Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.Zu deme / da auch je jemandt obgedachte Regel auff den streit des Nachtmals ziehen wolt / so ist es doch zumahl eine kindische fallacia secundum non causam vt causam, Das diese Theologen folgern / als würden darumb die wort Christi an sich selbst zweiffelhafftig genennet / weil von Papisten vnd andern Sectirern, die der warheit feilen / derselben verstandt in zweiffel gezogen wird / So doch die wort an sich weder vnklar noch zweiffelhafftig sind den jhenigen / so auff die vmbstende der gantzen einsetzung achtung geben / Sondern allein die vnwissenheit vnd aberglauben der Menschen / alles des disputirns vnd zweiffels ein rechte vrsach ist. Also ists eine offenbare vorkerung vnser wort vnd meinung / da wir den vnderscheid zwischen dem eusserlichen gnaden zeichen / vnd der vorheissenen innerlichen gabe / anzuzeigen Lutheri spruch angezogen haben / Turpißimum est vel vnum inueniri Episcopum, qui nesciat Sacramentum a Corpore Christi distinguere, quae sic differunt, vt nec Oriens nec Occidens tantum differant, Das ist / Es ist eine schand / das ein Bischoff soll erfunden werden / der nicht wisse / das Sacrament oder gesegnete brod vom leib Christi zu vnderscheiden / welche viel weiter zu vnderscheiden sein / als der auffgang vnd Fol. 65. b.nidergang. Das gleichwol diese Theologi gar einen andern sinn vns auffdringen / vnd fürgeben dürffen / als hetten wir Luthero seine wort dahin deuthen wöllen / alls solte er damit lehren / das Christi warer leib im Abendmal nicht gegenwertig sey. Darüber sie dann ferner ein groß Cetermordio anrichten / Es Fol. 66.sey ein schand / vnd dazu grosse sünd vnd bosheit / dz wir Luthero seine wort / in welchen er nur den vnterscheid zwischen dem gesegnetem Brodt vnd leib Christi anzeige / auff dz abwesen des leibs vnd bluts Christi ausden Abendmahl / deuten / vnd da Lutherus von vnderscheiden saget / wir jme seine wort dahin außlegen sollen / Als solt er lehren / dz Christi warer Leib so ferne von Abendmahl abwesend were / so ferne der auffgang ist vom Nidergang / etc. Es wölle aber der Christliche Leser vnsere schrifft ansehen / So wird er zum augenschein befinden / das wir gemeldtes orts / Brem. O iiij. b.weder von der gegenwart noch vom abwesen einiges wort gesagt / vnd Lutheri spruch anders nicht eingefürt / Denn das wir Zu deme / da auch je jemandt obgedachte Regel auff den streit des Nachtmals ziehen wolt / so ist es doch zumahl eine kindische fallacia secundum non causam vt causam, Das diese Theologen folgern / als würden darumb die wort Christi an sich selbst zweiffelhafftig genennet / weil von Papisten vnd andern Sectirern, die der warheit feilen / derselben verstandt in zweiffel gezogen wird / So doch die wort an sich weder vnklar noch zweiffelhafftig sind den jhenigen / so auff die vmbstende der gantzen einsetzung achtung geben / Sondern allein die vnwissenheit vnd aberglauben der Menschen / alles des disputirns vnd zweiffels ein rechte vrsach ist. Also ists eine offenbare vorkerung vnser wort vnd meinung / da wir den vnderscheid zwischen dem eusserlichen gnaden zeichẽ / vñ der vorheissenen innerlichen gabe / anzuzeigen Lutheri spruch angezogen haben / Turpißimum est vel vnum inueniri Episcopum, qui nesciat Sacramentum à Corpore Christi distinguere, quae sic differunt, vt nec Oriens nec Occidens tantum differant, Das ist / Es ist eine schand / das ein Bischoff soll erfunden werden / der nicht