Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinemAnno 1556. weg gebüren. NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget. DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vnd so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557. E. F. G. Vnterthenige Diener / Philippus Melanth. Iohannes Brentius. Iohannes Marbachius. Michael Dyllerus. Iohan. Pistorius Niddan. Iacobus Andreae. Georgius Karg. Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das PhilippusAmbrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt. selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erden hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vnd darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinemAnno 1556. weg gebüren. NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget. DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vñ so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557. E. F. G. Vnterthenige Diener / Philippus Melanth. Iohannes Brentius. Iohannes Marbachius. Michael Dyllerus. Iohan. Pistorius Niddan. Iacobus Andreae. Georgius Karg. Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das PhilippusAmbrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt. selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erdẽ hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vñ darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0409" n="393"/> tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinem<note place="right">Anno 1556.</note> weg gebüren.</p> <p>NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.</p> <p>DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vñ so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557.</p> <p>E. F. G.</p> <p>Vnterthenige Diener /</p> <p>Philippus Melanth.</p> <p>Iohannes Brentius.</p> <p>Iohannes Marbachius.</p> <p>Michael Dyllerus.</p> <p>Iohan. Pistorius Niddan.</p> <p>Iacobus Andreae.</p> <p>Georgius Karg.</p> <p>Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das Philippus<note place="right">Ambrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt.</note> selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erdẽ hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vñ darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter </p> </div> </body> </text> </TEI> [393/0409]
tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinem weg gebüren.
Anno 1556. NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.
DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vñ so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557.
E. F. G.
Vnterthenige Diener /
Philippus Melanth.
Iohannes Brentius.
Iohannes Marbachius.
Michael Dyllerus.
Iohan. Pistorius Niddan.
Iacobus Andreae.
Georgius Karg.
Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das Philippus selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erdẽ hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vñ darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter
Ambrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt.
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