Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

than haben / allerley weitleufftige / dunckele vnd zweiffelhafftige wortAnno 1536. vnd reden sind / die ein teil so / das andere anders anzeicht vnd deutet / so sind wir doch Gott lob nun mehr der arbeit vberhaben / das wir vns nicht groß drüber bekümmern dürffen. Denn auch der Sacramentirer eigner conductitius Rhetor vnd gedingter Procurator, so sichBrosius Wolff gehet mit vnfletigen lügen vmb / vnnd mus doch die warheit bisweilen wider sein danck bekennen. mit eim frembden vnd gedichten namen Ambrosium Vvolffium nennet / nachdem er durch ein grosses langes buch allerley Zungentreschrische stück vnd griff versucht vnd gebraucht / alles auff die Sacramentirische seiten vnd meinung zu ziehen / vnd zu deuten / so muß er doch selber in seiner Vorrede vnd sonst bekennen / das die Sächsischen Kirchen / so D. Luthero / vermög Gottes worts / darauff er sie gewiesen / gefolget / vnd anhengig gewest / ein ander lehr vnd meinung von der leiblichen vnd (wie ers hernach nennet) wesentlichen gegenwertigkeit / vnnd mündlichen niessung gehabt / denn wie die Sacramentirer die Concordj handlung jetzund deuten vnd auslegen.

Vnd in demselben langen buch pag. 438. schreibet er: Man wil gern zugeben / das vielleicht Lutherus vnd die seinen ein andern verstand der Concordj Artickel / für sich vnd jhre Kirchen gehabt haben mögen / welchen die Sacramentirer jetzund nicht haben / sondern solche Concordi handlung anders deuten vnd auslegen wollen.

BEy diesem eigenen zeugnis vnd bekentnis der wiedersacher / nemlich in was verstand / vnd auff was meinung Lutherus vnd die seinen für sich vnd für jhre Kirchen / vnd namhafftig / wie die Sächsischen Kirchen / die Concordj Artickel vnd handlung verstanden / vnd angenommen / lassen wirs auch billich bleiben / vnd sollen vnd wollen vns / in keine fernere disputation / auff allerley erdichte declarationes, so von jhnen fürgebracht werden / einlassen. Was sie aber weiter für andere Sacramentirische priuilegia vnd Freyheiten daraus abnötigen / vnd erzwingen wollen / das befehlen wir dem frommen Gott / wie lang er jhnen solchen mutwillen gestatten / vnd zusehen wolle. Wir wollen hiermit das 36. jahr beschliessen / vnd ferner in ordnung der Historien fortfaren.

Anno 1537.Anno 1537.

ANno 1537. ist ein Chur / Fürsten vnd Stende tag der ProtestirendenSchmalkaldischer Chur / Fürsten / vnnd Stende tag. zu Schmalkalden angestelt vnd gehalten worden / den 15. Februarij angehend / dahin die Chur / Fürsten vnd Graffen (Sachsen / Hessen / Lünenburg / Wirttenberg / Pomern / Anhalt / Manßfeld / etc.) auch die Reichsstedte in grosser anzal / deß Concilij halben / ihre fürnemsten Theologen / Lutherum / Pomeranum / Philippum / Schnepfium / Osiandrum / etc. mitgebracht.

than haben / allerley weitleufftige / dunckele vnd zweiffelhafftige wortAnno 1536. vñ reden sind / die ein teil so / das andere anders anzeicht vñ deutet / so sind wir doch Gott lob nun mehr der arbeit vberhaben / das wir vns nicht groß drüber bekümmern dürffen. Denn auch der Sacramentirer eigner conductitius Rhetor vnd gedingter Procurator, so sichBrosius Wolff gehet mit vnfletigen lügen vmb / vnnd mus doch die warheit bisweilen wider sein danck bekennen. mit eim frembden vñ gedichten namen Ambrosium Vvolffium nennet / nachdem er durch ein grosses langes buch allerley Zungentreschrische stück vnd griff versucht vnd gebraucht / alles auff die Sacramentirische seiten vnd meinung zu ziehen / vnd zu deuten / so muß er doch selber in seiner Vorrede vnd sonst bekennen / das die Sächsischen Kirchen / so D. Luthero / vermög Gottes worts / darauff er sie gewiesen / gefolget / vnd anhengig gewest / ein ander lehr vnd meinung von der leiblichen vnd (wie ers hernach nennet) wesentlichen gegenwertigkeit / vnnd mündlichen niessung gehabt / denn wie die Sacramentirer die Concordj handlung jetzund deuten vnd auslegen.