wisse / das Sacrament oder gesegnete brod vom leib Christi zu vnderscheiden / welche viel weiter zu vnderscheiden sein / als der auffgang vnd Fol. 65. b.nidergang. Das gleichwol diese Theologi gar einen andern sinn vns auffdringen / vñ fürgeben dürffen / als hetten wir Luthero seine wort dahin deuthen wöllen / alls solte er damit lehren / das Christi warer leib im Abendmal nicht gegenwertig sey. Darüber sie dañ ferner ein groß Cetermordio anrichten / Es Fol. 66.sey ein schand / vñ dazu grosse sünd vñ bosheit / dz wir Luthero seine wort / in welchen er nur den vnterscheid zwischen dem gesegnetem Brodt vnd leib Christi anzeige / auff dz abwesen des leibs vñ bluts Christi ausdẽ Abẽdmahl / deutẽ / vnd da Lutherus võ vnderscheiden saget / wir jme seine wort dahin außlegen sollen / Als solt er lehren / dz Christi warer Leib so ferne võ Abendmahl abwesend were / so ferne der auffgang ist vom Nidergang / etc. Es wölle aber der Christliche Leser vnsere schrifft ansehen / So wird er zum augenschein befinden / das wir gemeldtes orts / Brem. 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Zu deme / da auch je jemandt obgedachte Regel auff den streit des Nachtmals ziehen wolt / so ist es doch zumahl eine kindische fallacia secundum non causam vt causam, Das diese Theologen folgern / als würden darumb die wort Christi an sich selbst zweiffelhafftig genennet / weil von Papisten vnd andern Sectirern, die der warheit feilen / derselben verstandt in zweiffel gezogen wird / So doch die wort an sich weder vnklar noch zweiffelhafftig sind den jhenigen / so auff die vmbstende der gantzen einsetzung achtung geben / Sondern allein die vnwissenheit vnd aberglauben der Menschen / alles des disputirns vnd zweiffels ein rechte vrsach ist.
Also ists eine offenbare vorkerung vnser wort vnd meinung / da wir den vnderscheid zwischen dem eusserlichen gnaden zeichẽ / vñ der vorheissenen innerlichen gabe / anzuzeigen Lutheri spruch angezogen haben / Turpißimum est vel vnum inueniri Episcopum, qui nesciat Sacramentum à Corpore Christi distinguere, quae sic differunt, vt nec Oriens nec Occidens tantum differant, Das ist / Es ist eine schand / das ein Bischoff soll erfunden werden / der nicht wisse / das Sacrament oder gesegnete brod vom leib Christi zu vnderscheiden / welche viel weiter zu vnderscheiden sein / als der auffgang vnd nidergang. Das gleichwol diese Theologi gar einen andern sinn vns auffdringen / vñ fürgeben dürffen / als hetten wir Luthero seine wort dahin deuthen wöllen / alls solte er damit lehren / das Christi warer leib im Abendmal nicht gegenwertig sey.
Fol. 65. b. Darüber sie dañ ferner ein groß Cetermordio anrichten / Es sey ein schand / vñ dazu grosse sünd vñ bosheit / dz wir Luthero seine wort / in welchen er nur den vnterscheid zwischen dem gesegnetem Brodt vnd leib Christi anzeige / auff dz abwesen des leibs vñ bluts Christi ausdẽ Abẽdmahl / deutẽ / vnd da Lutherus võ vnderscheiden saget / wir jme seine wort dahin außlegen sollen / Als solt er lehren / dz Christi warer Leib so ferne võ Abendmahl abwesend were / so ferne der auffgang ist vom Nidergang / etc.
Fol. 66. Es wölle aber der Christliche Leser vnsere schrifft ansehen / So wird er zum augenschein befinden / das wir gemeldtes orts / weder von der gegenwart noch vom abwesen einiges wort gesagt / vnd Lutheri spruch anders nicht eingefürt / Denn das wir
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/204>, abgerufen am 23.07.2024. |