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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1540. 1541.dazu / das sich die Gelerten von beyden theilen besprechen / vnd so viel müglich / vereinigen solten / damit die handlung auff künfftigem Reichstag / so auffs folgend jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stat gehen möchte.

ES ist aber diß angefangene Colloquium zu Wormbs auch gen Regenspurg.Regenspurg Anno 1541. gelegt / vnd allda verrichtet / wie die Acta, so öffentlich ausgangen / solches alles gnugsam ausweisen / dauon allhie beriht zuthun / nich nötig ist / sintemal wir allein das / was fürnemlich zu dem handel vom Sacrament gehöret / zu erzelen vns fürgenommen.

ZV Regenspurg ist von den Papisten damals ein buch geschmiedet Interim / woher es angenommen.worden / welches beyden Religionen solte gefallen / (daraus auch endlich das Interim geschmeltzt ist) vnd hat Keyser Carl solche vereinigung den vnsern fürhalten lassen / welche sich zu Wormbs / vnd jetzt zu Regenspurg / auff die Confession zu Augspurg jhrer Keyserlichen Mayestet vbergeben / berufft haben.

Augspurgische Confession gemehrt.

NV war aber die Augspurgische Confession dazumal etwas gemehrt (doch nicht aus verordnung vnd befehl der Protestirenden Stende / auch nicht aus / vnd mit vorgehendem gehabtem rhat der Theologen in vnsern Kirchen / wie wir bald hernach berichten wollen) vnd zu dem angestelten Colloquio, tanquam materia proponiret, das man von den streitigen Artickeln in derselben Confession sich Papisten wenden allerley ein wieder die verenderte Augspurgische Confession.bereden solte. Ob aber wol die Papisten allerley dagegen eingewand / das die Confession etlich mal geendert / vnd dergleichen: Jedoch haben sie nach eingenommenem bericht / das die Euangelischen Stende keiner andern meinung worden / sondern eben dieses gleuben vnd bekennen / was sie zu Augspurg Anno 30. in jhrer Confession bekant vnd vbergeben / ferner dauon (ausgenommen den zehenden Artickel / wie jetzt sol vermeldet werden) nicht disputiret. Vnd weil sonderlich Artickel von der gerechtigkeit des Menschens.der Artickel von der gerechtigkeit deß Menschens für Gott / deutlicher vnd ausfürlicher in derselben vermerhten Confession erkleret gewest / haben es die vnsern auch alsodißmals gehen vnd passiren lassen. Allein / was belanget den zehenden Artickel im Lateinischen druck (denn das deudsche Exemplar ist in dem Artickel gantz vnd vnuerendert blieben) Zehend Artickel in der Augspurg. Confession geendert / wird wider zu recht gebracht.weil die wort (adsint & distribuantur, gegenwertig sind vnd ausgetheilet werden) hinweg gethan / vnd allein diß wort (Exhibeantur darbieten oder geben) dafür gesetzt / welche enderung auch den Sacramentirern annemlich / vnd noch vber das / der gantze Appendix: (Et improbant secus docentes, die gegenlehr wird verworff en) auch ausgelassen war / haben solches nicht allein die Papisten hefftig gefochten / sondern es hat auch den vnsern allerley gedancken gemacht. Darumb denn eben auff diesem Colloquio zu Regenspurg / dieselbigen ausgelassene wort in der Augspurgischen Confession Lateinischem

Anno 1540. 1541.dazu / das sich die Gelerten von beyden theilen besprechen / vnd so viel müglich / vereinigen solten / damit die handlung auff künfftigem Reichstag / so auffs folgend jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stat gehen möchte.

ES ist aber diß angefangene Colloquium zu Wormbs auch gen Regẽspurg.Regenspurg Anno 1541. gelegt / vnd allda verrichtet / wie die Acta, so öffentlich ausgangen / solches alles gnugsam ausweisen / dauon allhie beriht zuthun / nich nötig ist / sintemal wir allein das / was fürnemlich zu dem handel vom Sacrament gehöret / zu erzelen vns fürgenommen.

ZV Regenspurg ist von den Papisten damals ein buch geschmiedet Interim / woher es angenommen.worden / welches beyden Religionen solte gefallen / (daraus auch endlich das Interim geschmeltzt ist) vnd hat Keyser Carl solche vereinigung den vnsern fürhalten lassen / welche sich zu Wormbs / vnd jetzt zu Regenspurg / auff die Confession zu Augspurg jhrer Keyserlichen Mayestet vbergeben / berufft haben.

Augspurgische Confession gemehrt.