Vnd in demselben langen buch pag. 438. schreibet er: Man wil gern zugeben / das vielleicht Lutherus vnd die seinen ein andern verstand der Concordj Artickel / für sich vnd jhre Kirchen gehabt haben mögen / welchen die Sacramentirer jetzund nicht haben / sondern solche Concordi handlung anders deuten vnd auslegen wollen.

BEy diesem eigenen zeugnis vnd bekentnis der wiedersacher / nemlich in was verstand / vnd auff was meinung Lutherus vnd die seinen für sich vnd für jhre Kirchen / vnd namhafftig / wie die Sächsischen Kirchen / die Concordj Artickel vnd handlung verstanden / vnd angenommen / lassen wirs auch billich bleiben / vnd sollen vnd wollen vns / in keine fernere disputation / auff allerley erdichte declarationes, so von jhnen fürgebracht werden / einlassen. Was sie aber weiter für andere Sacramentirische priuilegia vnd Freyheiten daraus abnötigen / vnd erzwingen wollen / das befehlen wir dem frommen Gott / wie lang er jhnen solchen mutwillen gestatten / vnd zusehen wolle. Wir wollen hiermit das 36. jahr beschliessen / vnd ferner in ordnung der Historien fortfaren.

Anno 1537.Anno 1537.

ANno 1537. ist ein Chur / Fürsten vnd Stende tag der ProtestirendenSchmalkaldischer Chur / Fürsten / vnnd Stẽde tag. zu Schmalkalden angestelt vnd gehalten worden / den 15. Februarij angehend / dahin die Chur / Fürsten vnd Graffen (Sachsen / Hessen / Lünenburg / Wirttenberg / Pomern / Anhalt / Manßfeld / etc.) auch die Reichsstedte in grosser anzal / deß Concilij halben / ihre fürnemsten Theologen / Lutherum / Pomeranum / Philippum / Schnepfium / Osiandrum / etc. mitgebracht.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0277" n="261"/>
than haben /                      allerley weitleufftige / dunckele vnd zweiffelhafftige wort<note place="right">Anno 1536.</note> vn&#x0303; reden sind / die                      ein teil so / das andere anders anzeicht vn&#x0303; deutet / so sind wir                      doch Gott lob nun mehr der arbeit vberhaben / das wir vns nicht groß drüber                      bekümmern dürffen. Denn auch der Sacramentirer eigner conductitius Rhetor vnd                      gedingter Procurator, so sich<note place="right">Brosius Wolff gehet mit                          vnfletigen lügen vmb / vnnd mus doch die warheit bisweilen wider sein danck                          bekennen.</note> mit eim frembden vn&#x0303; gedichten namen                      Ambrosium Vvolffium nennet / nachdem er durch ein grosses langes buch allerley                      Zungentreschrische stück vnd griff versucht vnd gebraucht / alles auff die                      Sacramentirische seiten vnd meinung zu ziehen / vnd zu deuten / so muß er doch                      selber in seiner Vorrede vnd sonst bekennen / das die Sächsischen Kirchen / so                      D. Luthero / vermög Gottes worts / darauff er sie gewiesen / gefolget / vnd                      anhengig gewest / ein ander lehr vnd meinung von der leiblichen vnd (wie ers                      hernach nennet) wesentlichen gegenwertigkeit / vnnd mündlichen niessung gehabt /                      denn wie die Sacramentirer die Concordj handlung jetzund deuten vnd                      auslegen.</p>
        <p>Vnd in demselben langen buch pag. 438. schreibet er: Man wil gern zugeben / das                      vielleicht Lutherus vnd die seinen ein andern verstand der Concordj Artickel /                      für sich vnd jhre Kirchen gehabt haben mögen / welchen die Sacramentirer jetzund                      nicht haben / sondern solche Concordi handlung anders deuten vnd auslegen                      wollen.</p>
