Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.lichen Maiest. auff dem Reichstage zu Augspurg im verschienen 30.Anno 1561. Jar / durch Hertzog Hansen Churfürsten seligen / den Landgraffen vnd etlichen andern wenig Fürsten / Graffen / vnd Stedten vbergeben worden / etc. Item / wie ich durch Göttliche gnade in dieser Christlichen Religion / so in obgemelter Confession verfasset / von meinen geliebten Eltern aufferzogen / vnd erwachsen / also dencke ich auch vormittelst Göttlicher hülffe / dabey standhafftig zu bleiben / vnd mich darzuoffentlich zu bekennen / etc. Desgleichen Fürst Wolffgang zu Anhalt Gottseliger / schreibet anFürst Wolff zu Anhalt. den Churfürsten zu Sachssen / etc. mit eigner hand diese wort: Ich bin erbötig / die Confession / wie sie zu Augspurg Keys. Maiest vbergeben / vnd von Churfürsten Johans vnd andern Fürsten / auch mir vnterschrieben / widerumb zn vnterschreiben / doch das die jetzige der vorigen gantz gemeß / vnd nichts darinne verendert / denn E. G. haben zu bedencken / in was leichtfertigkeit vnd beschwerung es mir gereichen wolt / wenn ein andere Confession ich vnterschreiben solte / dann wie der Keys. Mt. zu Augspurg vbergeben / etc. DIe Hertzogen zu Lüneburg / Heinrich der Jünger / vnd WilhelmHertzoge zu Lüneburg. der Jünger Gebrüdere / brauchen in jrer schrifft Anno 1561. an Churfürsten zu Sachsen diese wort: Wir sind geneigt vnd entschlossen / das wir mit Göttlicher hülffe in vnd bey vnserm Christlichen glauben vnd Religion der Augsp. Confess. welche vnser Herr Vater seliger / hat Anno 30. zu Augspurg thun / vnd damals Röm. Keys. Maiestet hochlöblicher gedechtnis vberreichen helffen / wollen bleiben / vnd bis in vnser ende verharren. Dann wir in derselbigen / Gott lob / aufferzogen sind / vnd selbs aus Gottes gnad erkennen / das er der rechte glaube vnd gewisser weg zur seligkeit ist / etc. Darumb wissen wir vns der vnterschreibung nicht zu beschweren. Denn wir mit Gottes hülffe vnsers glaubens / vnd warer Religion / wollen bis in vnsern todt bekennig sein / etc. Es ist auch in aller Chur. vnd Fürsten schreiben / nicht einer zubefindenAlle Chur. Fürsten / vnd stende der Aug. Conf. wissen von keiner andern Confession / denn die An: 30. dem Keyser vbergeben worden. / der eine andere Confession / denn nur die erste Anno 1530. zu Augspurg dem Keyser vbergeben / genennet hette / sondern alle haben sich auff die erste Confession beruffen / wie sie im buchstaben lautet / in massen auch der Landgraff zu Hessen / der Anno 30. solche Confession helffen vbergeben / sich darauff referirt / vnd das dieselbige vnterschrieben vnd versiegelt werde / angehalten. ES hat auch Bürgermeister vnd Rath der Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolffgangen diese nachfolgende wort Anno 1561.Nürnberg. geschrieben: lichen Maiest. auff dem Reichstage zu Augspurg im verschienen 30.Anno 1561. Jar / durch Hertzog Hansen Churfürsten seligen / den Landgraffen vnd etlichen andern wenig Fürsten / Graffen / vnd Stedten vbergeben worden / etc. Item / wie ich durch Göttliche gnade in dieser Christlichen Religion / so in obgemelter Confession verfasset / von meinen geliebten Eltern aufferzogen / vnd erwachsen / also dencke ich auch vormittelst Göttlicher hülffe / dabey standhafftig zu bleiben / vnd mich darzuoffentlich zu bekennen / etc. Desgleichen Fürst Wolffgang zu Anhalt Gottseliger / schreibet anFürst Wolff zu Anhalt. den Churfürsten zu Sachssen / etc. mit eigner hand diese wort: Ich bin erbötig / die Confession / wie sie zu Augspurg Keys. Maiest vbergeben / vnd von Churfürsten Johans vnd andern Fürsten / auch mir vnterschrieben / widerumb zn vnterschreiben / doch das die jetzige der vorigen gantz gemeß / vnd nichts darinne verendert / denn E. G. haben zu bedencken / in was leichtfertigkeit vnd beschwerung es mir gereichen wolt / wenn ein andere Confession ich vnterschreiben solte / dann wie der Keys. Mt. zu Augspurg vbergeben / etc. DIe Hertzogen zu Lüneburg / Heinrich der Jünger / vnd WilhelmHertzoge zu Lüneburg. der Jünger Gebrüdere / brauchen in jrer schrifft Anno 1561. an Churfürsten zu Sachsen diese wort: Wir sind geneigt vnd entschlossen / das wir mit Göttlicher hülffe in vnd bey vnserm Christlichen glauben vnd Religion der Augsp. Confess. welche vnser Herr Vater seliger / hat Anno 30. zu Augspurg thun / vnd damals Röm. Keys. Maiestet hochlöblicher