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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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beyfals schöpffen oder erzwingen möchten / denn es werden darinnen dieAnno 1558. jenigen / so da verneinen / das Christus nit wesentlich im Sacrament sey / verdammet. Welchs gewißlich von den Zwinglianern nit kan verstanden werden / die klar bekennen / das Christus allenthalben sey / nemlich / nach der Gottheit. Deßgleichen werden daselbst verdammet / die jenigen / so da sagen / Das die Sacrament / nur eusserliche zeichen sein / darbey die Christen zuerkennen sein. Das thun nicht die Zwinglianer eigentlich / sondern die Wiederteuffer.

WArumb aber werden nicht klar verdammet / die jenigen / so da verneinen / Das der ware leib vnd blut Christi / im Sacrament leiblich mit dem munde empfangen werde?

WEil denn also gefehrlich allenthalben geredet / vnd alles auff die geistliche niessung gezogen / die sprüche der Schrifft auff Zwinglische weise verkeret / vnd endlich die Zwingler nicht mit dem geringsten verdammet werden / so ist leichtlich abzunemen / wo für es zu achten / vnd ob nicht die höchste notturfft erfordert / hierin ein Christlichs vnd fleissigs auffmercken zuhaben / auch derhalben nötige erinnerung vnd einsehen / vorzuwenden.

ZVm achten / so ist auch dieser Artickel gantz verdechtig / verwickelt / auff schrauben / vnd vnsern Kirchen zu sonderlichem vnglimpff gestellet / als da im anfang viel von den Papistischen jrrthümen / vnd sonderlich von der Transubstantiation gesetzet wird / so doch der Chur vnd Fürsten meinung vnd sürhaben im abschied nicht gewesen / mit den Papisten zustreiten: Welches vermütlich / darumb geschehen / das die Sacramentirer / vnd die mit jhnen leichen / die reinen Lehrer / für dieser zeit (wiewol vnbillich) beschuldiget haben / als ob sie die Transubstantiation, oder das die Sacrament ausserhalb jhrem gebrauch / Sacrament sein / halten vnd lehren solten.

VNd ist sich hoch zuuerwundern / nach dem bald im anfang / deß ernewerten liechts deß heiligen Euangelij / diese schwermerey / nicht allein von dem Mann Gottes Luthero seligen / vnd anderen getrewen vnd bestendigen Lehrern / Sondern auch von den weltlichen Chur vnd Fürsten / auch andern Stenden auff öffentlichen Reichstagen verworffen worden / darzu zwischen Luthero vnd etlichen vielen der Oberlendischen Städte Theologen / ein Formula Concordiae abgeredt / vnd auffgerichtet / die hernacher auch zu Schmalkalden confirmirt worden ist / das in diesem abschiede / eine solche stadliche der Kirchen condemnation vbergangen.

DEmnach so würde es billich gelassen bey der Augspurgischen Confession / Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln / auch bey gemelter der Euangelischen reinen Kirchen condemnation.

beyfals schöpffen oder erzwingẽ möchten / deñ es werden darinnen dieAnno 1558. jenigen / so da verneinen / das Christus nit wesentlich im Sacrament sey / verdam̃et. Welchs gewißlich von den Zwinglianern nit kan verstanden werdẽ / die klar bekennen / das Christus allenthalben sey / nemlich / nach der Gottheit. Deßgleichen werden daselbst verdammet / die jenigen / so da sagen / Das die Sacrament / nur eusserliche zeichen sein / darbey die Christen zuerkennen sein. Das thun nicht die Zwinglianer eigentlich / sondern die Wiederteuffer.

WArumb aber werden nicht klar verdammet / die jenigen / so da verneinen / Das der ware leib vnd blut Christi / im Sacrament leiblich mit dem munde empfangen werde?

WEil denn also gefehrlich allenthalben geredet / vnd alles auff die geistliche niessung gezogen / die sprüche der Schrifft auff Zwinglische weise verkeret / vnd endlich die Zwingler nicht mit dem geringsten verdammet werden / so ist leichtlich abzunemen / wo für es zu achten / vnd ob nicht die höchste notturfft erfordert / hierin ein Christlichs vnd fleissigs auffmercken zuhaben / auch derhalben nötige erinnerung vnd einsehen / vorzuwenden.

