Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1557.Sacramentirische (dazu dann Philippus erinnert / das man auch setzen solte / Stenckfeldische / Seruetische / Osiandri / Antinomorum / Thammeri / vnd dergleichen / welches dennoch also geschehen ist) jrrthumb verwerffen sol / etc. Diese Artickel sind von beyden theilen / fürnemlich vom Philippo gern angenommen / vnd alsbald gewilliget worden / vnd hat Philippus die meldung der Sacramentirer / mit dem geringsten wort nicht angefochten / sondern jhme dieselbige meldung belieben lassen. Darumb auch / ob gleich nicht alle punct des Adiaphoristischen streits / dazumal beygelegt vnd vergliechen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestetigter erklerung / was die Sacramentirer belangt / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine inn Nidersachsen / vnd anderswo / hochlich darüber erfrewet. Denn sie haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / Vnredligkeit der Caluinisten / welche das wort / Sacramentirer / verstan den haben wollen von denen / die bey den wor ten Christi bleiben.auffrichtige Deutsche verstanden / wie sie lauten / ohn falsch vnd betrug. Vnd do es jemandt anders gemeinet vnd verstanden hette / (wie nachmals von etlichen heimlichen Sacramentirern ist ausgegeben worden) were es ja nicht redlich noch nach alter auffrichtiger Deutscher art / viel weniger Christlich gehandelt. ES hat auch darauff Philippus im nachfolgenden 1558. jhar zu mehrer erklerung vnd vergewissung seines Consenss mit den Nidersechsischen Deutsch Examen Phil. darin er sich zu den Nidersechsischen kirchen bekennet.Kirchen / in seinem Deutschen Examine diese wort gesetzet vnd widerholet: Vnser gemüth ist nicht ein ander lehr anzunemen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige lehr / die Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Sohn geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vnd in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Catechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wird / mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wolle vns gnediglich regieren / das wir eins sind in jhm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebeten hat / Amen. NVn ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stedten vnd Kirchen vom heiligen Sacrament D. Joach. Morlinus.gehalten vnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Anno 1557.Sacramentirische (dazu dann Philippus erinnert / das man auch setzen solte / Stenckfeldische / Seruetische / Osiandri / Antinomorum / Thammeri / vnd dergleichen / welches dennoch also geschehen ist) jrrthumb verwerffen sol / etc. Diese Artickel sind von beyden theilen / fürnemlich vom Philippo gern angenommen / vnd alsbald gewilliget worden / vnd hat Philippus die meldung der Sacramentirer / mit dem geringsten wort nicht angefochten / sondern jhme dieselbige meldung belieben lassen. Darumb auch / ob gleich nicht alle punct des Adiaphoristischen streits / dazumal beygelegt vnd vergliechen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestetigter erklerung / was die Sacramentirer belangt / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine inn Nidersachsen / vnd anderswo / hochlich darüber erfrewet. Denn sie haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / Vnredligkeit der Caluinistẽ / welche das wort / Sacramentirer / verstan den haben wollen von denen / die bey den wor ten Christi bleiben.auffrichtige Deutsche verstanden / wie sie lauten / ohn falsch vnd betrug. Vnd do es jemandt anders gemeinet vnd verstanden hette / (wie nachmals von etlichen heimlichen Sacramentirern ist ausgegeben worden) were es ja nicht redlich noch nach alter auffrichtiger Deutscher art / viel weniger Christlich gehandelt. ES hat auch darauff Philippus im nachfolgenden 1558. jhar zu mehrer erklerung vnd vergewissung seines Consenss mit den Nidersechsischen Deutsch Examen Phil. darin er sich zu dẽ Nidersechsischen kirchen bekennet.Kirchen / in seinem Deutschen Examine diese wort gesetzet vnd widerholet: Vnser gemüth ist nicht ein ander lehr anzunemen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige lehr / die Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Sohn geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vnd in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Catechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wird / mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wolle vns gnediglich regieren / das wir eins sind in jhm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebeten hat / Amen. NVn ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stedten vnd Kirchen vom heiligen Sacrament D. Joach. 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Darumb auch / ob gleich nicht alle punct des Adiaphoristischen streits / dazumal beygelegt vnd vergliechen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestetigter erklerung / was die Sacramentirer belangt / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine inn Nidersachsen / vnd anderswo / hochlich darüber erfrewet. Denn sie haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / <note place="left">Vnredligkeit der Caluinistẽ / welche das wort / Sacramentirer / verstan den haben wollen von denen / die bey den wor ten Christi bleiben.</note>auffrichtige Deutsche verstanden / wie sie lauten / ohn falsch vnd betrug. 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Vnd wie diese lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wird / mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wolle vns gnediglich regieren / das wir eins sind in jhm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebeten hat / Amen.</p> <p>NVn ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stedten vnd Kirchen vom heiligen Sacrament <note place="left">D. Joach. Morlinus.</note>gehalten vnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine </p> </div> </body> </text> </TEI> [388/0404]
Sacramentirische (dazu dann Philippus erinnert / das man auch setzen solte / Stenckfeldische / Seruetische / Osiandri / Antinomorum / Thammeri / vnd dergleichen / welches dennoch also geschehen ist) jrrthumb verwerffen sol / etc. Diese Artickel sind von beyden theilen / fürnemlich vom Philippo gern angenommen / vnd alsbald gewilliget worden / vnd hat Philippus die meldung der Sacramentirer / mit dem geringsten wort nicht angefochten / sondern jhme dieselbige meldung belieben lassen. Darumb auch / ob gleich nicht alle punct des Adiaphoristischen streits / dazumal beygelegt vnd vergliechen werden können / so sind doch wegen der angestelleten / vnd vom Philippo angenommener vnd bestetigter erklerung / was die Sacramentirer belangt / beyde Obrigkeit vnd Prediger / Kirchen / Schulen vnd Gemeine inn Nidersachsen / vnd anderswo / hochlich darüber erfrewet. Denn sie haben jetzt gedachte beyde Artickel / als redliche / auffrichtige Deutsche verstanden / wie sie lauten / ohn falsch vnd betrug. Vnd do es jemandt anders gemeinet vnd verstanden hette / (wie nachmals von etlichen heimlichen Sacramentirern ist ausgegeben worden) were es ja nicht redlich noch nach alter auffrichtiger Deutscher art / viel weniger Christlich gehandelt.
Anno 1557.
Vnredligkeit der Caluinistẽ / welche das wort / Sacramentirer / verstan den haben wollen von denen / die bey den wor ten Christi bleiben. ES hat auch darauff Philippus im nachfolgenden 1558. jhar zu mehrer erklerung vnd vergewissung seines Consenss mit den Nidersechsischen Kirchen / in seinem Deutschen Examine diese wort gesetzet vnd widerholet: Vnser gemüth ist nicht ein ander lehr anzunemen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige lehr / die Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Sohn geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vnd in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij ausgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Catechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese lehr durch Gottes gnad eintrechtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wird / mit welchen wir Gott zu ehren / vnd zu vieler Menschen seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wolle vns gnediglich regieren / das wir eins sind in jhm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebeten hat / Amen.
Deutsch Examen Phil. darin er sich zu dẽ Nidersechsischen kirchen bekennet. NVn ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stedten vnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine
D. Joach. Morlinus.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/404>, abgerufen am 16.07.2024. |