gedechtnis vberreichen helffen / wollen bleiben / vnd bis in vnser ende verharren. Dann wir in derselbigen / Gott lob / aufferzogen sind / vnd selbs aus Gottes gnad erkennen / das er der rechte glaube vnd gewisser weg zur seligkeit ist / etc. Darumb wissen wir vns der vnterschreibung nicht zu beschweren. Denn wir mit Gottes hülffe vnsers glaubens / vnd warer Religion / wollen bis in vnsern todt bekennig sein / etc. Es ist auch in aller Chur. vnd Fürsten schreiben / nicht einer zubefindenAlle Chur. Fürsten / vñ stende der Aug. Conf. wissen von keiner andern Confession / deñ die An: 30. dem Keyser vbergeben wordẽ. / der eine andere Confession / denn nur die erste Anno 1530. zu Augspurg dem Keyser vbergeben / genennet hette / sondern alle haben sich auff die erste Confession beruffen / wie sie im buchstaben lautet / in massen auch der Landgraff zu Hessen / der Anno 30. solche Confession helffen vbergeben / sich darauff referirt / vnd das dieselbige vnterschrieben vnd versiegelt werde / angehalten. 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Dann wir in derselbigen / Gott lob / aufferzogen sind / vnd selbs aus Gottes gnad erkennen / das er der rechte glaube vnd gewisser weg zur seligkeit ist / etc. Darumb wissen wir vns der vnterschreibung nicht zu beschweren. Denn wir mit Gottes hülffe vnsers glaubens / vnd warer Religion / wollen bis in vnsern todt bekennig sein / etc.</p> <p>Es ist auch in aller Chur. vnd Fürsten schreiben / nicht einer zubefinden<note place="right">Alle Chur. Fürsten / vñ stende der Aug. 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lichen Maiest. auff dem Reichstage zu Augspurg im verschienen 30. Jar / durch Hertzog Hansen Churfürsten seligen / den Landgraffen vnd etlichen andern wenig Fürsten / Graffen / vnd Stedten vbergeben worden / etc. Item / wie ich durch Göttliche gnade in dieser Christlichen Religion / so in obgemelter Confession verfasset / von meinen geliebten Eltern aufferzogen / vnd erwachsen / also dencke ich auch vormittelst Göttlicher hülffe / dabey standhafftig zu bleiben / vnd mich darzuoffentlich zu bekennen / etc.
Anno 1561. Desgleichen Fürst Wolffgang zu Anhalt Gottseliger / schreibet an den Churfürsten zu Sachssen / etc. mit eigner hand diese wort: Ich bin erbötig / die Confession / wie sie zu Augspurg Keys. Maiest vbergeben / vnd von Churfürsten Johans vnd andern Fürsten / auch mir vnterschrieben / widerumb zn vnterschreiben / doch das die jetzige der vorigen gantz gemeß / vnd nichts darinne verendert / denn E. G. haben zu bedencken / in was leichtfertigkeit vnd beschwerung es mir gereichen wolt / wenn ein andere Confession ich vnterschreiben solte / dann wie der Keys. Mt. zu Augspurg vbergeben / etc.
Fürst Wolff zu Anhalt. DIe Hertzogen zu Lüneburg / Heinrich der Jünger / vnd Wilhelm der Jünger Gebrüdere / brauchen in jrer schrifft Anno 1561. an Churfürsten zu Sachsen diese wort: Wir sind geneigt vnd entschlossen / das wir mit Göttlicher hülffe in vnd bey vnserm Christlichen glauben vnd Religion der Augsp. Confess. welche vnser Herr Vater seliger / hat Anno 30. zu Augspurg thun / vnd damals Röm. Keys. Maiestet hochlöblicher gedechtnis vberreichen helffen / wollen bleiben / vnd bis in vnser ende verharren. Dann wir in derselbigen / Gott lob / aufferzogen sind / vnd selbs aus Gottes gnad erkennen / das er der rechte glaube vnd gewisser weg zur seligkeit ist / etc. Darumb wissen wir vns der vnterschreibung nicht zu beschweren. Denn wir mit Gottes hülffe vnsers glaubens / vnd warer Religion / wollen bis in vnsern todt bekennig sein / etc.
Hertzoge zu Lüneburg. Es ist auch in aller Chur. vnd Fürsten schreiben / nicht einer zubefinden / der eine andere Confession / denn nur die erste Anno 1530. zu Augspurg dem Keyser vbergeben / genennet hette / sondern alle haben sich auff die erste Confession beruffen / wie sie im buchstaben lautet / in massen auch der Landgraff zu Hessen / der Anno 30. solche Confession helffen vbergeben / sich darauff referirt / vnd das dieselbige vnterschrieben vnd versiegelt werde / angehalten.
Alle Chur. Fürsten / vñ stende der Aug. Conf. wissen von keiner andern Confession / deñ die An: 30. dem Keyser vbergeben wordẽ. ES hat auch Bürgermeister vnd Rath der Stadt Nürnberg an Pfaltzgraff Wolffgangen diese nachfolgende wort Anno 1561. geschrieben:
Nürnberg.
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