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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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schickt habt. Vnd das jhr gemerckt / von zweyeley leib / das hat auchAnno 1557. mir ein weile misfallen. Aber ich habe hernach verstanden / das es vns wol diene / vnd für vns sey. Denn der Sacramentliche leib kan nichts anders sein / denn allein ein name des leibs / der figürlich ist / vnd ein bedeutung / etc. Das heist vnd ist abermal Caluinianus candor & sinceritas nulla.

Anno 1557.

VMb diese zeit ist mit Christlicher sorgfeltigkeit in der Nidersächsischen Kirchen bewogen worden / weil jmmerdar andere mehr / vnd newe Certamina / oder streit vnter dem schein des zwitrachts / von Adiaphoris erreget vnd geheuffet würden / was endlich zu letzt für vnrichtigkeit / so die sache nicht auff Christliche wege solt beygelegt werden / daraus erfolgen müste. Haben derwegen nicht allein die Prediger in den Nidersechsischen Kirchen / sondern auch andere mit gutem wissen / willen / vnd fürgehabtem raht jrer Christlichen Obrigkeit dahin geschlossen / das versucht solte werden / ob man die sache erstlich zwischen Philippo Melanthone vnd Illyrico in handlung möchte fassenHandlung zwischen D. Philip. vnd Illyrico. vnd Christlich vertragen vnd beylegen. Darauff sein etliche Theologi von wegen jhrer Kirchen im Januario Anno 1557. gegen Wittenberg abgefertiget / mit schrifften jhrer Christlichen Obrigkeit / dauon denn / was den gantzen handel belanget / was ausgerichtet worden / vnd wie es ergangen / anderswo erzelet wird / vnd hieher fürnemlich nicht gehöret. Es hatten aber die gesandten Nidersechsischen Theologi / von jhrem Herrn vnd obern auch diesen sonderlichen ausgedruckten befehlich / dahin zu handeln / weil Caluinus sich nicht allein priuatim bey vielen Leuten / sondern auch in offentlichem druck auff Philippum / als were er mit Caluino / eben einer meinung vom Abendmal des HErrn / beruffet: das sich doch Philippus Gott zu ehren / der Kirchen Christi zum besten / vermöge seines beruffs / namens / vnd gewissens / erkleren wolte. Ob nun wol von den andern puncten die fürgenommene handlung stecken bliebe / so ist doch dieser Artickel der fürnemlich hieher gehöret / was die Sacramentirer belanget / wie er anfenglich von den vnterhendlern ist fürgeschlagen / von PhilippoPhilippus lest jme belieben / das man wider die Sacramentirer lehre vnd streite. alsbald angenommen / vnd auch hernach in der handlung von jhm ratificirt vnd bestetiget worden / vnd sind die Artickel also gefasset / Erstlich / das man sich in der lehre halten vnd richten sol / eintrechtiglich nach der H. Schrifft / Augspurgischen Confession / derselbigen Apologia / vnd Schmalkaldischen artickeln.

ZVm andern / Das man alle jrrthumm / die dieser lere entgegen vnd zu wider sein / als Papistische / Interimistische / Widerteufferische /

schickt habt. Vnd das jhr gemerckt / von zweyeley leib / das hat auchAnno 1557. mir ein weile misfallen. Aber ich habe hernach verstanden / das es vns wol diene / vnd für vns sey. Denn der Sacramentliche leib kan nichts anders sein / denn allein ein name des leibs / der figürlich ist / vnd ein bedeutung / etc. Das heist vnd ist abermal Caluinianus candor & sinceritas nulla.

Anno 1557.

