Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1541.Stende vnnd Kirchen belangend die lehr vom Abendmal deß HErren / haben wir diß also stückweis zu ferner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wollen. AVff das wir aber data occasione, auch ein warhafftigen bericht thun / von der verenderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche verenderung offtmals den vnsern fürgeworffen wird / ist es war / das niemand gebüret hat / solche verenderung aus eignem gutdüncken für sein Person fürzunemen / sintemal es kein priuat schrifft / sondern aller Stende / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jhrem namen miteinander / als jhr Symbolum, vnd bekentnis jhres glaubens / vbergeben haben / ein gesampt vnd gemein bekentnis gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stende offtmals sich vber solche verenderung beschweret / wie sonderlich Nörnberg klagt vber die verenderung der Augspurgischen Confession.mit / vnd vnter andern auch die Stad Nürenberg / dauon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geenderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkleret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehen / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stende gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wird / das ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / das man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schweitzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischen Confession / auch bewegen / vnd bringen lassen / aus welcher vrsache die wort (Improbant secus docentes) heraus gelassen sein sollen: Jedoch lest sich solch gutdüncken / darinn der lehre abgebrochen wird / nicht entschuldigen. Churfürst zu Sachsen lest Philippum / wegen der verenderten Augs. Confession / besprechen.Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher verenderung innen worden / durch den alten D. Brücken / mit Philippo reden lassen / wie die wort D. Brückens / mit welchen er dem Churfürsten seine werbung vnd anbringen / zuuorn schrifftlich entwerffen / vnd vbergeben müssen (wie in Sächsischer Cantzley zu befinden) also lauten: So solt sich auch M. Philippus angemast haben / E. Churfürst. G. vnd der andern Fürsten vnd Stende Confession / für Keyserlicher Mayestet zu Augspurg geschehen / in etzlichen puncten zu endern / miltern / vnd anderweit drucken zulassen / ohne E. Churfürstlichen G. vnd der andern / vorwissen vnd bewilligung / dessen er sich / E. Churfürstlichen G. erachten / je billich solte enthalten haben / nachdem die Confessio E. Churfürst. G. vnd der andern Stende fürnemlich ist. Dauon E. Churfürst. G. vnd den andern jhren mitverwandten D. Lutherus vermanet Philippum / das er die Augspurgische ConfessionStenden auffgelegt wird / das sie jhrer lehr nicht gewis / auch vnbestendig weren / daran sich denn auch das Volck ergerte / etc. Zu dem hat D. Lutherus Philippum offt angeredt / vnd gebeten / Er wolte die Augspurgische Confession vnuerendert / vnd vngemehret bleiben las- Anno 1541.Stende vnnd Kirchen belangend die lehr vom Abendmal deß HErren / haben wir diß also stückweis zu ferner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wollen. AVff das wir aber data occasione, auch ein warhafftigen bericht thun / von der verenderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche verenderung offtmals den vnsern fürgeworffen wird / ist es war / das niemand gebüret hat / solche verenderung aus eignem gutdüncken für sein Person fürzunemen / sintemal es kein priuat schrifft / sondern aller Stende / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jhrem namen miteinander / als jhr Symbolum, vnd bekentnis jhres glaubens / vbergeben haben / ein gesampt vnd gemein bekentnis gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stende offtmals sich vber solche verenderung beschweret / wie sonderlich Nörnberg klagt vber die verenderung der Augspurgischẽ Confession.mit / vnd vnter andern auch die Stad Nürenberg / dauon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geenderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkleret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehen / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stende gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wird / das ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / das man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schweitzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischen Confession / auch bewegen / vnd bringen lassen / aus welcher vrsache die wort (Improbant secus docentes) heraus gelassen sein sollen: Jedoch lest sich solch gutdüncken / darinn der lehre abgebrochen wird / nicht entschuldigen. Churfürst zu Sachsen lest Philippum / wegen der verendertẽ Augs. Confession / besprechen.Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher verenderung innen worden / durch den alten D. Brücken / mit Philippo reden lassen / wie die wort D. Brückens / mit welchen er dem Churfürsten seine werbung vnd anbringen / zuuorn schrifftlich entwerffen / vnd vbergeben müssen (wie in Sächsischer Cantzley zu befinden) also lauten: So solt sich auch M. Philippus angemast haben / E. Churfürst. G. vnd der andern Fürsten vnd Stende Confession / für Keyserlicher Mayestet zu Augspurg geschehen / in etzlichen puncten zu endern / miltern / vnd anderweit drucken zulassen / ohne E. Churfürstlichen G. vnd der andern / vorwissen vnd bewilligung / dessen er sich / E. Churfürstlichen G. erachten / je billich solte enthalten haben / nachdem die Confessio E. Churfürst. G. vnd der andern Stende fürnemlich ist. Dauon E. Churfürst. G. vnd den andern jhren mitverwandten D. Lutherus vermanet Philippum / das er die Augspurgische ConfessionStenden auffgelegt wird / das sie jhrer lehr nicht gewis / auch vnbestendig weren / daran sich denn auch das Volck ergerte / etc. Zu dem hat D. 