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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1526.denn allein brod vnnd wein zugegen sein. Auff das / Pellicanus Crasmo wiederumb zuschreibe / was / vnd wie er geredt vnd geschrieben hette / vnd das auch seine / deß Erasmi geschrifften (ob sie gleich nicht allein) doch fürnemlich auff die geistliche niessung deß Sacraments weisent / etc.

IM monat Aprill / gieng ein büchlein aus in deudscher sprach / deß tittel war: Deß allergelertesten Erasmi von Roterdam / vnd Martini Lutheri meinung / von dem Nachtmal vnsers HErrn Ihesu Christi / etc. Zu ende wird daran gehengt der namen Ludouici Leopoldi. Der jnnhalt diß buchs ist / das Erasmus vnd Lutherus / zuuor / vnd ehe sie in diesem Sacramenthader entzündet oder erhitziget worden sind / also geschrieben haben / das sie (menniglichs achtens vnd verstands) alle ding der geistlichen gegenwertigkeit vnd niessung Leo Iudae dichtet jme ein namen / Ludwig Leipolt / nach art der Sacramentirer / wie Brosius Wolff vnd German Beyer.Christi / im Nachtmal / zugemessen haben. Dieses büchlein aber / hat Leo Iudae, Pfarrer zu Zürich bey S. Peter / geschrieben / keiner andern vrsach / denn das er jhnen den weg öffnete / das sie mit fugen von jhrem jrrthumb möchten abweichen. Haec Lauaterus.

DArauff hat Erasmus eine scharffe / harte antwort gethan / mit hefftigen worten / Daraus wir allein etliche wort hieher setzen wollen / aus dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quod in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Erasmi Roter. antwort wider die lügen Leonis.Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein büchlein ausgangen / welches tittel ist / Von der meinung Erasmi vnd Lutheri vom Nachtmal deß HErrn. Von solchem büchlein / ob es mehr thorheit / oder mehr boßheit in sich halte / ist nicht wol zuurteilen. In allen blettern stehet der name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen namen / welchs ein gewisse anzeigung ist eines bösen gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet.

Bucerus verfelschet vnd versacramentirt D. Pomerani Psalterium.

DEr dritte Zwinglische griff / Anno 1526. gepracticiret / ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine gabe hatte / lateinische scripta in gut deudsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verdeudschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vnd eilfften Psalm die Zwinglische meinung hinderlistiger weise / vnter Pomerani namen / hienein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen ausschreiben geklagt / vnd sind darinnen diese deß D. Pomerani wort: Non feram autem, quod meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sane non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare,

Anno 1526.denn allein brod vnnd wein zugegen sein. Auff das / Pellicanus Crasmo wiederumb zuschreibe / was / vnd wie er geredt vnd geschrieben hette / vnd das auch seine / deß Erasmi geschrifften (ob sie gleich nicht allein) doch fürnemlich auff die geistliche niessung deß Sacraments weisent / etc.

IM monat Aprill / gieng ein büchlein aus in deudscher sprach / deß tittel war: Deß allergelertesten Erasmi von Roterdam / vnd Martini Lutheri meinung / von dem Nachtmal vnsers HErrn Ihesu Christi / etc. Zu ende wird daran gehengt der namen Ludouici Leopoldi. Der jnnhalt diß buchs ist / das Erasmus vnd Lutherus / zuuor / vnd ehe sie in diesem Sacramenthader entzündet oder erhitziget worden sind / also geschrieben haben / das sie (menniglichs achtens vnd verstands) alle ding der geistlichen gegenwertigkeit vnd niessung Leo Iudae dichtet jme ein namen / Ludwig Leipolt / nach art der Sacramentirer / wie Brosius Wolff vnd German Beyer.Christi / im Nachtmal / zugemessen haben. Dieses büchlein aber / hat Leo Iudae, Pfarrer zu Zürich bey S. Peter / geschrieben / keiner andern vrsach / denn das er jhnen den weg öffnete / das sie mit fugen von jhrem jrrthumb möchten abweichen. Haec Lauaterus.

DArauff hat Erasmus eine scharffe / harte antwort gethan / mit hefftigen worten / Daraus wir allein etliche wort hieher setzen wollen / aus dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quòd in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Erasmi Roter. antwort wider die lügen Leonis.Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein büchlein ausgangen / welches tittel ist / Von der meinung Erasmi vnd Lutheri vom Nachtmal deß HErrn. Von solchem büchlein / ob es mehr thorheit / oder mehr boßheit in sich halte / ist nicht wol zuurteilen. In allen blettern stehet der name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen namen / welchs ein gewisse anzeigung ist eines bösen gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet.

Bucerus verfelschet vnd versacramentirt D. Pomerani Psalterium.

DEr dritte Zwinglische griff / Anno 1526. gepracticiret / ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine gabe hatte / lateinische scripta in gut deudsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verdeudschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vñ eilfften Psalm die Zwinglische meinũg hinderlistiger weise / vnter Pomerani namen / hienein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen ausschreiben geklagt / vnd sind darinnen diese deß D. Pomerani wort: Non feram autem, quòd meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sanè non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare,

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[66/NaN] denn allein brod vnnd wein zugegen sein. Auff das / Pellicanus Crasmo wiederumb zuschreibe / was / vnd wie er geredt vnd geschrieben hette / vnd das auch seine / deß Erasmi geschrifften (ob sie gleich nicht allein) doch fürnemlich auff die geistliche niessung deß Sacraments weisent / etc. Anno 1526. IM monat Aprill / gieng ein büchlein aus in deudscher sprach / deß tittel war: Deß allergelertesten Erasmi von Roterdam / vnd Martini Lutheri meinung / von dem Nachtmal vnsers HErrn Ihesu Christi / etc. Zu ende wird daran gehengt der namen Ludouici Leopoldi. Der jnnhalt diß buchs ist / das Erasmus vnd Lutherus / zuuor / vnd ehe sie in diesem Sacramenthader entzündet oder erhitziget worden sind / also geschrieben haben / das sie (menniglichs achtens vnd verstands) alle ding der geistlichen gegenwertigkeit vnd niessung Christi / im Nachtmal / zugemessen haben. Dieses büchlein aber / hat Leo Iudae, Pfarrer zu Zürich bey S. Peter / geschrieben / keiner andern vrsach / denn das er jhnen den weg öffnete / das sie mit fugen von jhrem jrrthumb möchten abweichen. Haec Lauaterus. Leo Iudae dichtet jme ein namen / Ludwig Leipolt / nach art der Sacramentirer / wie Brosius Wolff vnd German Beyer. DArauff hat Erasmus eine scharffe / harte antwort gethan / mit hefftigen worten / Daraus wir allein etliche wort hieher setzen wollen / aus dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quòd in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein büchlein ausgangen / welches tittel ist / Von der meinung Erasmi vnd Lutheri vom Nachtmal deß HErrn. Von solchem büchlein / ob es mehr thorheit / oder mehr boßheit in sich halte / ist nicht wol zuurteilen. In allen blettern stehet der name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen namen / welchs ein gewisse anzeigung ist eines bösen gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet. Erasmi Roter. antwort wider die lügen Leonis. DEr dritte Zwinglische griff / Anno 1526. gepracticiret / ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine gabe hatte / lateinische scripta in gut deudsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verdeudschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vñ eilfften Psalm die Zwinglische meinũg hinderlistiger weise / vnter Pomerani namen / hienein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen ausschreiben geklagt / vnd sind darinnen diese deß D. Pomerani wort: Non feram autem, quòd meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sanè non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare,

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/82>, abgerufen am 18.07.2024.