Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1561.H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vnd also dieser Länder Kirchen lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vnd Philippi zeiten gefüret / vnd noch öffentlich gebreuchlich ist / gemeß sey / denn sie de substantia coenae wol redet / das im Abendmal nicht alleine brod vnd wein als ledige zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi gereichet vnd empfangen werden / sondern auch mit den sicht baren vnd doch vnuerwandelten brod vnd wein zugleich der leib Christi am Creutz für vns gegeben / vnd das blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HErrn Christi / vnd das solche niessung nicht allein geschehe / geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist zum rechten fruchtbarlichem gebrauche deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem munde / welche Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glauben geschihet / warhafftig erlangen die wolthat / so der HErr Christus mit seinem sterben vnd blutvergiessen erworben hat / vnd den schein Christen / die aus gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung jhrer mißhandelung / den leib vnd blut Christi nach der einsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jhnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb das sie den leib vnd blut deß HErrn nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnd also deß tewren schatzes schendlich / vnd jhnen zum schaden mißbrauchen.

SO lehret diese Confessio auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / das es eingesetzet sey / vnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu sterckung deß glaubens / der aus dem wort vnd verheissung deß Euangelij vergebung der Sünden / versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd also trost vnd leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher glaube durch dieses tewer pfand deß leibs vnd bluts Christi / vergewissert vnd versichert wird / das der arme Sünder / wie vnwirdig er an jhm selbest ist / Christo wie ein zerbrochen zweiglein eingepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den er durch den glauben / vnd niessung seines waren leibs vnd bluts angenommen / vnd gantz zu eigen bekommen hat / vnd gleichsam ein fleisch mit jhm worden ist / Gott gefalle / vnd durch den geist Christi getröstet / erleuchtet / gesterckt vnd erhalten werden sol. Daneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne grund der Schrifft eingefürte verwandelung der sichtbaren Element in den leib vnd blut deß HERREN / welches sie

Anno 1561.H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vnd also dieser Länder Kirchen lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vnd Philippi zeiten gefüret / vnd noch öffentlich gebreuchlich ist / gemeß sey / denn sie de substantia coenae wol redet / das im Abendmal nicht alleine brod vnd wein als ledige zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi gereichet vnd empfangen werden / sondern auch mit den sicht baren vñ doch vnuerwandelten brod vnd wein zugleich der leib Christi am Creutz für vns gegeben / vnd das blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HErrn Christi / vnd das solche niessung nicht allein geschehe / geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist zum rechten fruchtbarlichem gebrauche deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem munde / welche Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glauben geschihet / warhafftig erlangen die wolthat / so der HErr Christus mit seinem sterben vnd blutvergiessen erworben hat / vnd den schein Christen / die aus gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung jhrer mißhandelung / den leib vnd blut Christi nach der einsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jhnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb das sie den leib vnd blut deß HErrn nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnd also deß tewren schatzes schendlich / vnd jhnen zum schaden mißbrauchen.

SO lehret diese Confessio auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / das es eingesetzet sey / vnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu sterckung deß glaubens / der aus dem wort vnd verheissung deß Euangelij vergebung der Sünden / versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd also trost vnd leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher glaube durch dieses tewer pfand deß leibs vnd bluts Christi / vergewissert vnd versichert wird / das der arme Sünder / wie vnwirdig er an jhm selbest ist / Christo wie ein zerbrochen zweiglein eingepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den er durch den glauben / vnd niessung seines waren leibs vnd bluts angenommen / vnd gantz zu eigen bekommen hat / vnd gleichsam ein fleisch mit jhm worden ist / Gott gefalle / vnd durch den geist Christi getröstet / erleuchtet / gesterckt vnd erhalten werden sol. Daneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne grund der Schrifft eingefürte verwandelung der sichtbaren Element in den leib vnd blut deß HERREN / welches sie

