Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite
Anno 1544.

DAs aber die jetzigen Sacramentirer jhrer art / vnd bösem gebrauch Philippi zu standt im handel vom heiligen Nachtmal.nach / verkerlich dichten / Philippus sey damals gantz vnd gar auff der Zürcher seiten vnd in jhrer meinung offentlich vnd vnuerholen gewest / welches sie sich mit etlichen Brieffen / die sie nach D. Lutheri vnd Philippi tode / haben drucken lassen / darzuthun / vnd zubeweisen vnterstehen / die doch von Philippo im anfang des Paroxysmi / als anno 1535. 36. 38. / vnd hernach den mehrern theil nur wider die Transubstantiation vnd Papistische mißbreuche / vnd keines weges wider die realem praesentiam corporis & sanguinis Christi in vsu coenae, oder wider die warhafftige wesentliche gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch des Abendmals / gehen / die er mit ausgedruckten worten selbs setzt vnd nennet / solches kan aus obgesetzter bestendiger vnd wol gegründter erzelung / leichtlich vnd recht geurteilet vnd abgelehnet werden.

Philippus weil D. L. lebt / lest er sich allzeit von jhm weisen.

DEnn ob gleich Philippus aus fürcht vnd sorgfeltigkeit / auch von andern verwirret / bißweilen weiter / denn sichs gebüret / gegangen / so hat er sich doch von Luthero weisen / vnd wider zu recht bringen lassen / vnd der lehre von der waren gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch deß Sacraments / nicht widersprochen / sondern dieselbige gesetzt / vnd so lang D. Lutherus gelebt / sich nach jme gerichtet / vnd jhn für seinen Vater / lehrer vnd fürer erkent / vnd geehret / vnd currum & aurigam Israelis, postremae aetatis Eliam & Prophetam, den wagen vnd fürer Israels / dieser letzten welt Eliam vnd Propheten / genennet.

Kurtz bekentnis D. Luth. vom Abendmal / wird durch die Theologos zu Wit tenberg offentlich funr der Oberkeit vnd son sten approbirt.

DAs aber die jetzigen Sacramentirer auch sich vernemen lassen / als sey das kurtze bekentnis D. Lutheri vom heiligen Abendmal / von den andern Theologen der Facultet zu Wittenberg nicht angenommen / sondern von jhnen getadelt vnd widersprochen / vnd sey demnach solch bekentnis nur ein priuat scriptum Lutheri, das billich kein ansehen noch autoritatem haben sol / ist ein mutwilliger behelff / vnd eitel tand / wie sich denn der grund viel anders / aus erwenten Acten / befindet / vnd nachmals ferner befinden wird / sonderlich anno 45. da die Professores der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg an Churfürsten schreiben vnd zeugen / das sie mit den Schweitzerischen Kirchen / in der lehre keines weges einig gewesen / vnd noch nicht sein wollen. So haben ja die gemelten Theologen auff solch kurtz bekentnis Lutheri vom Abendmal / für der hohen Obrigkeit / zum offtern schrifftlich vnd mündlich / auch nach Doct. Lutheri todt / sich referirt vnd gezogen / das solchs jhr glaub / lehr vnd bekentnis sey / welches redlichen leuten were nicht wol angestanden / wo jhr hertz nicht were also gewest.

DAs aber die publicatio offtgedachter kurtzen bekentnis D. Lutheri / vnd aller Kirchen / die es schlecht vnd recht mit Christo / vnd sei-

Anno 1544.

DAs aber die jetzigen Sacramentirer jhrer art / vnd bösem gebrauch Philippi zu standt im handel vom heiligen Nachtmal.nach / verkerlich dichten / Philippus sey damals gantz vnd gar auff der Zürcher seiten vnd in jhrer meinung offentlich vnd vnuerholen gewest / welches sie sich mit etlichen Brieffen / die sie nach D. Lutheri vnd Philippi tode / haben drucken lassen / darzuthun / vnd zubeweisen vnterstehen / die doch von Philippo im anfang des Paroxysmi / als anno 1535. 36. 38. / vnd hernach den mehrern theil nur wider die Transubstantiation vnd Papistische mißbreuche / vnd keines weges wider die realem praesentiam corporis & sanguinis Christi in vsu coenae, oder wider die warhafftige wesentliche gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch des Abendmals / gehen / die er mit ausgedruckten worten selbs setzt vnd nennet / solches kan aus obgesetzter bestendiger vnd wol gegründter erzelung / leichtlich vnd recht geurteilet vnd abgelehnet werden.

Philippus weil D. L. lebt / lest er sich allzeit von jhm weisen.

