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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1561.

WIr erbieten vns auch daneben / da solch bekentnis von jemands angefochten / oder vnser weiter erklerung ordentlicher / gebürlicher / vnd vnpartey ischer weise begert würde / das wir derselben aus grund Göttliches worts / so offt es not / ferner erklerung / ausfürung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576.

WIe aber im Franckfurtischen abschied von Fürsten vnd stenden / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Nawnburgischen Chur. vnd Fürsten abschied allerley bedencken angehöret worden / vnd einkommen. Vnd haben etliche stende für gut angesehen / das man vom heiligen Abendmal in der Prefation der Chur. Fürsten / vnd stende diese form brauchen solte.

WIr erkleren vns hiemit vnd halten von dem Hochwirdigen Sacrament des Altars / das brod vnd wein im Abendmal sey der ware leib vnd blut Ihesu Christi / ohn einige verwandlung vnd reumliche Bedencken / wie im abschied vom H. Abendmal zu reden vnd zn lehren seye.einschliessung / vnd werde gereicht vnd empfangen / nicht allein von frommen / sondern auch von den bösen Christen / also / das die niessung des leibs vnd bluts Christi / nicht allein geistlich mit dem glauben / sondern auch euserlich vnd leiblich mit dem munde geschehe / vnd zugleich von wirdigen vnd vnwirdigen / nach der lehre Christi vnd Pauli / empfangen werde.

DIese form hat wegen der Caluinisten / die leichtlich vnter der ersten form jhren behelff zu suchen sich vnterstehen würden / sollen gesetzet werden. Vnd haben jhr dieselbige auch Pfaltzgraff Wolffgang vnd Hertzog Christoph zu Wirtenberg mit vnd neben Sachsen / wolgefallen lassen / vnd sonderlich vermeldet / das die jenigen / welche in verdacht des Caluinismi sind / vnd doch der ersten form vnterschrieben / vnter dengeneral worten jre falsche meinung schmücken / oder daraus klauben würden.

Elector Brandeburgicus. &c.

DEr Churfürst von Brandenburg erkleret sich auch mit diesen worten / welche D. Georg Cracouius in seiner schrifftlichen relation gebracht / nemlich / das dis sein glaube sey / das im Abendmal der ware leib vnd blut Christi / nicht nur geistlich / sondern auch leiblich gereicht vnd ausgeteilet werde / so wol bösen / als guten Christen / nach laut der wort Christi vnd S. Pauli. Solche bekentnis vnd erklerung müste man richtig thun / vnd nit bedencken / was guts oder böses daraus erfolgen köndte / sondern Schlechts vnd stracks vber dem wort vnd der ehr Gottes halten / vnd jhme den ausgang befehlen / vnd wo solches verbliebe / so machte man sich des Zwinglianismi verdechtig / vnd der andern sünde teilhafftig / welches jme nicht gelegen sey. Wo auch etliche auff jrem sinne beharren / vnd sich darwider setzen wolten / so müste mans Gott befehlen / vnd / wie beschwerlich auch solche spaltung were / sie fahren / vnd es Gott walten lassen.

Anno 1561.

WIr erbieten vns auch daneben / da solch bekentnis von jemands angefochten / oder vnser weiter erklerung ordentlicher / gebürlicher / vnd vnpartey ischer weise begert würde / das wir derselben aus grund Göttliches worts / so offt es not / ferner erklerung / ausfürung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576.

WIe aber im Franckfurtischen abschied von Fürsten vnd stenden / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Nawnburgischen Chur. vnd Fürsten abschied allerley bedencken angehöret worden / vnd einkommen. Vnd haben etliche stende für gut angesehen / das man vom heiligen Abendmal in der Pręfation der Chur. Fürsten / vnd stende diese form brauchen solte.

WIr erkleren vns hiemit vnd halten von dem Hochwirdigen Sacrament des Altars / das brod vnd wein im Abendmal sey der ware leib vnd blut Ihesu Christi / ohn einige verwandlung vnd reumliche Bedencken / wie im abschied vom H. Abendmal zu reden vnd zn lehren seye.einschliessung / vnd werde gereicht vnd empfangen / nicht allein von frommen / sondern auch von den bösen Christen / also / das die niessung des leibs vnd bluts Christi / nicht allein geistlich mit dem glauben / sondern auch euserlich vnd leiblich mit dem munde geschehe / vnd zugleich von wirdigen vnd vnwirdigen / nach der lehre Christi vnd Pauli / empfangen werde.

