Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.dern vns auff ewer F. G. so gnedig vnd stadhafft ersuchen / nebenAnno 1561. den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Stenden zu vnterschreiben / vnd vnsern glauben / in den Heubtpuncten vngescheucht zu bekennen / vnd zu repetiren nicht vnterlassen sollen noch wollen. Vnangesehen das wir vnser einfalt nach / wol hetten leiden mögen / das der Artickel deß heiligen Abendmals / der an viel orten in der Christenheit mit mancherley jrrthümen vnnd verkerten glossen wieder den rechten verstand deß Göttlichen worts / vnd der Augspurgischen Confession vnd darauff gefolgter Apologia eingerissen / etwas weiter ausgeführt / vnd den einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwischen den sectischen vnd den vnsern ein vernemlicher vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnediglich ermanet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferner nachdencken hetten / das wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer nebenschrifft vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnedige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeigung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnd gelehrt worden / vnd mit Gottes verleihung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugnis vnsers glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst menniglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben. WIe denn auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebreuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnd ausweisen / vnd nemlich / Daß das brod vnd wein im Abendmal sey der warhafftige leib vnd blut Christi / vnd werde nicht allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen. DErhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christlichen Kirchen / gehalten wirdt / Das der Priester in darreichung deß brods / spricht zu den communicanten: Nim hin vnd iß / das ist der leib Christi / vnd in darreichung deß kelchs: Nim hin vnd trinck / das ist das blut deß newen Testaments / das für deine Sünde vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jhres glaubens / das sie warhafftig aus der hand deß Priesters empfangen / was die wort jhnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstandt dieser wort / brod vnnd wein / nach abstellung Bäpstlicher grewel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung dern vns auff ewer F. G. so gnedig vnd stadhafft ersuchen / nebenAnno 1561. den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Stenden zu vnterschreiben / vnd vnsern glauben / in den Heubtpuncten vngescheucht zu bekennen / vnd zu repetiren nicht vnterlassen sollen noch wollen. Vnangesehen das wir vnser einfalt nach / wol hetten leiden mögen / das der Artickel deß heiligen Abendmals / der an viel orten in der Christenheit mit mancherley jrrthümen vnnd verkerten glossen wieder den rechten verstand deß Göttlichen worts / vnd der Augspurgischen Confession vnd darauff gefolgter Apologia eingerissen / etwas weiter ausgeführt / vnd den einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwischen den sectischen vnd den vnsern ein vernemlicher vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnediglich ermanet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferner nachdencken hetten / das wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer nebenschrifft vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnedige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeigung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnd gelehrt worden / vnd mit Gottes verleihung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugnis vnsers glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst menniglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben. WIe denn auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebreuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnd ausweisen / vnd nemlich / Daß das brod vnd wein im Abendmal sey der warhafftige leib vnd blut Christi / vnd werde nicht allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen. DErhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christlichen Kirchen / gehalten wirdt / Das der Priester in darreichung deß brods / spricht zu den communicanten: Nim hin vnd iß / das ist der leib Christi / vnd in darreichung deß kelchs: Nim hin vnd trinck / das ist das blut deß newen Testaments / das für deine Sünde vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jhres glaubens / das sie warhafftig aus der hand deß Priesters empfangen / was die wort jhnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstandt dieser wort / brod vnnd wein / nach abstellung Bäpstlicher grewel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0463" n="447"/> dern vns auff ewer F. G. so gnedig vnd stadhafft ersuchen / neben<note place="right">Anno 1561.</note> den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Stenden zu vnterschreiben / vnd vnsern glauben / in den Heubtpuncten vngescheucht zu bekennen / vnd zu repetiren nicht vnterlassen sollen noch wollen. Vnangesehen das wir vnser einfalt nach / wol hetten leiden mögen / das der Artickel deß heiligen Abendmals / der an viel orten in der Christenheit mit mancherley jrrthümen vnnd verkerten glossen wieder den rechten verstand deß Göttlichen worts / vnd der Augspurgischen Confession vnd darauff gefolgter Apologia eingerissen / etwas weiter ausgeführt / vnd den einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwischen den sectischen vnd den vnsern ein vernemlicher vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnediglich ermanet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferner nachdencken hetten / das wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer nebenschrifft vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnedige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeigung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnd gelehrt worden / vnd mit Gottes verleihung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugnis vnsers glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst menniglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben.</p> <p>WIe denn auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebreuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnd ausweisen / vnd nemlich / Daß das brod vnd wein im Abendmal sey der warhafftige leib vnd blut Christi / vnd werde nicht allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen.</p> <p>DErhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christlichen Kirchen / gehalten wirdt / Das der Priester in darreichung deß brods / spricht zu den communicanten: Nim hin vnd iß / das ist der leib Christi / vnd in darreichung deß kelchs: Nim hin vnd trinck / das ist das blut deß newen Testaments / das für deine Sünde vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jhres glaubens / das sie warhafftig aus der hand deß Priesters empfangen / was die wort jhnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstandt dieser wort / brod vnnd wein / nach abstellung Bäpstlicher grewel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung </p> </div> </body> </text> </TEI> [447/0463]
dern vns auff ewer F. G. so gnedig vnd stadhafft ersuchen / neben den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Stenden zu vnterschreiben / vnd vnsern glauben / in den Heubtpuncten vngescheucht zu bekennen / vnd zu repetiren nicht vnterlassen sollen noch wollen. Vnangesehen das wir vnser einfalt nach / wol hetten leiden mögen / das der Artickel deß heiligen Abendmals / der an viel orten in der Christenheit mit mancherley jrrthümen vnnd verkerten glossen wieder den rechten verstand deß Göttlichen worts / vnd der Augspurgischen Confession vnd darauff gefolgter Apologia eingerissen / etwas weiter ausgeführt / vnd den einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwischen den sectischen vnd den vnsern ein vernemlicher vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnediglich ermanet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferner nachdencken hetten / das wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer nebenschrifft vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnedige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeigung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnd gelehrt worden / vnd mit Gottes verleihung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugnis vnsers glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst menniglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben.
Anno 1561. WIe denn auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebreuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnd ausweisen / vnd nemlich / Daß das brod vnd wein im Abendmal sey der warhafftige leib vnd blut Christi / vnd werde nicht allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen.
DErhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christlichen Kirchen / gehalten wirdt / Das der Priester in darreichung deß brods / spricht zu den communicanten: Nim hin vnd iß / das ist der leib Christi / vnd in darreichung deß kelchs: Nim hin vnd trinck / das ist das blut deß newen Testaments / das für deine Sünde vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jhres glaubens / das sie warhafftig aus der hand deß Priesters empfangen / was die wort jhnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstandt dieser wort / brod vnnd wein / nach abstellung Bäpstlicher grewel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |