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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1545.können wir nicht achten / so wir auff beyden seiten mit schrifften wieder einander streiten / das die hertzen zu gleichem schutz geneiget sein würden. So würden auch die Schweitzer solche annemung / als zu sterckung vnd ausbreitung jhrer meinung / verstehen vnd brauchen / etc. Zwingel ein Heyd.Vnd weil Zwingel von vielen sachen freuentlich vnd Heydnisch geredt / besorgen wir vns billich für der Schweitzer gemeinschafft / etc. Ist derwegen vnser vnterthenig bedencken vnd rhat / das sie in die verstendnis vnd bund / so von wegen der Christlichen Religion / zwischen Chur vnd Fürsten / vnd andern Stenden / nu eine lange zeit gewesen / nicht zunemen sein / sondern das diese Herrn / Regenten vnd Städte / wie bißher / threwlich vnd einhellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fehrligkeit der lehr / vnd weltlicher Regiement / nicht sein / sich mit jhnen einzulassen.

DIesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen henden vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestelt / darinn diese wort an Philippus Mel. wider die Zürcher.den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnis gebracht / welches vermag / das es je die warheit sey / das die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenommen / vnd also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetzt gedachten verzeichnis / die Philippus dem D. Brücken vbergeben: Wir berichten / das Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberlendischen Städte Praedicanten / vor etlichen jahren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Bullingeri Gottloser jrrthumb.Es hat M. Philippus den Artickel von den Heyden / in deß Bullingers buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn dauon halten / das werden E. Churf. G. aus vorberürter verzeichnis auch befinden (welche verzeichnis Philippi diese wort hat: Von Heyden ist viel zu grob von den Zürichern geschrieben / vnd ist leider ein grosser vnverstandt / das sie nicht bedencken / das Gott jhm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß sein der Philippi rhat / das man der Schweitzerischen Theologen bücher nicht sol lassen feil haben.rechten Kirchen. Ich achte auch / das andere Praedicanten zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zurhaten / das der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestatten solten / solche jhre bücher in jhren Landen feil zuhaben / oder verkeuffen zulassen. Denn es ist

Anno 1545.können wir nicht achten / so wir auff beyden seiten mit schrifften wieder einander streiten / das die hertzen zu gleichem schutz geneiget sein würden. So würden auch die Schweitzer solche annemung / als zu sterckung vnd ausbreitung jhrer meinung / verstehen vñ brauchen / etc. Zwingel ein Heyd.Vnd weil Zwingel von vielen sachen freuentlich vñ Heydnisch geredt / besorgen wir vns billich für der Schweitzer gemeinschafft / etc. Ist derwegen vnser vnterthenig bedencken vnd rhat / das sie in die verstendnis vnd bund / so von wegen der Christlichen Religion / zwischen Chur vnd Fürsten / vnd andern Stenden / nu eine lange zeit gewesen / nicht zunemen sein / sondern das diese Herrn / Regenten vnd Städte / wie bißher / threwlich vnd einhellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fehrligkeit der lehr / vnd weltlicher Regiement / nicht sein / sich mit jhnen einzulassen.

DIesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen henden vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestelt / darinn diese wort an Philippus Mel. wider die Zürcher.den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnis gebracht / welches vermag / das es je die warheit sey / das die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vnd also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetzt gedachten verzeichnis / die Philippus dem D. Brücken vbergeben: Wir berichten / das Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberlendischen Städte Praedicanten / vor etlichen jahren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Bullingeri Gottloser jrrthumb.Es hat M. Philippus den Artickel von den Heyden / in deß Bullingers buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn dauon halten / das werden E. Churf. G. aus vorberürter verzeichnis auch befinden (welche verzeichnis Philippi diese wort hat: Von Heyden ist viel zu grob von den Zürichern geschrieben / vnd ist leider ein grosser vnverstandt / das sie nicht bedencken / das Gott jhm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß sein der Philippi rhat / das man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nicht sol lassen feil haben.rechten Kirchen. Ich achte auch / das andere Praedicanten zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zurhaten / das der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestatten solten / solche jhre bücher in jhren Landen feil zuhaben / oder verkeuffen zulassen. Denn es ist

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[338/0354] können wir nicht achten / so wir auff beyden seiten mit schrifften wieder einander streiten / das die hertzen zu gleichem schutz geneiget sein würden. So würden auch die Schweitzer solche annemung / als zu sterckung vnd ausbreitung jhrer meinung / verstehen vñ brauchen / etc. Vnd weil Zwingel von vielen sachen freuentlich vñ Heydnisch geredt / besorgen wir vns billich für der Schweitzer gemeinschafft / etc. Ist derwegen vnser vnterthenig bedencken vnd rhat / das sie in die verstendnis vnd bund / so von wegen der Christlichen Religion / zwischen Chur vnd Fürsten / vnd andern Stenden / nu eine lange zeit gewesen / nicht zunemen sein / sondern das diese Herrn / Regenten vnd Städte / wie bißher / threwlich vnd einhellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fehrligkeit der lehr / vnd weltlicher Regiement / nicht sein / sich mit jhnen einzulassen. Anno 1545. Zwingel ein Heyd. DIesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen henden vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestelt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnis gebracht / welches vermag / das es je die warheit sey / das die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vnd also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetzt gedachten verzeichnis / die Philippus dem D. Brücken vbergeben: Wir berichten / das Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberlendischen Städte Praedicanten / vor etlichen jahren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den Artickel von den Heyden / in deß Bullingers buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn dauon halten / das werden E. Churf. G. aus vorberürter verzeichnis auch befinden (welche verzeichnis Philippi diese wort hat: Von Heyden ist viel zu grob von den Zürichern geschrieben / vnd ist leider ein grosser vnverstandt / das sie nicht bedencken / das Gott jhm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß sein der rechten Kirchen. Ich achte auch / das andere Praedicanten zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zurhaten / das der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestatten solten / solche jhre bücher in jhren Landen feil zuhaben / oder verkeuffen zulassen. Denn es ist Philippus Mel. wider die Zürcher. Bullingeri Gottloser jrrthumb. Philippi rhat / das man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nicht sol lassen feil haben.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/354>, abgerufen am 25.11.2024.