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0500" n="484"/><note place="left">Anno 1561.</note>H. Schrifft vnd Augspurgischen                      Confession / vnd also dieser Länder Kirchen lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D.                      Lutheri vnd Philippi zeiten gefüret / vnd noch öffentlich gebreuchlich ist /                      gemeß sey / denn sie de substantia coenae wol redet / das im Abendmal nicht                      alleine brod vnd wein als ledige zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi                      gereichet vnd empfangen werden / sondern auch mit den sicht baren vn&#x0303; doch vnuerwandelten brod vnd wein zugleich der leib Christi am                      Creutz für vns gegeben / vnd das blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd                      barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd                      stifftung vnsers HErrn Christi / vnd das solche niessung nicht allein geschehe /                      geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist                      zum rechten fruchtbarlichem gebrauche deß Abendmals) sondern auch                      Sacramentlicher weise mit dem munde / welche Sacramentliche mündliche niessung                      gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen                      niessung / welche durch den glauben geschihet / warhafftig erlangen die wolthat                      / so der HErr Christus mit seinem sterben vnd blutvergiessen erworben hat / vnd                      den schein Christen / die aus gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung                      jhrer mißhandelung / den leib vnd blut Christi nach der einsetzung Christi nur                      Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jhnen selbst zum gericht /                      schaden vnd straff / darumb das sie den leib vnd blut deß HErrn nicht                      vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem                      mündlichen essen wenden lassen / vnd also deß tewren schatzes schendlich / vnd                      jhnen zum schaden mißbrauchen.</p>
        <p>SO lehret diese Confessio auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / das es                      eingesetzet sey / vnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu                      sterckung deß glaubens / der aus dem wort vnd verheissung deß Euangelij                      vergebung der Sünden / versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd                      also trost vnd leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher glaube durch dieses                      tewer pfand deß leibs vnd bluts Christi / vergewissert vnd versichert wird / das                      der arme Sünder / wie vnwirdig er an jhm selbest ist / Christo wie ein                      zerbrochen zweiglein eingepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den                      er durch den glauben / vnd niessung seines waren leibs vnd bluts angenommen /                      vnd gantz zu eigen bekommen hat / vnd gleichsam ein fleisch mit jhm worden ist /                      Gott gefalle / vnd durch den geist Christi getröstet / erleuchtet / gesterckt                      vnd erhalten werden sol. Daneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne                      grund der Schrifft eingefürte verwandelung der sichtbaren Element in den leib                      vnd blut deß HERREN / welches sie
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[484/0500] H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vnd also dieser Länder Kirchen lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vnd Philippi zeiten gefüret / vnd noch öffentlich gebreuchlich ist / gemeß sey / denn sie de substantia coenae wol redet / das im Abendmal nicht alleine brod vnd wein als ledige zeichen deß abwesenden leibs vnd bluts Christi gereichet vnd empfangen werden / sondern auch mit den sicht baren vñ doch vnuerwandelten brod vnd wein zugleich der leib Christi am Creutz für vns gegeben / vnd das blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HErrn Christi / vnd das solche niessung nicht allein geschehe / geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist zum rechten fruchtbarlichem gebrauche deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem munde / welche Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glauben geschihet / warhafftig erlangen die wolthat / so der HErr Christus mit seinem sterben vnd blutvergiessen erworben hat / vnd den schein Christen / die aus gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung jhrer mißhandelung / den leib vnd blut Christi nach der einsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jhnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb das sie den leib vnd blut deß HErrn nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnd also deß tewren schatzes schendlich / vnd jhnen zum schaden mißbrauchen. Anno 1561. SO lehret diese Confessio auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / das es eingesetzet sey / vnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu sterckung deß glaubens / der aus dem wort vnd verheissung deß Euangelij vergebung der Sünden / versönung mit Gott / zugerechnete gerechtigkeit / vnd also trost vnd leben gefasset / vnd angenommen hat / welcher glaube durch dieses tewer pfand deß leibs vnd bluts Christi / vergewissert vnd versichert wird / das der arme Sünder / wie vnwirdig er an jhm selbest ist / Christo wie ein zerbrochen zweiglein eingepflantzet / vnd vmb deß geliebten Sohns willen / den er durch den glauben / vnd niessung seines waren leibs vnd bluts angenommen / vnd gantz zu eigen bekommen hat / vnd gleichsam ein fleisch mit jhm worden ist / Gott gefalle / vnd durch den geist Christi getröstet / erleuchtet / gesterckt vnd erhalten werden sol. Daneben verwirfft diese Confessio der Papisten ohne grund der Schrifft eingefürte verwandelung der sichtbaren Element in den leib vnd blut deß HERREN / welches sie

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/500
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/500>, abgerufen am 25.11.2024.