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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnüß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig.

Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnenNewstedeter Buch. pag. 108. Ob der wir dige brauch des Abendmals alleine auff dem glauben stehe / oder auch auff der eusserlichen Zubereitung. schuldt gibt / das sie lehren sollen / der wirdige brauch des Abendtmals stehe nicht auff dem glauben alleine / sondern auch auff der eusserlichen zubereitung.

Nun bestettigen sie solche beschüldigung dieses orts mit klaren worten / vnd dichten aus jren eygen Gehirn / das zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Personen sey / die stehe im glauben oder vnglauben.

Darnach sey auch zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Tractation oder bereitung zum Abendtmal. Vnd geben für / das auch die gleubigen / so viel die bereitung zum Abendtwal anlangt / können nachlessiger sein / vnd sich nicht also ernstlich im brauch des Abendtmals erzeigen / als sie thun solten / vnd solcher gestalt auch schüldig werden an den Leib vnd Blut des HERREN / so viel die zeitlichen straffen anlanget / ob sie wol von der ewigen befreyet sind. Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben.

Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fürgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / könnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schüldig würden am Leib vnd Blut des HERRN /

vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnuͤß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig.

Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnenNewstedeter Buch. pag. 108. Ob der wir dige brauch des Abendmals alleine auff dem glaubẽ stehe / oder auch auff der eusserlichen Zubereitung. schuldt gibt / das sie lehren sollen / der wirdige brauch des Abendtmals stehe nicht auff dem glauben alleine / sondern auch auff der eusserlichen zubereitung.

Nun bestettigen sie solche beschuͤldigung dieses orts mit klaren worten / vnd dichten aus jren eygen Gehirn / das zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Personen sey / die stehe im glauben oder vnglauben.

Darnach sey auch zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Tractation oder bereitung zum Abendtmal. Vnd geben fuͤr / das auch die gleubigen / so viel die bereitung zum Abendtwal anlangt / koͤnnen nachlessiger sein / vnd sich nicht also ernstlich im brauch des Abendtmals erzeigen / als sie thun solten / vnd solcher gestalt auch schuͤldig werden an dẽ Leib vnd Blut des HERREN / so viel die zeitlichen straffen anlanget / ob sie wol von der ewigen befreyet sind. Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben.

Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fuͤrgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / koͤnnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schuͤldig wuͤrden am Leib vnd Blut des HERRN /

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[210/0439] vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnuͤß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig. Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnen schuldt gibt / das sie lehren sollen / der wirdige brauch des Abendtmals stehe nicht auff dem glauben alleine / sondern auch auff der eusserlichen zubereitung. Newstedeter Buch. pag. 108. Ob der wir dige brauch des Abendmals alleine auff dem glaubẽ stehe / oder auch auff der eusserlichen Zubereitung. Nun bestettigen sie solche beschuͤldigung dieses orts mit klaren worten / vnd dichten aus jren eygen Gehirn / das zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Personen sey / die stehe im glauben oder vnglauben. Darnach sey auch zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Tractation oder bereitung zum Abendtmal. Vnd geben fuͤr / das auch die gleubigen / so viel die bereitung zum Abendtwal anlangt / koͤnnen nachlessiger sein / vnd sich nicht also ernstlich im brauch des Abendtmals erzeigen / als sie thun solten / vnd solcher gestalt auch schuͤldig werden an dẽ Leib vnd Blut des HERREN / so viel die zeitlichen straffen anlanget / ob sie wol von der ewigen befreyet sind. Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben. Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fuͤrgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / koͤnnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schuͤldig wuͤrden am Leib vnd Blut des HERRN /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/439>, abgerufen am 25.11.2024.