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Darumb denn auch etliche Stende offtmals sich vber solche verenderung beschweret / wie sonderlich <note place="left">Nörnberg klagt vber die verenderung der Augspurgischẽ Confession.</note>mit / vnd vnter andern auch die Stad Nürenberg / dauon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geenderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkleret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehen / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stende gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wird / das ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / das man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schweitzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischen Confession / auch bewegen / vnd bringen lassen / aus welcher vrsache die wort (Improbant secus docentes) heraus gelassen sein sollen: Jedoch lest sich solch gutdüncken / darinn der lehre abgebrochen wird / nicht entschuldigen. <note place="left">Churfürst zu Sachsen lest Philippum / wegen der verendertẽ Augs. Confession / besprechen.</note>Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher verenderung innen worden / durch den alten D. Brücken / mit Philippo reden lassen / wie die wort D. Brückens / mit welchen er dem Churfürsten seine werbung vnd anbringen / zuuorn schrifftlich entwerffen / vnd vbergeben müssen (wie in Sächsischer Cantzley zu befinden) also lauten: So solt sich auch M. Philippus angemast haben / E. Churfürst. G. vnd der andern Fürsten vnd Stende Confession / für Keyserlicher Mayestet zu Augspurg geschehen / in etzlichen puncten zu endern / miltern / vnd anderweit drucken zulassen / ohne E. Churfürstlichen G. vnd der andern / vorwissen vnd bewilligung / dessen er sich / E. Churfürstlichen G. erachten / je billich solte enthalten haben / nachdem die Confessio E. Churfürst. G. vnd der andern Stende fürnemlich ist. Dauon E. Churfürst. G. vnd den andern jhren mitverwandten <note place="left">D. Lutherus vermanet Philippum / das er die Augspurgische Confession</note>Stenden auffgelegt wird / das sie jhrer lehr nicht gewis / auch vnbestendig weren / daran sich denn auch das Volck ergerte / etc. Zu dem hat D. Lutherus Philippum offt angeredt / vnd gebeten / Er wolte die Augspurgische Confession vnuerendert / vnd vngemehret bleiben las- </p> </div> </body> </text> </TEI> [306/0322]
Stende vnnd Kirchen belangend die lehr vom Abendmal deß HErren / haben wir diß also stückweis zu ferner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wollen.
Anno 1541. AVff das wir aber data occasione, auch ein warhafftigen bericht thun / von der verenderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche verenderung offtmals den vnsern fürgeworffen wird / ist es war / das niemand gebüret hat / solche verenderung aus eignem gutdüncken für sein Person fürzunemen / sintemal es kein priuat schrifft / sondern aller Stende / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jhrem namen miteinander / als jhr Symbolum, vnd bekentnis jhres glaubens / vbergeben haben / ein gesampt vnd gemein bekentnis gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stende offtmals sich vber solche verenderung beschweret / wie sonderlich mit / vnd vnter andern auch die Stad Nürenberg / dauon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geenderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkleret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehen / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stende gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wird / das ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / das man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schweitzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischen Confession / auch bewegen / vnd bringen lassen / aus welcher vrsache die wort (Improbant secus docentes) heraus gelassen sein sollen: Jedoch lest sich solch gutdüncken / darinn der lehre abgebrochen wird / nicht entschuldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher verenderung innen worden / durch den alten D. Brücken / mit Philippo reden lassen / wie die wort D. Brückens / mit welchen er dem Churfürsten seine werbung vnd anbringen / zuuorn schrifftlich entwerffen / vnd vbergeben müssen (wie in Sächsischer Cantzley zu befinden) also lauten: So solt sich auch M. Philippus angemast haben / E. Churfürst. G. vnd der andern Fürsten vnd Stende Confession / für Keyserlicher Mayestet zu Augspurg geschehen / in etzlichen puncten zu endern / miltern / vnd anderweit drucken zulassen / ohne E. Churfürstlichen G. vnd der andern / vorwissen vnd bewilligung / dessen er sich / E. Churfürstlichen G. erachten / je billich solte enthalten haben / nachdem die Confessio E. Churfürst. G. vnd der andern Stende fürnemlich ist. Dauon E. Churfürst. G. vnd den andern jhren mitverwandten Stenden auffgelegt wird / das sie jhrer lehr nicht gewis / auch vnbestendig weren / daran sich denn auch das Volck ergerte / etc. Zu dem hat D. Lutherus Philippum offt angeredt / vnd gebeten / Er wolte die Augspurgische Confession vnuerendert / vnd vngemehret bleiben las-
Nörnberg klagt vber die verenderung der Augspurgischẽ Confession.
Churfürst zu Sachsen lest Philippum / wegen der verendertẽ Augs. Confession / besprechen.
D. Lutherus vermanet Philippum / das er die Augspurgische Confession
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/322>, abgerufen am 18.07.2024. |