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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Das sie nun dem Concordien Buch darüber das jenige / so darinn öffentlich verdampt / nicht desto weniger mit Gewalt auffdringen vnd zuschreiben wöllen / vnd vns solcher Gotteslästerung / welcher wir für Gott vnschüldig sein / beschüldigen: Da sagen wir billich vnd auch nohtwendig zu / das es nicht wahr sey (dann wie können wir anders hicuon reden) vnd stellen das alles frommen Christen vnd dem gerechten Richter vnnd Hertzenkündiger Ihesu Christo zu vrtheilen anheim / vnnd zweiffeln gar nicht / wir wöllen von jhm dieser Lästerung halben am Jüngsten Tage wol vnbeschüldiget sein vnd bleiben.

Sie bekennen zwar hie selbst / das sie sich zu vns der Verleugnung der ewigen Gottheit Jesu Christi nicht versehen / aber gleichwol geben sie für / als folge sie aus vnser Lehre / beruffen sich des abermals auff jhre gute Freunde vnd Rottgesellen die Jesuiten.

Darauff wir jetzundt nichts mehr oder weiters wöllen antworten / sintemal eine öffentliche Vnwarheit keiner Antwort bedarff / dann im 5. Psalm stehet: Du bringst die Lügner vmb / der HERR hat Grewel an den Blutgierigen vnd Falschen. Vnnd das / ob Gott will / nicht lange dahin sey / das der ewige allmechtige warhafftige Sohn Gottes / Ihesus Christus / dessen ewige / allmächtige Gottheit wir von Hertzen geglaubet vnd bekandt / vnnd dagegen Serueti, Dauidis, Blandratae Gotteslesterung / welche Christo vnserm Heiland nur eine erschaffene Gottheit zuschreiben: oder anderer / die da lehren / das jhm auch nach seiner ewigen Gottheit / in der Zeit etwas gegeben sey / vnd derhalben nicht vollkommener Gott sey / etc. Vnser Vnschuldt an Tag bringe / vnnd des Gegentheils vnerfündtliche Calumnien / welche sie muhtwillig ohne Ende vnnd auffhören / wider alle vnsere klare / deutliche vnnd gnugsame Erklerung / wider das Christliche Concordien Buch treiben / wo sie in tempore gratiae sich zu jhm nicht bekehren / welches wir jhnen / wie Gott weiß / nicht gönnen / straffen wird.

Das sie nun dem Concordien Buch daruͤber das jenige / so darinn oͤffentlich verdampt / nicht desto weniger mit Gewalt auffdringen vnd zuschreiben woͤllen / vñ vns solcher Gotteslaͤsterung / welcher wir fuͤr Gott vnschuͤldig sein / beschuͤldigen: Da sagen wir billich vnd auch nohtwendig zu / das es nicht wahr sey (dann wie koͤnnen wir anders hicuon reden) vnd stellen das alles frommen Christen vnd dem gerechten Richter vnnd Hertzenkuͤndiger Ihesu Christo zu vrtheilen anheim / vnnd zweiffeln gar nicht / wir woͤllen von jhm dieser Laͤsterung halben am Juͤngsten Tage wol vnbeschuͤldiget sein vnd bleiben.

Sie bekennen zwar hie selbst / das sie sich zu vns der Verleugnung der ewigen Gottheit Jesu Christi nicht versehen / aber gleichwol geben sie fuͤr / als folge sie aus vnser Lehre / beruffen sich des abermals auff jhre gute Freunde vnd Rottgesellen die Jesuiten.

Darauff wir jetzundt nichts mehr oder weiters woͤllen antworten / sintemal eine oͤffentliche Vnwarheit keiner Antwort bedarff / dann im 5. Psalm stehet: Du bringst die Luͤgner vmb / der HERR hat Grewel an den Blutgierigen vnd Falschen. Vnnd das / ob Gott will / nicht lange dahin sey / das der ewige allmechtige warhafftige Sohn Gottes / Ihesus Christus / dessen ewige / allmaͤchtige Gottheit wir von Hertzen geglaubet vnd bekandt / vnnd dagegen Serueti, Dauidis, Blandratae Gotteslesterung / welche Christo vnserm Heiland nur eine erschaffene Gottheit zuschreiben: oder anderer / die da lehren / das jhm auch nach seiner ewigen Gottheit / in der Zeit etwas gegeben sey / vnd derhalben nicht vollkommener Gott sey / etc. Vnser Vnschuldt an Tag bringe / vnnd des Gegentheils vnerfuͤndtliche Calumnien / welche sie muhtwillig ohne Ende vnnd auffhoͤren / wider alle vnsere klare / deutliche vnnd gnugsame Erklerung / wider das Christliche Concordien Buch treiben / wo sie in tempore gratiae sich zu jhm nicht bekehren / welches wir jhnen / wie Gott weiß / nicht goͤnnen / straffen wird.

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[133/0285] Das sie nun dem Concordien Buch daruͤber das jenige / so darinn oͤffentlich verdampt / nicht desto weniger mit Gewalt auffdringen vnd zuschreiben woͤllen / vñ vns solcher Gotteslaͤsterung / welcher wir fuͤr Gott vnschuͤldig sein / beschuͤldigen: Da sagen wir billich vnd auch nohtwendig zu / das es nicht wahr sey (dann wie koͤnnen wir anders hicuon reden) vnd stellen das alles frommen Christen vnd dem gerechten Richter vnnd Hertzenkuͤndiger Ihesu Christo zu vrtheilen anheim / vnnd zweiffeln gar nicht / wir woͤllen von jhm dieser Laͤsterung halben am Juͤngsten Tage wol vnbeschuͤldiget sein vnd bleiben. Sie bekennen zwar hie selbst / das sie sich zu vns der Verleugnung der ewigen Gottheit Jesu Christi nicht versehen / aber gleichwol geben sie fuͤr / als folge sie aus vnser Lehre / beruffen sich des abermals auff jhre gute Freunde vnd Rottgesellen die Jesuiten. Darauff wir jetzundt nichts mehr oder weiters woͤllen antworten / sintemal eine oͤffentliche Vnwarheit keiner Antwort bedarff / dann im 5. Psalm stehet: Du bringst die Luͤgner vmb / der HERR hat Grewel an den Blutgierigen vnd Falschen. Vnnd das / ob Gott will / nicht lange dahin sey / das der ewige allmechtige warhafftige Sohn Gottes / Ihesus Christus / dessen ewige / allmaͤchtige Gottheit wir von Hertzen geglaubet vnd bekandt / vnnd dagegen Serueti, Dauidis, Blandratae Gotteslesterung / welche Christo vnserm Heiland nur eine erschaffene Gottheit zuschreiben: oder anderer / die da lehren / das jhm auch nach seiner ewigen Gottheit / in der Zeit etwas gegeben sey / vnd derhalben nicht vollkommener Gott sey / etc. Vnser Vnschuldt an Tag bringe / vnnd des Gegentheils vnerfuͤndtliche Calumnien / welche sie muhtwillig ohne Ende vnnd auffhoͤren / wider alle vnsere klare / deutliche vnnd gnugsame Erklerung / wider das Christliche Concordien Buch treiben / wo sie in tempore gratiae sich zu jhm nicht bekehren / welches wir jhnen / wie Gott weiß / nicht goͤnnen / straffen wird.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/285>, abgerufen am 24.11.2024.