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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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rinth. Anno 1537.13. schreibet / Die einfeltigkeit der Christlichen liebe gleubet alles. Aber wenn sie / sonderlich in glaubens sachen / nicht dabey auch das in acht hat: Estote prudentes, sicut serpentes, Vnd wie Paulus sagt / 1. Cor. 14. Werdet nicht Kinder am verstendnis / sondern an der boßheit / Seid Kinder am verstendnis / aber seid volkommen / So wird die liebeofft vbel vnd gefehrlich betrogen. Doch ists war / was vnsere vorfahrn gesagt: Melius est decipi, quam decipere, Es ist besser / das man betrogen werde / denn das man andere Leute mit willen betriege.

DAs wir aber in vnser verzeichnis fortfaren / vnd von der fürgenommenen friedshandlung mit den Schweitzern nach der Wittenbergischen Concordj / Anno 1536. gründlichen bericht thun / so haben Bucerus vnd Capito erstlich die Artickel der Wittenbergischen Concordi noch Anno 1536. gen Basel geschickt / alda / so bald sie verlesen worden / etliche gelerte fürgewandt / es sein dieselbigen Artickel / dunckel Carlstadt vnd Grinaeus kommen gen Stras burg./ vnd nicht gnugsam. Darumb Carlstadt vnnd Grinaeus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch schrifftlich vbergeben / wie sie nach jrer menschlichen weißheit gemeinet die leute der örter zu persuadiren / vnd an sich zu ziehen. Diese Relation ist von den Eydgenossen Zürcher wollen die Concordj nicht annemen.verlesen. Aber die Zürcher haben die Formam Concor diae, weder billichen / noch sich derselbigen vnterschreiben wollen / sintemal jhrem bedüncken nach / sie dunckel vnd zweiffelhafftig sey / vnd mit der Confession zu Basel / so Anno 36. im Monat Januario geschrieben / Bucerus wil die Zwinglischen bereden / die Concordia sey jhres schlages.nicht vberein stimme. Derhalben Bucerus vnd Capito selbs gen Basel erfordert / kommen sein / vnd hat Bucerus durch ein lange erklerung erweisen wollen / das eine gleichförmige lehr sey in beyder, schrifften vom Abendmal / nemlich in der Baßlischen Confession / vnd in der Wittenbergischen Concordia. Vnd ob gleich bald hernach den 19. Octobris / noch im 1536. jhar / in der zusammenkunfft zu Bern / deß Buceri erklerung / von den Schweitzern nicht verworffen worden / als ob sie jhrer Confession entgegen were / so haben sie sich gleichwol zur Subscription vnter die Wittenbergische Concordj nicht begeben wollen. Daher Bucerus vrsach genommen jhnen zu vermelden / das die Schweitzer bey dem Churfürsten zu Sachssen / bey Luthero / vnd andern / in grossem verdacht gewesen / als lehreten sie nicht recht de ministerio, vom dienst des worts / vom Predigampt / vnd von den Sacramenten / vnd solcher verdacht würde nun jetzt noch grösser werden / so sie sich nicht besser vnd richtiger erkleren wolten. Darauff haben sie miteinander beschlossen / das sie D. Luthero antworten / vnd jhm Baslische Confession.zugleich jhre Baßlische Confession von Sacramenten / vnd vom gantzem Predigampt / mitschicken solten / wie dieselbige von den Züri-

rinth. Anno 1537.13. schreibet / Die einfeltigkeit der Christlichen liebe gleubet alles. Aber wenn sie / sonderlich in glaubens sachen / nicht dabey auch das in acht hat: Estote prudentes, sicut serpentes, Vnd wie Paulus sagt / 1. Cor. 14. Werdet nicht Kinder am verstendnis / sondern an der boßheit / Seid Kinder am verstendnis / aber seid volkommen / So wird die liebeofft vbel vnd gefehrlich betrogen. Doch ists war / was vnsere vorfahrn gesagt: Melius est decipi, quàm decipere, Es ist besser / das man betrogen werde / denn das man andere Leute mit willen betriege.

