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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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AVff dis kurtz bekentnis D. Lutheri vom heiligen Sacrament /Anno 1544. haben die Zürchischen Predicanten hefftig sawer gesehen / vnd habenZürchische Predicanten stellen sich zur were wider D. Luth. sich auch wider Lutherum zur wehre gestellet / vnd antworten wollen / wie hernacher geschehen. Haben aber erstlich an Bucerum geschrieben / vnd bey jhme vmb raht / hülff vnd beystand gebeten / vnd das er sich für sie wolte erkleren / angesucht. Aber Bucerus hats jhnen abgeschlagen / vnd jhnen fürgeworffen / das sie selbs Luthero vrsach dazu gegeben / vnd das hoch notwendige Concordienwerck / welches mit so vielBucerus wil mit den Zürchern sich nit ferner einlassen. mühe vnd arbeit / vnd grossen vnkosten auffgerichtet / zu bodem geschlagen hetten. Hat auch hinfort sich jhrer freundschafft entschlagen / jhnen auch zum theil seine freundschafft schrifftlich auffgekündigt. Daher sie selten / vnd letztlich gar nicht mehr einander zugeschrieben. Auch die Zürcher jhre Kinder nicht mehr / wie hieuor geschehen / genZürchische kinder dürffen zu Strasburg zum Nacht mal dess HErrn nit gehen. Straßburg zur Schule geschickt / vnd die sie geschickt / auff keine andere weise abgefertigt / denn das sie jhnen geboten / in den Kirchen zu Straßburg / das heilige Abendmal nicht zu empfahen / wie Lauaterus vnd Geßnerus bey Doctore Marbachio / alda sie zur kost gegangen / sich gewegert haben zum Nachtmal zu gehen / der vrsach / das jhnen solches in jhrem abschied von Zürch were verboten worden.

ES hat aber gleichwol Bucerus an D. Lutherum dazumalBuceri schrifft an D. Luth. geschrieben / wie folget:

GNad vnd fried von dem HErrn: Ehrwirdiger Vater / vns kompt für / als sollen ewer Ehrwirden etwas hefftig vnd beschwerlich vber die von Zürch bewegt sein. Nun vernemen nicht alleine wir / die wir in den Kirchen des heiligen Reichs dienen / sondern auch die Brüder zu Bern vnd Basel / nicht gerne / das euch von gemelten Zürchern vrsach zu zorn vnd vnwillen gegeben wird / dann wir / die wir die Notel der einigung von euch gestelt / angenommen haben / bleiben bey der angenommenen warheit alle feste stehen / als die wir solche Artickel / nach Christlicher gnugsamer erwegung / vnnd vertrawen auff das Göttliche wort / bewilliget vnd auffgenommen haben.

DIe von Bern vnd Basel halten jhre Confession vnd bekentnis welche sie euch vberschickt / dermassen lauter vnd rein / das sie gar gleich mit vns stimmen / ausserhalb eines / oder zweyer widersetziger zu Bern / denn bey denen von Basel ist die einigkeit der Kirchen rein vnd rechtschaffen / dieselbigen haben neben vns nicht vnterlassen / allerley weise vnd wege / zuuersuchen / damit wir die Zürcher gentzlich mit vns hetten einig machen mögen. Aber der Teuffel hat allwege noch etliche gefunden / durch welche er diese hochnotwendige einigkeit der Kirchen / verhindert vnd zerstöret hat. Denn er hat gesehen vnd sihet noch auff diese stunde / wie gantz nütz vnd dienstlich jhme diese zwiespalt sey / zu vermehrung vnd bestettigung des rohen / wüsten /

AVff dis kurtz bekentnis D. Lutheri vom heiligen Sacrament /Anno 1544. haben die Zürchischen Predicanten hefftig sawer gesehen / vnd habenZürchische Predicanten stellẽ sich zur were wider D. Luth. sich auch wider Lutherum zur wehre gestellet / vnd antworten wollen / wie hernacher geschehen. Haben aber erstlich an Bucerum geschrieben / vnd bey jhme vmb raht / hülff vnd beystand gebeten / vnd das er sich für sie wolte erkleren / angesucht. Aber Bucerus hats jhnen abgeschlagen / vnd jhnen fürgeworffen / das sie selbs Luthero vrsach dazu gegeben / vnd das hoch notwendige Concordienwerck / welches mit so vielBucerus wil mit den Zürchern sich nit ferner einlassen. mühe vnd arbeit / vnd grossen vnkosten auffgerichtet / zu bodem geschlagen hetten. Hat auch hinfort sich jhrer freundschafft entschlagen / jhnen auch zum theil seine freundschafft schrifftlich auffgekündigt. Daher sie selten / vnd letztlich gar nicht mehr einander zugeschrieben. Auch die Zürcher jhre Kinder nicht mehr / wie hieuor geschehen / genZürchische kinder dürffen zu Strasburg zum Nacht mal dess HErrn nit gehen. Straßburg zur Schule geschickt / vnd die sie geschickt / auff keine andere weise abgefertigt / denn das sie jhnen geboten / in den Kirchen zu Straßburg / das heilige Abendmal nicht zu empfahen / wie Lauaterus vnd Geßnerus bey Doctore Marbachio / alda sie zur kost gegangen / sich gewegert haben zum Nachtmal zu gehen / der vrsach / das jhnen solches in jhrem abschied von Zürch were verboten worden.