DEnn ob gleich Philippus aus fürcht vnd sorgfeltigkeit / auch von andern verwirret / bißweilen weiter / denn sichs gebüret / gegangen / so hat er sich doch von Luthero weisen / vnd wider zu recht bringen lassen / vnd der lehre von der waren gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch deß Sacraments / nicht widersprochen / sondern dieselbige gesetzt / vnd so lang D. Lutherus gelebt / sich nach jme gerichtet / vnd jhn für seinen Vater / lehrer vnd fürer erkent / vnd geehret / vnd currum & aurigam Israelis, postremae aetatis Eliam & Prophetam, den wagen vnd fürer Israels / dieser letzten welt Eliam vnd Propheten / genennet.

Kurtz bekentnis D. Luth. vom Abendmal / wird durch die Theologos zu Wit tenberg offentlich fũr der Oberkeit vnd son sten approbirt.

DAs aber die jetzigen Sacramentirer auch sich vernemen lassen / als sey das kurtze bekentnis D. Lutheri vom heiligen Abendmal / von den andern Theologen der Facultet zu Wittenberg nicht angenommen / sondern von jhnen getadelt vnd widersprochen / vnd sey demnach solch bekentnis nur ein priuat scriptum Lutheri, das billich kein ansehen noch autoritatem haben sol / ist ein mutwilliger behelff / vnd eitel tand / wie sich denn der grund viel anders / aus erwenten Acten / befindet / vnd nachmals ferner befinden wird / sonderlich anno 45. da die Professores der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg an Churfürsten schreiben vnd zeugen / das sie mit den Schweitzerischen Kirchen / in der lehre keines weges einig gewesen / vnd noch nicht sein wollen. So haben ja die gemelten Theologen auff solch kurtz bekentnis Lutheri vom Abendmal / für der hohen Obrigkeit / zum offtern schrifftlich vnd mündlich / auch nach Doct. Lutheri todt / sich referirt vnd gezogen / das solchs jhr glaub / lehr vnd bekentnis sey / welches redlichen leuten were nicht wol angestanden / wo jhr hertz nicht were also gewest.

