Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.dem Brodt vnd Wein / Mit vorwandlung des waren leibs Christi 3. in ein Marcionitisch geticht oder gespenst / Mit theylung oder von 4. einander reissung des leibs vnd bluts Christi von seinem vordienste vnd krafft / Mit vormischung des eusserlichen gnadenzeichens vnd 5. der jnnerlichen gabe des Leibs vnd bluts Christi / welches bey jhnen auch ein zeichen vnd pfandt sein muß / Mit auffhebung des vnterscheidts 6. zwischen den Symbolis Brodt vnd Wein / vnd der gantzen action vnd handlung des Abendmahls / so zum theil eusserlich / zum theil jnnerlich geschiehet nach Christi ordnung / soll es anders ein rechter gebrauch des Abendmahls sein. Noch dennoch soll es bey jhnen heissen / das sie eben dieses vnd kein anders glauben vnd bekennen / denn was die wort Christi selbst mit sich bringen vnd deutlich zuverstehen geben. VI. Fol. 94. b. vnd sonsten offt / Rhümen sie / das sie sich jhrer lehr nicht dürffen schemen frey öffentlich für der gantzen Christenheit bekandt zu sein. Dagegen aber / so offt sie den statum controuersiae anzeigen sollen / spielen sie nur mit general vnd weitleufftigen reden / vnter denen sie jhre meinung vorstecken vnd vorbergen / das der gemeine Mann nicht mercken kan / warumb es eigentlich zuthun sey. Es ist / sprechen sie / im Abendmahl eine warhaffte gegenwart des Fol: 31. a & b. 33. 43. b. 46. & paßim. leibs vnd bluts Christi / vnd Christus theilt vns / mit Brodt vnd Wein sein leib vnd blut mit / vnd wir empfahen warhafftig Christi leib vnd blut. Diss gestehen auch wir / sampt der gantzen rechtglaubigen Kirchen / mit mund vnd hertzen. Vnd ist davon kein streit / Sie woltens dann mit Widerteuffern zuthun haben. Sie dürffen aber nicht frey herauß sagen / das sie darunter vorstehen / das Christi leib sey wesentlich vnter dem brodt / werde gehalten in der handt des Priesters / gehe ein in den mund der Communicanten, von welchem allein der streit ist / zwischen jhnen vnd vns. Die Bäpstischen Schullehrer habens genent coexistentiam corporis Christi ad locum panis. Daraus nachmahls die oralis manducatio in propria significatione vocabuli bey jhnen so wol / als bey den transsubstantiatoribus folgen soll. dem Brodt vnd Wein / Mit vorwandlung des waren leibs Christi 3. in ein Marcionitisch geticht oder gespenst / Mit theylung oder von 4. einander reissung des leibs vnd bluts Christi von seinem vordienste vnd krafft / Mit vormischung des eusserlichen gnadenzeichens vnd 5. der jnnerlichen gabe des Leibs vnd bluts Christi / welches bey jhnen auch ein zeichen vnd pfandt sein muß / Mit auffhebung des vnterscheidts 6. zwischen den Symbolis Brodt vnd Wein / vnd der gantzen action vnd handlung des Abendmahls / so zum theil eusserlich / zum theil jnnerlich geschiehet nach Christi ordnung / soll es anders ein rechter gebrauch des Abendmahls sein. Noch dennoch soll es bey jhnen heissen / das sie eben dieses vnd kein anders glauben vnd bekennen / denn was die wort Christi selbst mit sich bringen vnd deutlich zuverstehen geben. VI. Fol. 94. b. vnd sonsten offt / Rhümen sie / das sie sich jhrer lehr nicht dürffen schemen frey öffentlich für der gantzen Christenheit bekandt zu sein. Dagegen aber / so offt sie den statum controuersiae anzeigen sollen / spielen sie nur mit general vnd weitleufftigen reden / vnter denen sie jhre meinung vorstecken vnd vorbergen / das der gemeine Mañ nicht mercken kan / warumb es eigentlich zuthun sey. Es ist / sprechen sie / im Abendmahl eine warhaffte gegenwart des Fol: 31. a & b. 33. 43. b. 46. & paßim. leibs vnd bluts Christi / vnd Christus theilt vns / mit Brodt vnd Wein sein leib vnd blut mit / vnd wir empfahen warhafftig Christi leib vnd blut. Diss gestehen auch wir / sampt der gantzen rechtglaubigen Kirchen / mit mund vnd hertzen. Vnd ist davon kein streit / Sie woltens dann mit Widerteuffern zuthun haben. Sie dürffen aber nicht frey herauß sagen / das sie darunter vorstehen / das Christi leib sey wesentlich vnter dem brodt / werde gehalten in der handt des Priesters / gehe ein in den mund der Communicanten, von welchem allein der streit ist / zwischen jhnen vnd vns. Die Bäpstischen Schullehrer habens genent coëxistentiam corporis Christi ad locum panis. 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dem Brodt vnd Wein / Mit vorwandlung des waren leibs Christi in ein Marcionitisch geticht oder gespenst / Mit theylung oder von einander reissung des leibs vnd bluts Christi von seinem vordienste vnd krafft / Mit vormischung des eusserlichen gnadenzeichens vnd der jnnerlichen gabe des Leibs vnd bluts Christi / welches bey jhnen auch ein zeichen vnd pfandt sein muß / Mit auffhebung des vnterscheidts zwischen den Symbolis Brodt vnd Wein / vnd der gantzen action vnd handlung des Abendmahls / so zum theil eusserlich / zum theil jnnerlich geschiehet nach Christi ordnung / soll es anders ein rechter gebrauch des Abendmahls sein. Noch dennoch soll es bey jhnen heissen / das sie eben dieses vnd kein anders glauben vnd bekennen / denn was die wort Christi selbst mit sich bringen vnd deutlich zuverstehen geben.
3.
4.
5.
6. VI.
Fol. 94. b. vnd sonsten offt / Rhümen sie / das sie sich jhrer lehr nicht dürffen schemen frey öffentlich für der gantzen Christenheit bekandt zu sein.
Dagegen aber / so offt sie den statum controuersiae anzeigen sollen / spielen sie nur mit general vnd weitleufftigen reden / vnter denen sie jhre meinung vorstecken vnd vorbergen / das der gemeine Mañ nicht mercken kan / warumb es eigentlich zuthun sey.
Es ist / sprechen sie / im Abendmahl eine warhaffte gegenwart des leibs vnd bluts Christi / vnd Christus theilt vns / mit Brodt vnd Wein sein leib vnd blut mit / vnd wir empfahen warhafftig Christi leib vnd blut. Diss gestehen auch wir / sampt der gantzen rechtglaubigen Kirchen / mit mund vnd hertzen. Vnd ist davon kein streit / Sie woltens dann mit Widerteuffern zuthun haben. Sie dürffen aber nicht frey herauß sagen / das sie darunter vorstehen / das Christi leib sey wesentlich vnter dem brodt / werde gehalten in der handt des Priesters / gehe ein in den mund der Communicanten, von welchem allein der streit ist / zwischen jhnen vnd vns. Die Bäpstischen Schullehrer habens genent coëxistentiam corporis Christi ad locum panis. Daraus nachmahls die oralis manducatio in propria significatione vocabuli bey jhnen so wol / als bey den transsubstantiatoribus folgen soll.
Fol: 31. a & b. 33. 43. b. 46. & paßim.
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