Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.dem / was er von diesem Artickel de persona & naturis Christi gehalten vnd geschrieben / gejrret habe. Nun were es viel / wann es war wer / vnd wie die Juristen sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset, Wie es auch widerumb ein grob / ehrloß Crimen falsi were / wann sichs anders verhielte / dann wie diese Leute trutziglich dauon aussagen vnd schliessen. Nun wöllen wir diß Argument also fassen / wie es ein jeder / auch der aller Einfältigst / verstehen vnd mercken kan. So fragen wir derhalben: Hat dann Lutherus in seinen letzten Jaren oder hernach / da er lange im Kampffe wider die Sacramentschwärmer zu Felde gelegen / solchen Widerruff gethan? Antwort Nein. Dann dasselbige können sie a sufficienti partium enumeratione mit keinem Buchstaben / mit keiner Syllaben / mit keinem Wort / vnd keinem Spruch aus allen Lutheri scriptis beweisen. Aber / sagen sie / Es stehet dannoch der zuuor angezogene Spruch in seiner Kirchen Postill / von welcher er sebst bekennet / es sey seiner besten Bücher eines. Ist dann die Kirchen Postill etwa in seinen letzten Jaren geschrieben vnd gedruckt / weil er darinnen widerruffen vnnd vor Irrig erkandt sol haben / was er wieder die Schwärmer vnd sonst de Persona Christi geschrieben? Antwort / Es nemme ein jeder Leye die Kirchen Postill für sich / so wird er be finden / das die Kirchen Postill Anno 1521. wie die Praefatio bezeuget / ausgangen / vnd das er mit den angezogenen Worten widerruffen habe / was er etwa zuuor / entweder im Bapsihumb oder auch hernach ante annum 21. in der Lehre von der Person Christi gejrret / wie er das ausdrücklich namhafftig macht / etc. das folgt vnd geben wir gern nach. Das aber vnser Gegentheil daraus schliessen darff / das D. Luther in dem gemeldten Buch / vnd mit den angezogenen Worten auch alles das / was er hernach wider die Sacramentschwärmer / vnnd sonst von der Person Christi / biß an sein Ende lehren vnd dem / was er von diesem Artickel de persona & naturis Christi gehalten vnd geschrieben / gejrret habe. Nun were es viel / wann es war wer / vnd wie die Juristen sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset, Wie es auch widerumb ein grob / ehrloß Crimen falsi were / wann sichs anders verhielte / dann wie diese Leute trutziglich dauon aussagen vnd schliessen. Nun woͤllen wir diß Argument also fassen / wie es ein jeder / auch der aller Einfaͤltigst / verstehen vnd mercken kan. So fragen wir derhalben: Hat dann Lutherus in seinen letzten Jaren oder hernach / da er lange im Kampffe wider die Sacramẽtschwaͤrmer zu Felde gelegen / solchen Widerruff gethan? Antwort Nein. Dann dasselbige koͤnnen sie à sufficienti partium enumeratione mit keinem Buchstaben / mit keiner Syllaben / mit keinem Wort / vnd keinem Spruch aus allen Lutheri scriptis beweisen. Aber / sagen sie / Es stehet dannoch der zuuor angezogene Spruch in seiner Kirchen Postill / von welcher er sebst bekennet / es sey seiner besten Buͤcher eines. Ist dann die Kirchen Postill etwa in seinen letzten Jaren geschrieben vnd gedruckt / weil er darinnen widerruffen vnnd vor Irrig erkandt sol haben / was er wieder die Schwaͤrmer vnd sonst de Persona Christi geschrieben? Antwort / Es nemme ein jeder Leye die Kirchen Postill fuͤr sich / so wird er be finden / das die Kirchen Postill Anno 1521. wie die Praefatio bezeuget / ausgangen / vnd das er mit den angezogenen Worten widerruffen habe / was er etwa zuuor / entweder im Bapsihumb oder auch hernach ante annum 21. in der Lehre von der Person Christi gejrret / wie er das ausdruͤcklich namhafftig macht / etc. das folgt vnd geben wir gern nach. Das aber vnser Gegentheil daraus schliessen darff / das D. Luther in dem gemeldten Buch / vnd mit den angezogenẽ Worten auch alles das / was er hernach wider die Sacramentschwaͤrmer / vnnd sonst von der Person Christi / biß an sein Ende lehren vnd <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0329" n="155"/> dem / was er von diesem Artickel <hi rendition="#i">de persona & naturis Christi</hi> gehalten vnd geschrieben / gejrret habe. 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dem / was er von diesem Artickel de persona & naturis Christi gehalten vnd geschrieben / gejrret habe. Nun were es viel / wann es war wer / vnd wie die Juristen sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset, Wie es auch widerumb ein grob / ehrloß Crimen falsi were / wann sichs anders verhielte / dann wie diese Leute trutziglich dauon aussagen vnd schliessen.
Nun woͤllen wir diß Argument also fassen / wie es ein jeder / auch der aller Einfaͤltigst / verstehen vnd mercken kan.
So fragen wir derhalben: Hat dann Lutherus in seinen letzten Jaren oder hernach / da er lange im Kampffe wider die Sacramẽtschwaͤrmer zu Felde gelegen / solchen Widerruff gethan? Antwort Nein. Dann dasselbige koͤnnen sie à sufficienti partium enumeratione mit keinem Buchstaben / mit keiner Syllaben / mit keinem Wort / vnd keinem Spruch aus allen Lutheri scriptis beweisen.
Aber / sagen sie / Es stehet dannoch der zuuor angezogene Spruch in seiner Kirchen Postill / von welcher er sebst bekennet / es sey seiner besten Buͤcher eines. Ist dann die Kirchen Postill etwa in seinen letzten Jaren geschrieben vnd gedruckt / weil er darinnen widerruffen vnnd vor Irrig erkandt sol haben / was er wieder die Schwaͤrmer vnd sonst de Persona Christi geschrieben? Antwort / Es nemme ein jeder Leye die Kirchen Postill fuͤr sich / so wird er be finden / das die Kirchen Postill Anno 1521. wie die Praefatio bezeuget / ausgangen / vnd das er mit den angezogenen Worten widerruffen habe / was er etwa zuuor / entweder im Bapsihumb oder auch hernach ante annum 21. in der Lehre von der Person Christi gejrret / wie er das ausdruͤcklich namhafftig macht / etc. das folgt vnd geben wir gern nach.
Das aber vnser Gegentheil daraus schliessen darff / das D. Luther in dem gemeldten Buch / vnd mit den angezogenẽ Worten auch alles das / was er hernach wider die Sacramentschwaͤrmer / vnnd sonst von der Person Christi / biß an sein Ende lehren vnd
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