Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Carlstad Lutherum ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindertAnno 1524. vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd getichtet hette.

VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage furD. Luther in des reichs Acht / wirdt gnediglich erhalten. Königen vnd Fürsten / nach der weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd lebens war / das jhn derhalben auch der fromme vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür getreten / das nicht LutherusCarlstadts vnruhe. den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:

Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget.

Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen vnd führen.

VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-

Carlstad Lutherum ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindertAnno 1524. vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd getichtet hette.

VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage furD. Luther in des reichs Acht / wirdt gnediglich erhalten. Königen vnd Fürsten / nach der weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd lebens war / das jhn derhalben auch der from̃e vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür getreten / das nicht LutherusCarlstadts vnruhe. den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:

Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget.

Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen vnd führen.

VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0037" n="21"/>
Carlstad Lutherum                      ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindert<note place="right">Anno                          1524.</note> vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen                      gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld                      dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß                      zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der                      zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd                      getichtet hette.</p>
        <p>VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen /                      befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist                      bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich                      wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit                      Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage                          fur<note place="right">D. Luther in des reichs Acht / wirdt                          gnediglich erhalten.</note> Königen vnd Fürsten / nach der weissagung                      Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß                      Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd                      lebens war / das jhn derhalben auch der from&#x0303;e vnd weise Churfürst                      Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie                      sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere                      threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij                      / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd                      gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür                      getreten / das nicht Lutherus<note place="right">Carlstadts                          vnruhe.</note> den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß                      Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch                      einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:</p>
        <l>Aude aliquid breuibus Gyaris &amp; carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas                      laudatur &amp; alget.</l>
        <p>Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht                      dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen                      gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was                      darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser                      vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der                      Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen                      vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen                      predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen                      Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen                      / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen                      vnd führen.</p>
        <p>VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley                      gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[21/0037] Carlstad Lutherum ausgetragen / als ob er jhm den druck gehindert vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen gesprech. Daraus gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegenteil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchaus weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze ihar lang an seinen verfürischen büchern gemacht vnd getichtet hette. Anno 1524. VNd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der HErr / sonderlich diesen Sacramentirischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeigt habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage fur Königen vnd Fürsten / nach der weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnd also allnthalben in öffentlicher gefahr leibes vnd lebens war / das jhn derhalben auch der from̃e vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnd andere threwe Collegae Lutheri, mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnd Schulen herfür getreten / das nicht Lutherus den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern er Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen: D. Luther in des reichs Acht / wirdt gnediglich erhalten. Carlstadts vnruhe. Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget. Vnterstehe dich etwas / vnd wage es / auff das du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wird / so ist vnd bleibt er doch arm / vnd veracht. Niemand gibt jhm was darzu / das er from ist / er mus kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten in der Kirchen zu Wittenberg an zu rumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen predigten allerley vngereimt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keyserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wieder bestellen vnd führen. VNd da Gott der HErr zu der zeit aus sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute künste / vnd sonderlich die Heuptspra-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/37
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/37>, abgerufen am 24.11.2024.