Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das manAnno 1561. Marchio Iohannes. sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinenLandgrafius Hassiae, &c.. form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc. MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das manAnno 1561. Marchio Iohannes. sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinenLandgrafius Hassiae, &c.. form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. 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Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.</p> <p>DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinen<note place="right">Landgrafius Hassiae, &c..</note> form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.</p> <p>ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [445/0461]
MArggraff Hans schreibt dergleichen / vnd erinnert / das man sich gegen vnd wieder die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich das nicht ausgelassen werde / das die bösen so wol als die frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi empfangen. Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn fernere specification, welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wolte er sich doch zugleich erkleret haben / das er sich dadurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwieder / teilhafftig machen wolle / sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstand neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnd andern / durch Gottes hülff biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stende gelangen zulassen / vnd der Schmalkaldischẽ Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnd sein bedencken / das die Chur vnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklerung (wie sie oben in der andern form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff das sie derer last / so solches mit jhnen nicht einig sein / nicht auff sich laden / noch sich jhres verstands teilhafftig machen.
Anno 1561. Marchio Iohannes. DEr Landgraff zu Hessen / ob er wol jhm an der General gemeinen form benügen lest / so erkleret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß glaubens / das im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brod / kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige leib vnd blut vnsers HERREN Ihesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern leiben / in aller massen / wie das die Concordj innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Bucerus / vnd die Oberlendischen Kirchen sich vntereinander verglichen / etc.
Landgrafius Hassiae, &c.. ITem: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / das Christus warer Gott vnd Mensch ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht weltlicher vnd reumlicher / sondern Himlischer / vnbegreifflicher weise / vnd das er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / sondern dieweil er das brod vnd wein / in die hand nimpt / vnd teilt es mit diesen worten seinen Jüngern aus: Nemet hin vnd esset / das ist mein leib / nemet hin vnd trincket / das ist mein blut. Vnd ist nicht von nöten / das Christus herab oder hienauff fahre / sondern er bleibt gleich sehr bey dem Vater in aller Maiestet vnd herrligkeit mit leib vnd blut / vnd teilet vns gleichwol aus im Abendmal gegenwertig sein leib vnd blut / etc.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/461>, abgerufen am 16.02.2025. |