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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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DEnn es ist der Artickel vom Abendmal deß HErrn erstlichAnno 1558. also entworffen vnd gegeben gewesen: Vom Abendmal deß HErrn halten wir / vnd nemen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vnd die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem verstand / welcher begriffen vnd erkleret wird in der Apologia / vnd in dem buch D. Philippi / so man Heuptartickel Christlicher lehr nennet / beneben der vereinigung vnd vergleichung / so zu Wittenberg Anno 1536. zwischen D. Luthero vnd Bucero auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelerter Cchristlicher vnd Gottfürchtiger Männer / die auch dieselbe mit eignen henden vnterschrieben haben / etc.

Dieweil aber diese bekentnis noch dunckel / vnd nit deutlich vnd ausfürlich gnug / haben die Sächsischen Theologen erinnerung gethan / vnd vmb bessere erklerung angesucht / darauff denn befohlen worden / das man die wort vom Nachtmal deß HErrn / wie dieselben in der Augsp. Confession vnd Apologia stehen / solte zusamen fassen / vnd nach denselben die erklerung anstellen. Denn es den löblichen Stenden niemals in sinnFranckfurtischer abschied. komen / das sie in dem Franckfurtischen abschied vnd receß / sich jrer ersten Augsp. Confession (wie der vnuerschempte Wolff mit vngrundWolffij vnuerschempt gedicht / zu verkleinerung aller Stende der Augspurgischen Confession. tichtet / vnd jtztgedachte erste Confession / gantz Papistisch nennen darff) begeben vnd ein andere fürstellen wolte. Darumb sie auch in solchem abschied diese wort ausdrücklich setzen: Ihre Chur vnd Fürst. G. bezeugen vnd bekennen hiemit / das sie allein der reinen waren lehr / so in Göttlicher / Prophetischer vnd Apostolischer schrifft / deß alten vnd newen Testaments / auch in den dreyen Heuptsymbolis / vnd also der Augsp. Confession sampt derselben Apologia / welche aus gemelter Prophetischer Apostolischer lere / als ein summarium vnd corpus doctrinae gezogen vnd derselben gleichstimmet / auch darauff / als auff das vnuerwerfflich heuptfundament im buchstaben / vnd rechtem warem vnverfelschten verstand warhafftiglich gegründet / vnd im An. 1530. der Röm. K. M. vnserm allergnedigsten Herrn / zu Augspurg / von Churfürsten / Fürsten vnd verwandten Stenden / vberantwortet ist / anhengig / nachfolgig vnd gleichförmig sein / gedencken auch vermittels Göttlicher hülff in jhren kirchen angereckter bekanter lere gemeß / leren / predigen vnd handeln zu lassen / vnd keine widerwertige / verfürische / jrrige opinionen oder secten der warheit zuwieder / mit jrem willen wissentlich zudulden / oder derselben einigen raum / oder platz zugeben / sondern bey der waren einigen richtschnur Göttlicher / Prophetischer vnd Apostolischer schrifften / vnd also bey obgemelter Augsp. Confession vnd Apologia / so darauff gebawet vnd gegründet / standhafftiglich biß an jr ende zubleiben vnd zuuer harren / etc. Deßgleichen haben insonderheit auch die Herrn von Straßburg an Pfaltzgraffen Otto Heinrichen Churfürsten / sich schrifftlichen damals erkleret / das sie vom gemelten Artickel vom Abendmal deß HErrn der Augsp. Confession / vnd derselben Apologia gemeß in jren kirchen leren lassen / vnd solchs hinfort auch thun wollen.

DEnn es ist der Artickel vom Abendmal deß HErrn erstlichAnno 1558. also entworffen vnd gegeben gewesen: Vom Abendmal deß HErrn halten wir / vnd nemen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vnd die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem verstand / welcher begriffen vnd erkleret wird in der Apologia / vnd in dem buch D. Philippi / so man Heuptartickel Christlicher lehr nennet / beneben der vereinigung vñ vergleichung / so zu Wittenberg Anno 1536. zwischen D. Luthero vnd Bucero auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelerter Cchristlicher vnd Gottfürchtiger Männer / die auch dieselbe mit eignen henden vnterschrieben haben / etc.

