Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinemAnno 1556. weg gebüren.

NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.

DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vnd so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557.

E. F. G.

Vnterthenige Diener /

Philippus Melanth.

Iohannes Brentius.

Iohannes Marbachius.

Michael Dyllerus.

Iohan. Pistorius Niddan.

Iacobus Andreae.

Georgius Karg.

Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das PhilippusAmbrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt. selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erden hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vnd darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter

tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinemAnno 1556. weg gebüren.

NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.

DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vñ so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557.

E. F. G.

Vnterthenige Diener /

Philippus Melanth.

Iohannes Brentius.

Iohannes Marbachius.

Michael Dyllerus.

Iohan. Pistorius Niddan.

Iacobus Andreae.

Georgius Karg.

Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das PhilippusAmbrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt. selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erdẽ hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vñ darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0409" n="393"/>
tisten / Libertiner /                      oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinem<note place="right">Anno 1556.</note> weg gebüren.</p>
        <p>NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession                      zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget.</p>
        <p>DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser                      Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese                      Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher                      grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G.                      vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein                      hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein                      schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere                      vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vn&#x0303; so viel müglich /                      den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der                      allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd                      leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno                      1557.</p>
        <p>E. F. G.</p>
        <p>Vnterthenige Diener /</p>
        <p>Philippus Melanth.</p>
        <p>Iohannes Brentius.</p>
        <p>Iohannes Marbachius.</p>
        <p>Michael Dyllerus.</p>
        <p>Iohan. Pistorius Niddan.</p>
        <p>Iacobus Andreae.</p>
        <p>Georgius Karg.</p>
        <p>Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der                      gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das Philippus<note place="right">Ambrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er                          P. Melan. beschwert vnd deformirt.</note> selbst den Frantzösischen                      Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten                      / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis                      für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erde&#x0303; hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn                      Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vn&#x0303; darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen                      abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre                      Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von                      den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen /                      als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige                      fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd                      darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum                      teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen                      vnuermerckter
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[393/0409] tisten / Libertiner / oder andere zu stercken / wölle den Fürsten in keinem weg gebüren. Anno 1556. NAch dieser vnser vermanung / haben sie vns geantwortet / ein Confession zuzustellen / welcher Copia wir hie eingeleget. DIeweil dann die Confession der lehr / in allen Artickeln stimmet mit vnser Confession / ob gleich ein Artickel etwas dunckel gestellet ist / darinn diese Leute durch einen Synodum möchten berichtet werden / haben wir in solcher grossen verfolgung jhnen diesen trost nit nemen wollen / E. F. G. vntertheniglich anzusuchen. Vnd bitten / E. F. G. wollen gnediglich / als ein hochlöblicher Christlicher Fürst bedencken / ob an den hochgemelten König ein schickung zuuerordnen oder zuschreiben. Vnd bitten E. F. G. wollen diese vnsere vnterthenige schrifft gnediglich vernemen / vñ so viel müglich / den ehrlichen Christlichen Leuten in jrer vnschuld tröstlich sein. Der allmechtige Gott / Vater vnsers HErrn Jesu Christi / wolle E. F. G. an Seel vnd leib stercken / vnd gnediglich regieren. Datum zu Wormbs / den 8. Octob. Anno 1557. E. F. G. Vnterthenige Diener / Philippus Melanth. Iohannes Brentius. Iohannes Marbachius. Michael Dyllerus. Iohan. Pistorius Niddan. Iacobus Andreae. Georgius Karg. Ehe wir aber weiter fortfaren / müssen wir dis auch melden. Es schreibt der gedichte Ambrosius Wolff in seinen Actis / das Philippus selbst den Frantzösischen Gesandten / die Confession / die sie als jhre etgene bekentnis vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nu was dis für ein ehre sey / die der vnuerschembte Wolff dem Philippo vnter der erdẽ hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche leut vrteilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestelt hat / vñ darin vermeldet / das ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / das jre Confession noch in eim artickel dunckel sey / etc. Sol er nu die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jhnen auch angenommen / als jre allererst hergebrachte Confession / vnd jhnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnd darneben angezeigt haben / das sie in jhrer Confession zum teil richtig / zum teil noch vnrichtig vnd dunckel sein / vnd also es mit beiden teilen vnuermerckter Ambrosij Wolffij verkleinerung vnd schmehung / damit er P. Melan. beschwert vnd deformirt.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/409
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/409>, abgerufen am 22.11.2024.