        <p>BEy diesem eigenen zeugnis vnd bekentnis der wiedersacher / nemlich in was                      verstand / vnd auff was meinung Lutherus vnd die seinen für sich vnd für jhre                      Kirchen / vnd namhafftig / wie die Sächsischen Kirchen / die Concordj Artickel                      vnd handlung verstanden / vnd angenommen / lassen wirs auch billich bleiben /                      vnd sollen vnd wollen vns / in keine fernere disputation / auff allerley                      erdichte declarationes, so von jhnen fürgebracht werden / einlassen. Was sie                      aber weiter für andere Sacramentirische priuilegia vnd Freyheiten daraus                      abnötigen / vnd erzwingen wollen / das befehlen wir dem frommen Gott / wie lang                      er jhnen solchen mutwillen gestatten / vnd zusehen wolle. Wir wollen hiermit das                      36. jahr beschliessen / vnd ferner in ordnung der Historien fortfaren.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 1537.<note place="right">Anno 1537.</note></head>
        <p>ANno 1537. ist ein Chur / Fürsten vnd Stende tag der Protestirenden<note place="right">Schmalkaldischer Chur / Fürsten / vnnd Ste&#x0303;de tag.</note> zu Schmalkalden angestelt vnd gehalten worden / den 15.                      Februarij angehend / dahin die Chur / Fürsten vnd Graffen (Sachsen / Hessen /                      Lünenburg / Wirttenberg / Pomern / Anhalt / Manßfeld / etc.) auch die                      Reichsstedte in grosser anzal / deß Concilij halben / ihre fürnemsten Theologen                      / Lutherum / Pomeranum / Philippum / Schnepfium / Osiandrum / etc.                      mitgebracht.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[261/0277] than haben / allerley weitleufftige / dunckele vnd zweiffelhafftige wort vñ reden sind / die ein teil so / das andere anders anzeicht vñ deutet / so sind wir doch Gott lob nun mehr der arbeit vberhaben / das wir vns nicht groß drüber bekümmern dürffen. Denn auch der Sacramentirer eigner conductitius Rhetor vnd gedingter Procurator, so sich mit eim frembden vñ gedichten namen Ambrosium Vvolffium nennet / nachdem er durch ein grosses langes buch allerley Zungentreschrische stück vnd griff versucht vnd gebraucht / alles auff die Sacramentirische seiten vnd meinung zu ziehen / vnd zu deuten / so muß er doch selber in seiner Vorrede vnd sonst bekennen / das die Sächsischen Kirchen / so D. Luthero / vermög Gottes worts / darauff er sie gewiesen / gefolget / vnd anhengig gewest / ein ander lehr vnd meinung von der leiblichen vnd (wie ers hernach nennet) wesentlichen gegenwertigkeit / vnnd mündlichen niessung gehabt / denn wie die Sacramentirer die Concordj handlung jetzund deuten vnd auslegen. Anno 1536. Brosius Wolff gehet mit vnfletigen lügen vmb / vnnd mus doch die warheit bisweilen wider sein danck bekennen. Vnd in demselben langen buch pag. 438. schreibet er: Man wil gern zugeben / das vielleicht Lutherus vnd die seinen ein andern verstand der Concordj Artickel / für sich vnd jhre Kirchen gehabt haben mögen / welchen die Sacramentirer jetzund nicht haben / sondern solche Concordi handlung anders deuten vnd auslegen wollen. BEy diesem eigenen zeugnis vnd bekentnis der wiedersacher / nemlich in was verstand / vnd auff was meinung Lutherus vnd die seinen für sich vnd für jhre Kirchen / vnd namhafftig / wie die Sächsischen Kirchen / die Concordj Artickel vnd handlung verstanden / vnd angenommen / lassen wirs auch billich bleiben / vnd sollen vnd wollen vns / in keine fernere disputation / auff allerley erdichte declarationes, so von jhnen fürgebracht werden / einlassen. Was sie aber weiter für andere Sacramentirische priuilegia vnd Freyheiten daraus abnötigen / vnd erzwingen wollen / das befehlen wir dem frommen Gott / wie lang er jhnen solchen mutwillen gestatten / vnd zusehen wolle. Wir wollen hiermit das 36. jahr beschliessen / vnd ferner in ordnung der Historien fortfaren. Anno 1537. ANno 1537. ist ein Chur / Fürsten vnd Stende tag der Protestirenden zu Schmalkalden angestelt vnd gehalten worden / den 15. Februarij angehend / dahin die Chur / Fürsten vnd Graffen (Sachsen / Hessen / Lünenburg / Wirttenberg / Pomern / Anhalt / Manßfeld / etc.) auch die Reichsstedte in grosser anzal / deß Concilij halben / ihre fürnemsten Theologen / Lutherum / Pomeranum / Philippum / Schnepfium / Osiandrum / etc. mitgebracht. Schmalkaldischer Chur / Fürsten / vnnd Stẽde tag.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/277
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/277>, abgerufen am 22.12.2024.