ES hat aber gleichwol Bucerus an D. Lutherum dazumalBuceri schrifft an D. Luth. geschrieben / wie folget:

GNad vnd fried von dem HErrn: Ehrwirdiger Vater / vns kompt für / als sollen ewer Ehrwirden etwas hefftig vnd beschwerlich vber die von Zürch bewegt sein. Nun vernemen nicht alleine wir / die wir in den Kirchen des heiligen Reichs dienen / sondern auch die Brüder zu Bern vnd Basel / nicht gerne / das euch von gemelten Zürchern vrsach zu zorn vnd vnwillen gegeben wird / dann wir / die wir die Notel der einigung von euch gestelt / angenommen haben / bleiben bey der angenommenen warheit alle feste stehen / als die wir solche Artickel / nach Christlicher gnugsamer erwegung / vnnd vertrawen auff das Göttliche wort / bewilliget vnd auffgenommen haben.

DIe von Bern vnd Basel halten jhre Confession vnd bekentnis welche sie euch vberschickt / dermassen lauter vnd rein / das sie gar gleich mit vns stimmen / ausserhalb eines / oder zweyer widersetziger zu Bern / denn bey denen von Basel ist die einigkeit der Kirchen rein vnd rechtschaffen / dieselbigen haben neben vns nicht vnterlassen / allerley weise vnd wege / zuuersuchen / damit wir die Zürcher gentzlich mit vns hetten einig machen mögen. Aber der Teuffel hat allwege noch etliche gefunden / durch welche er diese hochnotwendige einigkeit der Kirchen / verhindert vnd zerstöret hat. Denn er hat gesehen vnd sihet noch auff diese stunde / wie gantz nütz vnd dienstlich jhme diese zwiespalt sey / zu vermehrung vnd bestettigung des rohen / wüsten /

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[323/0339] AVff dis kurtz bekentnis D. Lutheri vom heiligen Sacrament / haben die Zürchischen Predicanten hefftig sawer gesehen / vnd haben sich auch wider Lutherum zur wehre gestellet / vnd antworten wollen / wie hernacher geschehen. Haben aber erstlich an Bucerum geschrieben / vnd bey jhme vmb raht / hülff vnd beystand gebeten / vnd das er sich für sie wolte erkleren / angesucht. Aber Bucerus hats jhnen abgeschlagen / vnd jhnen fürgeworffen / das sie selbs Luthero vrsach dazu gegeben / vnd das hoch notwendige Concordienwerck / welches mit so viel mühe vnd arbeit / vnd grossen vnkosten auffgerichtet / zu bodem geschlagen hetten. Hat auch hinfort sich jhrer freundschafft entschlagen / jhnen auch zum theil seine freundschafft schrifftlich auffgekündigt. Daher sie selten / vnd letztlich gar nicht mehr einander zugeschrieben. Auch die Zürcher jhre Kinder nicht mehr / wie hieuor geschehen / gen Straßburg zur Schule geschickt / vnd die sie geschickt / auff keine andere weise abgefertigt / denn das sie jhnen geboten / in den Kirchen zu Straßburg / das heilige Abendmal nicht zu empfahen / wie Lauaterus vnd Geßnerus bey Doctore Marbachio / alda sie zur kost gegangen / sich gewegert haben zum Nachtmal zu gehen / der vrsach / das jhnen solches in jhrem abschied von Zürch were verboten worden. Anno 1544. Zürchische Predicanten stellẽ sich zur were wider D. Luth. Bucerus wil mit den Zürchern sich nit ferner einlassen. Zürchische kinder dürffen zu Strasburg zum Nacht mal dess HErrn nit gehen. ES hat aber gleichwol Bucerus an D. Lutherum dazumal geschrieben / wie folget: Buceri schrifft an D. Luth. GNad vnd fried von dem HErrn: Ehrwirdiger Vater / vns kompt für / als sollen ewer Ehrwirden etwas hefftig vnd beschwerlich vber die von Zürch bewegt sein. Nun vernemen nicht alleine wir / die wir in den Kirchen des heiligen Reichs dienen / sondern auch die Brüder zu Bern vnd Basel / nicht gerne / das euch von gemelten Zürchern vrsach zu zorn vnd vnwillen gegeben wird / dann wir / die wir die Notel der einigung von euch gestelt / angenommen haben / bleiben bey der angenommenen warheit alle feste stehen / als die wir solche Artickel / nach Christlicher gnugsamer erwegung / vnnd vertrawen auff das Göttliche wort / bewilliget vnd auffgenommen haben. DIe von Bern vnd Basel halten jhre Confession vnd bekentnis welche sie euch vberschickt / dermassen lauter vnd rein / das sie gar gleich mit vns stimmen / ausserhalb eines / oder zweyer widersetziger zu Bern / denn bey denen von Basel ist die einigkeit der Kirchen rein vnd rechtschaffen / dieselbigen haben neben vns nicht vnterlassen / allerley weise vnd wege / zuuersuchen / damit wir die Zürcher gentzlich mit vns hetten einig machen mögen. Aber der Teuffel hat allwege noch etliche gefunden / durch welche er diese hochnotwendige einigkeit der Kirchen / verhindert vnd zerstöret hat. Denn er hat gesehen vnd sihet noch auff diese stunde / wie gantz nütz vnd dienstlich jhme diese zwiespalt sey / zu vermehrung vnd bestettigung des rohen / wüsten /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/339>, abgerufen am 24.11.2024.