DAs aber die publicatio offtgedachter kurtzen bekentnis D. Lutheri / vnd aller Kirchen / die es schlecht vnd recht mit Christo / vnd sei-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0336" n="320"/>
        <note place="left">Anno 1544.</note>
        <p>DAs aber die jetzigen Sacramentirer jhrer art / vnd bösem gebrauch <note place="left">Philippi zu standt im handel vom heiligen                          Nachtmal.</note>nach / verkerlich dichten / Philippus sey damals gantz vnd                      gar auff der Zürcher seiten vnd in jhrer meinung offentlich vnd vnuerholen                      gewest / welches sie sich mit etlichen Brieffen / die sie nach D. Lutheri vnd                      Philippi tode / haben drucken lassen / darzuthun / vnd zubeweisen vnterstehen /                      die doch von Philippo im anfang des Paroxysmi / als anno 1535. 36. 38. / vnd                      hernach den mehrern theil nur wider die Transubstantiation vnd Papistische                      mißbreuche / vnd keines weges wider die realem praesentiam corporis &amp;                      sanguinis Christi in vsu coenae, oder wider die warhafftige wesentliche                      gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch des Abendmals / gehen /                      die er mit ausgedruckten worten selbs setzt vnd nennet / solches kan aus                      obgesetzter bestendiger vnd wol gegründter erzelung / leichtlich vnd recht                      geurteilet vnd abgelehnet werden.</p>
        <note place="left">Philippus weil D. L. lebt / lest er sich allzeit von jhm                      weisen.</note>
        <p>DEnn ob gleich Philippus aus fürcht vnd sorgfeltigkeit / auch von andern                      verwirret / bißweilen weiter / denn sichs gebüret / gegangen / so hat er sich                      doch von Luthero weisen / vnd wider zu recht bringen lassen / vnd der lehre von                      der waren gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch deß Sacraments                      / nicht widersprochen / sondern dieselbige gesetzt / vnd so lang D. Lutherus                      gelebt / sich nach jme gerichtet / vnd jhn für seinen Vater / lehrer vnd fürer                      erkent / vnd geehret / vnd currum &amp; aurigam Israelis, postremae aetatis                      Eliam &amp; Prophetam, den wagen vnd fürer Israels / dieser letzten welt Eliam                      vnd Propheten / genennet.</p>
        <note place="left">Kurtz bekentnis D. Luth. vom Abendmal / wird durch die                      Theologos zu Wit tenberg offentlich fu&#x0303;r der Oberkeit vnd son sten                      approbirt.</note>
        <p>DAs aber die jetzigen Sacramentirer auch sich vernemen lassen / als sey das                      kurtze bekentnis D. Lutheri vom heiligen Abendmal / von den andern Theologen der                      Facultet zu Wittenberg nicht angenommen / sondern von jhnen getadelt vnd                      widersprochen / vnd sey demnach solch bekentnis nur ein priuat scriptum Lutheri,                      das billich kein ansehen noch autoritatem haben sol / ist ein mutwilliger                      behelff / vnd eitel tand / wie sich denn der grund viel anders / aus erwenten                      Acten / befindet / vnd nachmals ferner befinden wird / sonderlich anno 45. da                      die Professores der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg an Churfürsten                      schreiben vnd zeugen / das sie mit den Schweitzerischen Kirchen / in der lehre                      keines weges einig gewesen / vnd noch nicht sein wollen. So haben ja die                      gemelten Theologen auff solch kurtz bekentnis Lutheri vom Abendmal / für der                      hohen Obrigkeit / zum offtern schrifftlich vnd mündlich / auch nach Doct.                      Lutheri todt / sich referirt vnd gezogen / das solchs jhr glaub / lehr vnd                      bekentnis sey / welches redlichen leuten were nicht wol angestanden / wo jhr                      hertz nicht were also gewest.</p>
        <p>DAs aber die publicatio offtgedachter kurtzen bekentnis D. Lutheri / vnd aller                      Kirchen / die es schlecht vnd recht mit Christo / vnd sei-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[320/0336] DAs aber die jetzigen Sacramentirer jhrer art / vnd bösem gebrauch nach / verkerlich dichten / Philippus sey damals gantz vnd gar auff der Zürcher seiten vnd in jhrer meinung offentlich vnd vnuerholen gewest / welches sie sich mit etlichen Brieffen / die sie nach D. Lutheri vnd Philippi tode / haben drucken lassen / darzuthun / vnd zubeweisen vnterstehen / die doch von Philippo im anfang des Paroxysmi / als anno 1535. 36. 38. / vnd hernach den mehrern theil nur wider die Transubstantiation vnd Papistische mißbreuche / vnd keines weges wider die realem praesentiam corporis & sanguinis Christi in vsu coenae, oder wider die warhafftige wesentliche gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch des Abendmals / gehen / die er mit ausgedruckten worten selbs setzt vnd nennet / solches kan aus obgesetzter bestendiger vnd wol gegründter erzelung / leichtlich vnd recht geurteilet vnd abgelehnet werden. Philippi zu standt im handel vom heiligen Nachtmal. DEnn ob gleich Philippus aus fürcht vnd sorgfeltigkeit / auch von andern verwirret / bißweilen weiter / denn sichs gebüret / gegangen / so hat er sich doch von Luthero weisen / vnd wider zu recht bringen lassen / vnd der lehre von der waren gegenwertigkeit des leibes vnd bluts Christi im brauch deß Sacraments / nicht widersprochen / sondern dieselbige gesetzt / vnd so lang D. Lutherus gelebt / sich nach jme gerichtet / vnd jhn für seinen Vater / lehrer vnd fürer erkent / vnd geehret / vnd currum & aurigam Israelis, postremae aetatis Eliam & Prophetam, den wagen vnd fürer Israels / dieser letzten welt Eliam vnd Propheten / genennet. DAs aber die jetzigen Sacramentirer auch sich vernemen lassen / als sey das kurtze bekentnis D. Lutheri vom heiligen Abendmal / von den andern Theologen der Facultet zu Wittenberg nicht angenommen / sondern von jhnen getadelt vnd widersprochen / vnd sey demnach solch bekentnis nur ein priuat scriptum Lutheri, das billich kein ansehen noch autoritatem haben sol / ist ein mutwilliger behelff / vnd eitel tand / wie sich denn der grund viel anders / aus erwenten Acten / befindet / vnd nachmals ferner befinden wird / sonderlich anno 45. da die Professores der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg an Churfürsten schreiben vnd zeugen / das sie mit den Schweitzerischen Kirchen / in der lehre keines weges einig gewesen / vnd noch nicht sein wollen. So haben ja die gemelten Theologen auff solch kurtz bekentnis Lutheri vom Abendmal / für der hohen Obrigkeit / zum offtern schrifftlich vnd mündlich / auch nach Doct. Lutheri todt / sich referirt vnd gezogen / das solchs jhr glaub / lehr vnd bekentnis sey / welches redlichen leuten were nicht wol angestanden / wo jhr hertz nicht were also gewest. DAs aber die publicatio offtgedachter kurtzen bekentnis D. Lutheri / vnd aller Kirchen / die es schlecht vnd recht mit Christo / vnd sei-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/336
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/336>, abgerufen am 24.11.2024.