ZVm achten / so ist auch dieser Artickel gantz verdechtig / verwickelt / auff schrauben / vnd vnsern Kirchen zu sonderlichem vnglimpff gestellet / als da im anfang viel von den Papistischen jrrthümen / vnd sonderlich von der Transubstantiation gesetzet wird / so doch der Chur vnd Fürsten meinung vnd sürhaben im abschied nicht gewesen / mit den Papisten zustreiten: Welches vermütlich / darumb geschehen / das die Sacramentirer / vnd die mit jhnen leichen / die reinen Lehrer / für dieser zeit (wiewol vnbillich) beschuldiget haben / als ob sie die Transubstantiation, oder das die Sacrament ausserhalb jhrem gebrauch / Sacrament sein / halten vnd lehren solten.

VNd ist sich hoch zuuerwundern / nach dem bald im anfang / deß ernewerten liechts deß heiligen Euangelij / diese schwermerey / nicht allein von dem Mann Gottes Luthero seligen / vnd anderen getrewen vnd bestendigen Lehrern / Sondern auch von den weltlichen Chur vnd Fürsten / auch andern Stenden auff öffentlichen Reichstagen verworffen worden / darzu zwischen Luthero vnd etlichen vielen der Oberlendischen Städte Theologen / ein Formula Concordiae abgeredt / vnd auffgerichtet / die hernacher auch zu Schmalkalden confirmirt worden ist / das in diesem abschiede / eine solche stadliche der Kirchen condemnation vbergangen.

DEmnach so würde es billich gelassen bey der Augspurgischen Confession / Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln / auch bey gemelter der Euangelischen reinen Kirchen condemnation.

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[405/0421] beyfals schöpffen oder erzwingẽ möchten / deñ es werden darinnen die jenigen / so da verneinen / das Christus nit wesentlich im Sacrament sey / verdam̃et. Welchs gewißlich von den Zwinglianern nit kan verstanden werdẽ / die klar bekennen / das Christus allenthalben sey / nemlich / nach der Gottheit. Deßgleichen werden daselbst verdammet / die jenigen / so da sagen / Das die Sacrament / nur eusserliche zeichen sein / darbey die Christen zuerkennen sein. Das thun nicht die Zwinglianer eigentlich / sondern die Wiederteuffer. Anno 1558. WArumb aber werden nicht klar verdammet / die jenigen / so da verneinen / Das der ware leib vnd blut Christi / im Sacrament leiblich mit dem munde empfangen werde? WEil denn also gefehrlich allenthalben geredet / vnd alles auff die geistliche niessung gezogen / die sprüche der Schrifft auff Zwinglische weise verkeret / vnd endlich die Zwingler nicht mit dem geringsten verdammet werden / so ist leichtlich abzunemen / wo für es zu achten / vnd ob nicht die höchste notturfft erfordert / hierin ein Christlichs vnd fleissigs auffmercken zuhaben / auch derhalben nötige erinnerung vnd einsehen / vorzuwenden. ZVm achten / so ist auch dieser Artickel gantz verdechtig / verwickelt / auff schrauben / vnd vnsern Kirchen zu sonderlichem vnglimpff gestellet / als da im anfang viel von den Papistischen jrrthümen / vnd sonderlich von der Transubstantiation gesetzet wird / so doch der Chur vnd Fürsten meinung vnd sürhaben im abschied nicht gewesen / mit den Papisten zustreiten: Welches vermütlich / darumb geschehen / das die Sacramentirer / vnd die mit jhnen leichen / die reinen Lehrer / für dieser zeit (wiewol vnbillich) beschuldiget haben / als ob sie die Transubstantiation, oder das die Sacrament ausserhalb jhrem gebrauch / Sacrament sein / halten vnd lehren solten. VNd ist sich hoch zuuerwundern / nach dem bald im anfang / deß ernewerten liechts deß heiligen Euangelij / diese schwermerey / nicht allein von dem Mann Gottes Luthero seligen / vnd anderen getrewen vnd bestendigen Lehrern / Sondern auch von den weltlichen Chur vnd Fürsten / auch andern Stenden auff öffentlichen Reichstagen verworffen worden / darzu zwischen Luthero vnd etlichen vielen der Oberlendischen Städte Theologen / ein Formula Concordiae abgeredt / vnd auffgerichtet / die hernacher auch zu Schmalkalden confirmirt worden ist / das in diesem abschiede / eine solche stadliche der Kirchen condemnation vbergangen. DEmnach so würde es billich gelassen bey der Augspurgischen Confession / Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln / auch bey gemelter der Euangelischen reinen Kirchen condemnation.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/421>, abgerufen am 22.11.2024.