Dieweil aber diese bekentnis noch dunckel / vñ nit deutlich vñ ausfürlich gnug / haben die Sächsischen Theologen erinnerũg gethan / vñ vmb bessere erklerũg angesucht / darauff denn befohlen wordẽ / das man die wort vom Nachtmal deß HErrn / wie dieselbẽ in der Augsp. Confession vnd Apologia stehẽ / solte zusamen fassen / vñ nach denselben die erklerung anstellen. Denn es den löblichen Stenden niemals in sinnFranckfurtischer abschied. komen / das sie in dem Franckfurtischen abschied vnd receß / sich jrer ersten Augsp. Confession (wie der vnuerschempte Wolff mit vngrundWolffij vnuerschempt gedicht / zu verkleinerung aller Stende der Augspurgischẽ Confession. tichtet / vñ jtztgedachte erste Confession / gantz Papistisch nennen darff) begeben vñ ein andere fürstellẽ wolte. Darumb sie auch in solchem abschied diese wort ausdrücklich setzen: Ihre Chur vñ Fürst. G. bezeugẽ vnd bekennen hiemit / das sie allein der reinen waren lehr / so in Göttlicher / Prophetischer vñ Apostolischer schrifft / deß alten vnd newen Testaments / auch in den dreyẽ Heuptsymbolis / vñ also der Augsp. Confession sampt derselben Apologia / welche aus gemelter Prophetischer Apostolischer lere / als ein sum̃arium vñ corpus doctrinae gezogen vnd derselbẽ gleichstim̃et / auch darauff / als auff das vnuerwerfflich heuptfundament im buchstaben / vñ rechtem warem vnverfelschten verstand warhafftiglich gegründet / vnd im An. 1530. der Röm. K. M. vnserm allergnedigsten Herrn / zu Augspurg / von Churfürsten / Fürsten vnd verwandten Stenden / vberantwortet ist / anhengig / nachfolgig vnd gleichförmig sein / gedencken auch vermittels Göttlicher hülff in jhren kirchen angereckter bekanter lere gemeß / leren / predigen vñ handeln zu lassen / vñ keine widerwertige / verfürische / jrrige opinionen oder secten der warheit zuwieder / mit jrem willen wissentlich zudulden / oder derselben einigen raum / oder platz zugeben / sondern bey der waren einigen richtschnur Göttlicher / Prophetischer vnd Apostolischer schrifften / vñ also bey obgemelter Augsp. Confession vnd Apologia / so darauff gebawet vñ gegründet / stãdhafftiglich biß an jr ende zubleiben vñ zuuer harren / etc. Deßgleichẽ habẽ insonderheit auch die Herrn von Straßburg an Pfaltzgraffen Otto Heinrichen Churfürsten / sich schrifftlichẽ damals erkleret / das sie vom gemelten Artickel vom Abendmal deß HErrn der Augsp. Confession / vñ derselben Apologia gemeß in jren kirchen leren lassen / vnd solchs hinfort auch thun wollen.

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[397/0413] DEnn es ist der Artickel vom Abendmal deß HErrn erstlich also entworffen vnd gegeben gewesen: Vom Abendmal deß HErrn halten wir / vnd nemen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vnd die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem verstand / welcher begriffen vnd erkleret wird in der Apologia / vnd in dem buch D. Philippi / so man Heuptartickel Christlicher lehr nennet / beneben der vereinigung vñ vergleichung / so zu Wittenberg Anno 1536. zwischen D. Luthero vnd Bucero auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelerter Cchristlicher vnd Gottfürchtiger Männer / die auch dieselbe mit eignen henden vnterschrieben haben / etc. Anno 1558. Dieweil aber diese bekentnis noch dunckel / vñ nit deutlich vñ ausfürlich gnug / haben die Sächsischen Theologen erinnerũg gethan / vñ vmb bessere erklerũg angesucht / darauff denn befohlen wordẽ / das man die wort vom Nachtmal deß HErrn / wie dieselbẽ in der Augsp. Confession vnd Apologia stehẽ / solte zusamen fassen / vñ nach denselben die erklerung anstellen. Denn es den löblichen Stenden niemals in sinn komen / das sie in dem Franckfurtischen abschied vnd receß / sich jrer ersten Augsp. Confession (wie der vnuerschempte Wolff mit vngrund tichtet / vñ jtztgedachte erste Confession / gantz Papistisch nennen darff) begeben vñ ein andere fürstellẽ wolte. Darumb sie auch in solchem abschied diese wort ausdrücklich setzen: Ihre Chur vñ Fürst. G. bezeugẽ vnd bekennen hiemit / das sie allein der reinen waren lehr / so in Göttlicher / Prophetischer vñ Apostolischer schrifft / deß alten vnd newen Testaments / auch in den dreyẽ Heuptsymbolis / vñ also der Augsp. Confession sampt derselben Apologia / welche aus gemelter Prophetischer Apostolischer lere / als ein sum̃arium vñ corpus doctrinae gezogen vnd derselbẽ gleichstim̃et / auch darauff / als auff das vnuerwerfflich heuptfundament im buchstaben / vñ rechtem warem vnverfelschten verstand warhafftiglich gegründet / vnd im An. 1530. der Röm. K. M. vnserm allergnedigsten Herrn / zu Augspurg / von Churfürsten / Fürsten vnd verwandten Stenden / vberantwortet ist / anhengig / nachfolgig vnd gleichförmig sein / gedencken auch vermittels Göttlicher hülff in jhren kirchen angereckter bekanter lere gemeß / leren / predigen vñ handeln zu lassen / vñ keine widerwertige / verfürische / jrrige opinionen oder secten der warheit zuwieder / mit jrem willen wissentlich zudulden / oder derselben einigen raum / oder platz zugeben / sondern bey der waren einigen richtschnur Göttlicher / Prophetischer vnd Apostolischer schrifften / vñ also bey obgemelter Augsp. Confession vnd Apologia / so darauff gebawet vñ gegründet / stãdhafftiglich biß an jr ende zubleiben vñ zuuer harren / etc. Deßgleichẽ habẽ insonderheit auch die Herrn von Straßburg an Pfaltzgraffen Otto Heinrichen Churfürsten / sich schrifftlichẽ damals erkleret / das sie vom gemelten Artickel vom Abendmal deß HErrn der Augsp. Confession / vñ derselben Apologia gemeß in jren kirchen leren lassen / vnd solchs hinfort auch thun wollen. Franckfurtischer abschied. Wolffij vnuerschempt gedicht / zu verkleinerung aller Stende der Augspurgischẽ Confession.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 397. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/413>, abgerufen am 25.11.2024.