DAs wir aber in vnser verzeichnis fortfaren / vnd von der fürgenommenen friedshandlung mit den Schweitzern nach der Wittenbergischen Concordj / Anno 1536. gründlichen bericht thun / so haben Bucerus vnd Capito erstlich die Artickel der Wittenbergischen Concordi noch Anno 1536. gen Basel geschickt / alda / so bald sie verlesen worden / etliche gelerte fürgewandt / es sein dieselbigen Artickel / dunckel Carlstadt vñ Grinaeus kommen gen Stras burg./ vnd nicht gnugsam. Darumb Carlstadt vnnd Grinaeus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch schrifftlich vbergeben / wie sie nach jrer menschlichẽ weißheit gemeinet die leute der örter zu persuadiren / vnd an sich zu ziehen. Diese Relation ist von den Eydgenossen Zürcher wollen die Concordj nicht annemen.verlesen. Aber die Zürcher haben die Formam Concor diae, weder billichen / noch sich derselbigen vnterschreiben wollen / sintemal jhrem bedüncken nach / sie dunckel vnd zweiffelhafftig sey / vnd mit der Confession zu Basel / so Anno 36. im Monat Januario geschrieben / Bucerus wil die Zwinglischen bereden / die Cõcordia sey jhres schlages.nicht vberein stimme. Derhalben Bucerus vnd Capito selbs gen Basel erfordert / kommen sein / vnd hat Bucerus durch ein lange erklerung erweisen wollen / das eine gleichförmige lehr sey in beyder, schrifften vom Abendmal / nemlich in der Baßlischen Confession / vnd in der Wittenbergischen Concordia. Vnd ob gleich bald hernach den 19. Octobris / noch im 1536. jhar / in der zusammenkunfft zu Bern / deß Buceri erklerung / von den Schweitzern nicht verworffen worden / als ob sie jhrer Confession entgegen were / so haben sie sich gleichwol zur Subscription vnter die Wittenbergische Concordj nicht begeben wollen. Daher Bucerus vrsach genommen jhnen zu vermelden / das die Schweitzer bey dem Churfürsten zu Sachssen / bey Luthero / vnd andern / in grossem verdacht gewesen / als lehreten sie nicht recht de ministerio, vom dienst des worts / vom Predigampt / vnd von den Sacramenten / vnd solcher verdacht würde nun jetzt noch grösser werden / so sie sich nicht besser vnd richtiger erkleren wolten. Darauff haben sie miteinander beschlossen / das sie D. Luthero antworten / vnd jhm Baslische Confession.zugleich jhre Baßlische Confession von Sacramenten / vnd vom gantzem Predigampt / mitschicken solten / wie dieselbige von den Züri-

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[270/0286] rinth. 13. schreibet / Die einfeltigkeit der Christlichen liebe gleubet alles. Aber wenn sie / sonderlich in glaubens sachen / nicht dabey auch das in acht hat: Estote prudentes, sicut serpentes, Vnd wie Paulus sagt / 1. Cor. 14. Werdet nicht Kinder am verstendnis / sondern an der boßheit / Seid Kinder am verstendnis / aber seid volkommen / So wird die liebeofft vbel vnd gefehrlich betrogen. Doch ists war / was vnsere vorfahrn gesagt: Melius est decipi, quàm decipere, Es ist besser / das man betrogen werde / denn das man andere Leute mit willen betriege. Anno 1537. DAs wir aber in vnser verzeichnis fortfaren / vnd von der fürgenommenen friedshandlung mit den Schweitzern nach der Wittenbergischen Concordj / Anno 1536. gründlichen bericht thun / so haben Bucerus vnd Capito erstlich die Artickel der Wittenbergischen Concordi noch Anno 1536. gen Basel geschickt / alda / so bald sie verlesen worden / etliche gelerte fürgewandt / es sein dieselbigen Artickel / dunckel / vnd nicht gnugsam. Darumb Carlstadt vnnd Grinaeus gegen Straßburg abgefertiget worden zu Capitone vnd Bucero / die jhnen eine Relation vnd Bericht / von der zu Wittenberg gepflogenen friedshandlung / mündlich gethan / darnach auch schrifftlich vbergeben / wie sie nach jrer menschlichẽ weißheit gemeinet die leute der örter zu persuadiren / vnd an sich zu ziehen. Diese Relation ist von den Eydgenossen verlesen. Aber die Zürcher haben die Formam Concor diae, weder billichen / noch sich derselbigen vnterschreiben wollen / sintemal jhrem bedüncken nach / sie dunckel vnd zweiffelhafftig sey / vnd mit der Confession zu Basel / so Anno 36. im Monat Januario geschrieben / nicht vberein stimme. Derhalben Bucerus vnd Capito selbs gen Basel erfordert / kommen sein / vnd hat Bucerus durch ein lange erklerung erweisen wollen / das eine gleichförmige lehr sey in beyder, schrifften vom Abendmal / nemlich in der Baßlischen Confession / vnd in der Wittenbergischen Concordia. Vnd ob gleich bald hernach den 19. Octobris / noch im 1536. jhar / in der zusammenkunfft zu Bern / deß Buceri erklerung / von den Schweitzern nicht verworffen worden / als ob sie jhrer Confession entgegen were / so haben sie sich gleichwol zur Subscription vnter die Wittenbergische Concordj nicht begeben wollen. Daher Bucerus vrsach genommen jhnen zu vermelden / das die Schweitzer bey dem Churfürsten zu Sachssen / bey Luthero / vnd andern / in grossem verdacht gewesen / als lehreten sie nicht recht de ministerio, vom dienst des worts / vom Predigampt / vnd von den Sacramenten / vnd solcher verdacht würde nun jetzt noch grösser werden / so sie sich nicht besser vnd richtiger erkleren wolten. Darauff haben sie miteinander beschlossen / das sie D. Luthero antworten / vnd jhm zugleich jhre Baßlische Confession von Sacramenten / vnd vom gantzem Predigampt / mitschicken solten / wie dieselbige von den Züri- Carlstadt vñ Grinaeus kommen gen Stras burg. Zürcher wollen die Concordj nicht annemen. Bucerus wil die Zwinglischen bereden / die Cõcordia sey jhres schlages. Baslische Confession.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/286>, abgerufen am 22.11.2024.