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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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(Ist) heisse so viel als bedeutet: Ist aber die außlegung recht / so kan die ander / die das wörtlein corpus pro figura corporis außlegt / nicht recht sein noch bestehen. Dann wo sie beyde recht sein solten / so müste freilich eine seltzame rede auß solcher Erklerung folgen / nemlich: Das Brot bedeut das zeichen des Leibs Christi / wie sie selbst diese rede anziehen. Also solte die ordinatio textus gegründet seyn / welche das pronomen (Hoc) nimpt / vnd setzet es gar zu letzt / so müssen die andern vnrecht sein.

Solt aber die bestehen / so es im mittel des Texts einflickt / wie droben angezeigt / so müsten die andern fallen. Gleicher gestalt solte die Außlegung gelten / welche das wörtlein Leib / Pro memoriali corporis absentis, Das ist / Für ein Gedenckzeichen des abwesenden Leibes auslegt / so müsten die vörigen nicht recht sein. In Summa / wann die Metonymia, darauff vnser Gegenteil jtzo dringet / grunt hat / oder haben sol / so müssen die vorigen expositiones alle mit einander in brunn fallen / vnd explodirt werden. Vnmüglich ist es / das sie alle zu gleich mit einander recht sein / vnd zu gleich bestehen können: Ob sie wol fürgeben / das sie in der meynung eins sind / das Christi Leib vnd Blut im Abendmal mit Brot vnd Wein gegenwertig nicht außgeteilet werden. Hat jnen demnach das Concordi buch in diesem stück nicht vnrecht gethan / sondern die gewisse warheit von jnen geschrieben.

Zum sechsten / wenden sie ein / es werde jnen vnbillicher weyseDas das ge genreil blosse zeichen im Abendtmal lere. zugelegt / das sie ein blosses Zeichen aus dem Abendmal Christi machen / etc.

Wann sie sich aber ein wenig erinnert hetten / was jre Vorfaren hieuon in jren gedruckten Büchern geschrieben / vnd in die gantze Christenheit ausgesprenget / würden sie sonder zweyffel etwas seuberlicher hie gefaren sein. Dann diese beschüldigung so war ist / das auch die Fürnembste aus jrem mittel / in einer offentlichen Schrifft / welche er in Frantzösischer Sprach geschrieben / darnach aber ins Latein vbergesetzt / bekennet / das Zwinglius

(Ist) heisse so viel als bedeutet: Ist aber die außlegung recht / so kan die ander / die das woͤrtlein corpus pro figura corporis außlegt / nicht recht sein noch bestehen. Dann wo sie beyde recht sein solten / so muͤste freilich eine seltzame rede auß solcher Erklerung folgen / nemlich: Das Brot bedeut das zeichen des Leibs Christi / wie sie selbst diese rede anziehen. Also solte die ordinatio textus gegruͤndet seyn / welche das pronomen (Hoc) nimpt / vnd setzet es gar zu letzt / so muͤssen die andern vnrecht sein.

Solt aber die bestehen / so es im mittel des Texts einflickt / wie droben angezeigt / so muͤsten die andern fallen. Gleicher gestalt solte die Außlegung gelten / welche das woͤrtlein Leib / Pro memoriali corporis absentis, Das ist / Fuͤr ein Gedenckzeichen des abwesenden Leibes auslegt / so muͤsten die voͤrigen nicht recht sein. In Summa / wann die Metonymia, darauff vnser Gegenteil jtzo dringet / grunt hat / oder haben sol / so muͤssen die vorigen expositiones alle mit einander in brunn fallen / vnd explodirt werden. Vnmuͤglich ist es / das sie alle zu gleich mit einander recht sein / vnd zu gleich bestehen koͤnnen: Ob sie wol fuͤrgeben / das sie in der meynung eins sind / das Christi Leib vnd Blut im Abendmal mit Brot vnd Wein gegenwertig nicht außgeteilet werden. Hat jnen demnach das Concordi buch in diesem stuͤck nicht vnrecht gethan / sondern die gewisse warheit von jnen geschrieben.

Zum sechsten / wenden sie ein / es werde jnen vnbillicher weyseDas das ge gẽreil blosse zeichen im Abendtmal lere. zugelegt / das sie ein blosses Zeichen aus dem Abendmal Christi machen / etc.

Wann sie sich aber ein wenig erinnert hetten / was jre Vorfaren hieuon in jren gedruckten Buͤchern geschrieben / vnd in die gantze Christenheit ausgesprenget / wuͤrden sie sonder zweyffel etwas seuberlicher hie gefaren sein. Dann diese beschuͤldigung so war ist / das auch die Fuͤrnembste aus jrem mittel / in einer offentlichen Schrifft / welche er in Frantzoͤsischer Sprach geschrieben / darnach aber ins Latein vbergesetzt / bekennet / das Zwinglius

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[201/0421] (Ist) heisse so viel als bedeutet: Ist aber die außlegung recht / so kan die ander / die das woͤrtlein corpus pro figura corporis außlegt / nicht recht sein noch bestehen. Dann wo sie beyde recht sein solten / so muͤste freilich eine seltzame rede auß solcher Erklerung folgen / nemlich: Das Brot bedeut das zeichen des Leibs Christi / wie sie selbst diese rede anziehen. Also solte die ordinatio textus gegruͤndet seyn / welche das pronomen (Hoc) nimpt / vnd setzet es gar zu letzt / so muͤssen die andern vnrecht sein. Solt aber die bestehen / so es im mittel des Texts einflickt / wie droben angezeigt / so muͤsten die andern fallen. Gleicher gestalt solte die Außlegung gelten / welche das woͤrtlein Leib / Pro memoriali corporis absentis, Das ist / Fuͤr ein Gedenckzeichen des abwesenden Leibes auslegt / so muͤsten die voͤrigen nicht recht sein. In Summa / wann die Metonymia, darauff vnser Gegenteil jtzo dringet / grunt hat / oder haben sol / so muͤssen die vorigen expositiones alle mit einander in brunn fallen / vnd explodirt werden. Vnmuͤglich ist es / das sie alle zu gleich mit einander recht sein / vnd zu gleich bestehen koͤnnen: Ob sie wol fuͤrgeben / das sie in der meynung eins sind / das Christi Leib vnd Blut im Abendmal mit Brot vnd Wein gegenwertig nicht außgeteilet werden. Hat jnen demnach das Concordi buch in diesem stuͤck nicht vnrecht gethan / sondern die gewisse warheit von jnen geschrieben. Zum sechsten / wenden sie ein / es werde jnen vnbillicher weyse zugelegt / das sie ein blosses Zeichen aus dem Abendmal Christi machen / etc. Das das ge gẽreil blosse zeichen im Abendtmal lere. Wann sie sich aber ein wenig erinnert hetten / was jre Vorfaren hieuon in jren gedruckten Buͤchern geschrieben / vnd in die gantze Christenheit ausgesprenget / wuͤrden sie sonder zweyffel etwas seuberlicher hie gefaren sein. Dann diese beschuͤldigung so war ist / das auch die Fuͤrnembste aus jrem mittel / in einer offentlichen Schrifft / welche er in Frantzoͤsischer Sprach geschrieben / darnach aber ins Latein vbergesetzt / bekennet / das Zwinglius

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/421>, abgerufen am 22.11.2024.