VMb diese zeit ist mit Christlicher sorgfeltigkeit in der Nidersächsischen Kirchen bewogen worden / weil jmmerdar andere mehr / vnd newe Certamina / oder streit vnter dem schein des zwitrachts / von Adiaphoris erreget vnd geheuffet würden / was endlich zu letzt für vnrichtigkeit / so die sache nicht auff Christliche wege solt beygelegt werden / daraus erfolgen müste. Haben derwegen nicht allein die Prediger in den Nidersechsischen Kirchen / sondern auch andere mit gutem wissen / willen / vnd fürgehabtem raht jrer Christlichen Obrigkeit dahin geschlossen / das versucht solte werden / ob man die sache erstlich zwischen Philippo Melanthone vnd Illyrico in handlung möchte fassenHandlung zwischẽ D. Philip. vnd Illyrico. vnd Christlich vertragen vnd beylegen. Darauff sein etliche Theologi von wegen jhrer Kirchen im Januario Anno 1557. gegen Wittenberg abgefertiget / mit schrifften jhrer Christlichen Obrigkeit / dauon denn / was den gantzen handel belanget / was ausgerichtet worden / vnd wie es ergangen / anderswo erzelet wird / vnd hieher fürnemlich nicht gehöret. Es hatten aber die gesandten Nidersechsischen Theologi / von jhrem Herrn vnd obern auch diesen sonderlichen ausgedruckten befehlich / dahin zu handeln / weil Caluinus sich nicht allein priuatim bey vielen Leuten / sondern auch in offentlichem druck auff Philippum / als were er mit Caluino / eben einer meinung vom Abendmal des HErrn / beruffet: das sich doch Philippus Gott zu ehren / der Kirchen Christi zum besten / vermöge seines beruffs / namens / vnd gewissens / erkleren wolte. Ob nun wol von den andern puncten die fürgenommene handlung stecken bliebe / so ist doch dieser Artickel der fürnemlich hieher gehöret / was die Sacramentirer belanget / wie er anfenglich von den vnterhendlern ist fürgeschlagen / von PhilippoPhilippus lest jme belieben / das man wider die Sacramentirer lehre vnd streite. alsbald angenommen / vnd auch hernach in der handlung von jhm ratificirt vnd bestetiget worden / vnd sind die Artickel also gefasset / Erstlich / das man sich in der lehre halten vnd richten sol / eintrechtiglich nach der H. Schrifft / Augspurgischen Confession / derselbigen Apologia / vnd Schmalkaldischen artickeln.

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[387/0403] schickt habt. Vnd das jhr gemerckt / von zweyeley leib / das hat auch mir ein weile misfallen. Aber ich habe hernach verstanden / das es vns wol diene / vnd für vns sey. Denn der Sacramentliche leib kan nichts anders sein / denn allein ein name des leibs / der figürlich ist / vnd ein bedeutung / etc. Das heist vnd ist abermal Caluinianus candor & sinceritas nulla. Anno 1557. Anno 1557. VMb diese zeit ist mit Christlicher sorgfeltigkeit in der Nidersächsischen Kirchen bewogen worden / weil jmmerdar andere mehr / vnd newe Certamina / oder streit vnter dem schein des zwitrachts / von Adiaphoris erreget vnd geheuffet würden / was endlich zu letzt für vnrichtigkeit / so die sache nicht auff Christliche wege solt beygelegt werden / daraus erfolgen müste. Haben derwegen nicht allein die Prediger in den Nidersechsischen Kirchen / sondern auch andere mit gutem wissen / willen / vnd fürgehabtem raht jrer Christlichen Obrigkeit dahin geschlossen / das versucht solte werden / ob man die sache erstlich zwischen Philippo Melanthone vnd Illyrico in handlung möchte fassen vnd Christlich vertragen vnd beylegen. Darauff sein etliche Theologi von wegen jhrer Kirchen im Januario Anno 1557. gegen Wittenberg abgefertiget / mit schrifften jhrer Christlichen Obrigkeit / dauon denn / was den gantzen handel belanget / was ausgerichtet worden / vnd wie es ergangen / anderswo erzelet wird / vnd hieher fürnemlich nicht gehöret. Es hatten aber die gesandten Nidersechsischen Theologi / von jhrem Herrn vnd obern auch diesen sonderlichen ausgedruckten befehlich / dahin zu handeln / weil Caluinus sich nicht allein priuatim bey vielen Leuten / sondern auch in offentlichem druck auff Philippum / als were er mit Caluino / eben einer meinung vom Abendmal des HErrn / beruffet: das sich doch Philippus Gott zu ehren / der Kirchen Christi zum besten / vermöge seines beruffs / namens / vnd gewissens / erkleren wolte. Ob nun wol von den andern puncten die fürgenommene handlung stecken bliebe / so ist doch dieser Artickel der fürnemlich hieher gehöret / was die Sacramentirer belanget / wie er anfenglich von den vnterhendlern ist fürgeschlagen / von Philippo alsbald angenommen / vnd auch hernach in der handlung von jhm ratificirt vnd bestetiget worden / vnd sind die Artickel also gefasset / Erstlich / das man sich in der lehre halten vnd richten sol / eintrechtiglich nach der H. Schrifft / Augspurgischen Confession / derselbigen Apologia / vnd Schmalkaldischen artickeln. Handlung zwischẽ D. Philip. vnd Illyrico. Philippus lest jme belieben / das man wider die Sacramentirer lehre vnd streite. ZVm andern / Das man alle jrrthum̃ / die dieser lere entgegen vñ zu wider sein / als Papistische / Interimistische / Widerteufferische /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/403>, abgerufen am 23.11.2024.