DIese form hat wegen der Caluinisten / die leichtlich vnter der ersten form jhren behelff zu suchen sich vnterstehen würden / sollen gesetzet werden. Vnd haben jhr dieselbige auch Pfaltzgraff Wolffgang vnd Hertzog Christoph zu Wirtenberg mit vnd neben Sachsen / wolgefallen lassen / vnd sonderlich vermeldet / das die jenigen / welche in verdacht des Caluinismi sind / vnd doch der ersten form vnterschrieben / vnter dengeneral worten jre falsche meinung schmücken / oder daraus klauben würden.

Elector Brandeburgicus. &c.

DEr Churfürst von Brandenburg erkleret sich auch mit diesen worten / welche D. Georg Cracouius in seiner schrifftlichen relation gebracht / nemlich / das dis sein glaube sey / das im Abendmal der ware leib vnd blut Christi / nicht nur geistlich / sondern auch leiblich gereicht vnd ausgeteilet werde / so wol bösen / als guten Christen / nach laut der wort Christi vnd S. Pauli. Solche bekentnis vnd erklerung müste man richtig thun / vnd nit bedencken / was guts oder böses daraus erfolgen köndte / sondern Schlechts vnd stracks vber dem wort vnd der ehr Gottes halten / vnd jhme den ausgang befehlen / vnd wo solches verbliebe / so machte man sich des Zwinglianismi verdechtig / vñ der andern sünde teilhafftig / welches jme nicht gelegen sey. Wo auch etliche auff jrem sinne beharren / vnd sich darwider setzen wolten / so müste mans Gott befehlen / vnd / wie beschwerlich auch solche spaltung were / sie fahren / vnd es Gott walten lassen.

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[444/0460] WIr erbieten vns auch daneben / da solch bekentnis von jemands angefochten / oder vnser weiter erklerung ordentlicher / gebürlicher / vnd vnpartey ischer weise begert würde / das wir derselben aus grund Göttliches worts / so offt es not / ferner erklerung / ausfürung vnd bericht thun wollen / wie denn auch geschehen ist / Anno 1576. WIe aber im Franckfurtischen abschied von Fürsten vnd stenden / notwendige erinnerung geschehen / fürnemlich von wegen der Zwinglianer oder Caluinisten / also sind auch in diesem Nawnburgischen Chur. vnd Fürsten abschied allerley bedencken angehöret worden / vnd einkommen. Vnd haben etliche stende für gut angesehen / das man vom heiligen Abendmal in der Pręfation der Chur. Fürsten / vnd stende diese form brauchen solte. WIr erkleren vns hiemit vnd halten von dem Hochwirdigen Sacrament des Altars / das brod vnd wein im Abendmal sey der ware leib vnd blut Ihesu Christi / ohn einige verwandlung vnd reumliche einschliessung / vnd werde gereicht vnd empfangen / nicht allein von frommen / sondern auch von den bösen Christen / also / das die niessung des leibs vnd bluts Christi / nicht allein geistlich mit dem glauben / sondern auch euserlich vnd leiblich mit dem munde geschehe / vnd zugleich von wirdigen vnd vnwirdigen / nach der lehre Christi vnd Pauli / empfangen werde. Bedencken / wie im abschied vom H. Abendmal zu reden vnd zn lehren seye. DIese form hat wegen der Caluinisten / die leichtlich vnter der ersten form jhren behelff zu suchen sich vnterstehen würden / sollen gesetzet werden. Vnd haben jhr dieselbige auch Pfaltzgraff Wolffgang vnd Hertzog Christoph zu Wirtenberg mit vnd neben Sachsen / wolgefallen lassen / vnd sonderlich vermeldet / das die jenigen / welche in verdacht des Caluinismi sind / vnd doch der ersten form vnterschrieben / vnter dengeneral worten jre falsche meinung schmücken / oder daraus klauben würden. DEr Churfürst von Brandenburg erkleret sich auch mit diesen worten / welche D. Georg Cracouius in seiner schrifftlichen relation gebracht / nemlich / das dis sein glaube sey / das im Abendmal der ware leib vnd blut Christi / nicht nur geistlich / sondern auch leiblich gereicht vnd ausgeteilet werde / so wol bösen / als guten Christen / nach laut der wort Christi vnd S. Pauli. Solche bekentnis vnd erklerung müste man richtig thun / vnd nit bedencken / was guts oder böses daraus erfolgen köndte / sondern Schlechts vnd stracks vber dem wort vnd der ehr Gottes halten / vnd jhme den ausgang befehlen / vnd wo solches verbliebe / so machte man sich des Zwinglianismi verdechtig / vñ der andern sünde teilhafftig / welches jme nicht gelegen sey. Wo auch etliche auff jrem sinne beharren / vnd sich darwider setzen wolten / so müste mans Gott befehlen / vnd / wie beschwerlich auch solche spaltung were / sie fahren / vnd es Gott walten lassen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 444. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/460>, abgerufen am 22.11.2024.