NV war aber die Augspurgische Confession dazumal etwas gemehrt (doch nicht aus verordnung vnd befehl der Protestirenden Stende / auch nicht aus / vnd mit vorgehendem gehabtem rhat der Theologen in vnsern Kirchen / wie wir bald hernach berichten wollen) vnd zu dem angestelten Colloquio, tanquam materia proponiret, das man von den streitigen Artickeln in derselben Confession sich Papisten wenden allerley ein wieder die verenderte Augspurgische Confession.bereden solte. Ob aber wol die Papisten allerley dagegen eingewand / das die Confession etlich mal geendert / vñ dergleichen: Jedoch haben sie nach eingenommenem bericht / das die Euangelischen Stende keiner andern meinung worden / sondern eben dieses gleuben vnd bekennen / was sie zu Augspurg Anno 30. in jhrer Confession bekant vnd vbergeben / ferner dauon (ausgenommen den zehenden Artickel / wie jetzt sol vermeldet werden) nicht disputiret. Vnd weil sonderlich Artickel von der gerechtigkeit des Menschens.der Artickel von der gerechtigkeit deß Menschens für Gott / deutlicher vnd ausfürlicher in derselben vermerhten Confession erkleret gewest / habẽ es die vnsern auch alsodißmals gehen vñ passiren lassen. Allein / was belanget den zehenden Artickel im Lateinischen druck (denn das deudsche Exemplar ist in dem Artickel gantz vnd vnuerendert blieben) Zehend Artickel in der Augspurg. Confession geendert / wird wider zu recht gebracht.weil die wort (adsint & distribuantur, gegenwertig sind vnd ausgetheilet werden) hinweg gethan / vnd allein diß wort (Exhibeantur darbieten oder geben) dafür gesetzt / welche enderung auch den Sacramentirern annemlich / vnd noch vber das / der gantze Appendix: (Et improbant secus docentes, die gegenlehr wird verworff en) auch ausgelassen war / haben solches nicht allein die Papisten hefftig gefochten / sondern es hat auch den vnsern allerley gedancken gemacht. Darumb denn eben auff diesem Colloquio zu Regenspurg / dieselbigen ausgelassene wort in der Augspurgischẽ Confession Lateinischem

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[300/0316] dazu / das sich die Gelerten von beyden theilen besprechen / vnd so viel müglich / vereinigen solten / damit die handlung auff künfftigem Reichstag / so auffs folgend jahr zu Regenspurg angesetzet / desto richtiger von stat gehen möchte. Anno 1540. 1541. ES ist aber diß angefangene Colloquium zu Wormbs auch gen Regenspurg Anno 1541. gelegt / vnd allda verrichtet / wie die Acta, so öffentlich ausgangen / solches alles gnugsam ausweisen / dauon allhie beriht zuthun / nich nötig ist / sintemal wir allein das / was fürnemlich zu dem handel vom Sacrament gehöret / zu erzelen vns fürgenommen. Regẽspurg. ZV Regenspurg ist von den Papisten damals ein buch geschmiedet worden / welches beyden Religionen solte gefallen / (daraus auch endlich das Interim geschmeltzt ist) vnd hat Keyser Carl solche vereinigung den vnsern fürhalten lassen / welche sich zu Wormbs / vnd jetzt zu Regenspurg / auff die Confession zu Augspurg jhrer Keyserlichen Mayestet vbergeben / berufft haben. Interim / woher es angenommen. NV war aber die Augspurgische Confession dazumal etwas gemehrt (doch nicht aus verordnung vnd befehl der Protestirenden Stende / auch nicht aus / vnd mit vorgehendem gehabtem rhat der Theologen in vnsern Kirchen / wie wir bald hernach berichten wollen) vnd zu dem angestelten Colloquio, tanquam materia proponiret, das man von den streitigen Artickeln in derselben Confession sich bereden solte. Ob aber wol die Papisten allerley dagegen eingewand / das die Confession etlich mal geendert / vñ dergleichen: Jedoch haben sie nach eingenommenem bericht / das die Euangelischen Stende keiner andern meinung worden / sondern eben dieses gleuben vnd bekennen / was sie zu Augspurg Anno 30. in jhrer Confession bekant vnd vbergeben / ferner dauon (ausgenommen den zehenden Artickel / wie jetzt sol vermeldet werden) nicht disputiret. Vnd weil sonderlich der Artickel von der gerechtigkeit deß Menschens für Gott / deutlicher vnd ausfürlicher in derselben vermerhten Confession erkleret gewest / habẽ es die vnsern auch alsodißmals gehen vñ passiren lassen. Allein / was belanget den zehenden Artickel im Lateinischen druck (denn das deudsche Exemplar ist in dem Artickel gantz vnd vnuerendert blieben) weil die wort (adsint & distribuantur, gegenwertig sind vnd ausgetheilet werden) hinweg gethan / vnd allein diß wort (Exhibeantur darbieten oder geben) dafür gesetzt / welche enderung auch den Sacramentirern annemlich / vnd noch vber das / der gantze Appendix: (Et improbant secus docentes, die gegenlehr wird verworff en) auch ausgelassen war / haben solches nicht allein die Papisten hefftig gefochten / sondern es hat auch den vnsern allerley gedancken gemacht. Darumb denn eben auff diesem Colloquio zu Regenspurg / dieselbigen ausgelassene wort in der Augspurgischẽ Confession Lateinischem Papisten wenden allerley ein wieder die verenderte Augspurgische Confession. Artickel von der gerechtigkeit des Menschens. Zehend Artickel in der Augspurg. Confession geendert / wird wider zu recht gebracht.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/316>, abgerufen am 25.11.2024.