Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1527.nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein / das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem nechsten zubeweisen.

AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vvitebergae. Anno 1548.tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.

DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2.

IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem Marggraffen zu Baden / dediciret.

Bilibaldi Pirckheimeri schreiben wieder Oecolampadium.

VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem Andreas Osiander.27. jahr Andreas Osiander / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben / darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern verworffen habe / vnd

Anno 1527.nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein / das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem nechsten zubeweisen.

AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vvitebergae. Anno 1548.tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.

DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2.

IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem Marggraffen zu Baden / dediciret.

Bilibaldi Pirckheimeri schreiben wieder Oecolampadium.

VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem Andreas Osiander.27. jahr Andreas Osiander / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben / darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern verworffen habe / vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#drucke_418-theol-2f_00088" n="72"/><note place="left">Anno 1527.</note>nemen / an vnser vngedult / der                      heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein /                      das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden /                      ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet                      heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem                      nechsten zubeweisen.</p>
        <p>AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley                      in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen /                      aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt                      / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit                      den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht                      fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald                      nach Lutheri <note place="left">Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri                          edito Vvitebergae. Anno 1548.</note>tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt                      zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben                      etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind                      ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden                      / Tom. 2. pag. 383.</p>
        <p>DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm                      fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen                      vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche                      jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister                      prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle                      verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd                      anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund                      erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2.</p>
        <p>IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an                      Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem                      Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem                      Marggraffen zu Baden / dediciret.</p>
        <note place="left">Bilibaldi Pirckheimeri schreiben wieder                      Oecolampadium.</note>
        <p>VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri                      senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz                      hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius                      eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd                      deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem                          <note place="left">Andreas Osiander.</note>27. jahr Andreas Osiander                      / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben /                      darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern                      verworffen habe / vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[72/NaN] nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein / das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem nechsten zubeweisen. Anno 1527. AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383. Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vvitebergae. Anno 1548. DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2. IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem Marggraffen zu Baden / dediciret. VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem 27. jahr Andreas Osiander / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben / darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern verworffen habe / vnd Andreas Osiander.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/88
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/88>, abgerufen am 22.11.2024.