Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.nicht dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil signum et res signata zweyerley sein / So sey auch die weise / dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft / werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes. XLVII. Fol: 63. b. Also müssen sie wider jhren willen recht sein lassen / das Brentius geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach fleischlicher imagination ein kleiner leib im brod gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi VNSERM GLAVBEN gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben? XLVIII. Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie Brem. S. 4. auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns angezogene Sprüch aus der Exegesi Brentij zu eludirn, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Menschen / sein geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. Wann aber wir eben dieses vnd kein anders lehren vnd bekennen / so muß es nicht dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil signum et res signata zweyerley sein / So sey auch die weise / dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft / werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes. XLVII. Fol: 63. b. Also müssen sie wider jhren willẽ recht sein lassen / das Brentius geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach fleischlicher imagination ein kleiner leib im brod gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi VNSERM GLAVBEN gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben? XLVIII. Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie Brem. S. 4. auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns angezogene Sprüch aus der Exegesi Brentij zu eludirn, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Menschẽ / sein geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. 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nicht dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil signum et res signata zweyerley sein / So sey auch die weise / dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft / werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes.
XLVII.
Fol: 63. b. Also müssen sie wider jhren willẽ recht sein lassen / das Brentius geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach fleischlicher imagination ein kleiner leib im brod gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi VNSERM GLAVBEN gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben?
XLVIII.
Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns angezogene Sprüch aus der Exegesi Brentij zu eludirn, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Menschẽ / sein geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. Wann aber wir eben dieses vnd kein anders lehren vnd bekennen / so muß es
Brem. S. 4.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/296>, abgerufen am 16.02.2025. |