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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.angezeiget ist / vnd kan zum vberfluß der Christliche Leser / auch besehen D. Ludouicus Rabus von Vlm./ wie solche obgedachte Concordj handlung D. Ludouicus Rabus Superintendens zu Vlm / in seinem vierdten teil der Märtyrer / beschrieben hat. DAraus denn erscheinet / das auch die Oberlendischen Praedicanten die gefaste Concordiam nicht anders auffgenommen vnd verstanden / denn wie Lutherus vnd die Sechsischen kirchen dieselbig allwege / erkleret haben. Vnd auff das ja hieran nichts fecle / wollen wir wolgedachtes lehrer Ludouici Rabi, als eines öberlendischen wolverdienten trewenlehrers / wort vnd erzelung auch anhören / welche also lautet: In dem 1536. jar / sind etliche der öberlendischen stedte Praedicanten / zu D. Martin Luthern gen Wittenberg kommen / vnd ist allda die Concordj vnd vereinigung / vom rechten waren schrifftlichen verstande der wort im H. Abendmal vnsers HErrn Jesu Christi / sampt etlichen andern nothwendigen Artickeln troffen / gemacht vnd bestettiget worden. Dieweil aber solche Historia von den sürnemsten vnd berümsten dieser zeit Historienschreibern / entweder gar vmbgangen vnd verschwiegen / oder aber mit kurtzen vnd wenig worten also schlecht vnd oben hin ist angereget vnd angezogen worden / nichts desto weniger aber meines erachtens / an derselbigen nicht allein vnsern personen / die wir das H. Euangelium in den öberlendischen stedten predigen / sondern auch vnsern kirchen viel wil daran gelegen sein / Damit aber aller welt vnser bekentnis vnd lehr beweiset sey / achte ich der Christliche leser werde es im besten / vnd aus Christlichem gemüte von mir auffnemen / das ich dieselbe historiam aus gewissen actis etwas weitleufftiger / vnd aus vrsachen hie zu melden / vnnötig erzele: Wer es besser weiß vnd besser kan / der mache es besser.

AVff den 21. tag Maij / sind die herrn vnd prediger von den öberlendischen stedten zu Wittenberg glücklich ankommen / vnd in die herberge so jnen von Churfürstlichen befehl verordnet / eingezogen / vnd haben etliche aus jhnen noch denselbigen abend / den Herrn D. Luthern vnd andere fürneme Theologen zu Wittenberg angesprochen vnnd gegrüsset.

FOlgends den 22. Maij. haben D. Capito vnd D. Bucerus dem herrn D. Luthern alle brieffe vnd schrifften / so sie von allerley ortten mitgebracht / vberantwortet / vnd mit jme sich vnterredet / welcher gestalt vnd in was ordnung die gantze handlung / zur gemeinen Concordj / in solchen conuent / stadlich möchte fürgenommen werden. Auch vnter andern vermeldet / wiewol sie aus etlichen vmbstenden wol könten vermercken / das D. Luther vnd die seinen nun mehr wol wüsten / was sie vom H. Abendmal laut etlicher jhrer ausgegangenen Confessionen vnd Artickeln hielten / vnd deßhalben auch nicht sondere vnd weitere klage solten haben / jedoch wo er weitere erklerung würde begeren / wolten sie dasselbige mit willen vnd gantz getrewlich thun.

Anno 1536.angezeiget ist / vnd kan zum vberfluß der Christliche Leser / auch besehen D. Ludouicus Rabus von Vlm./ wie solche obgedachte Concordj handlung D. Ludouicus Rabus Superintendens zu Vlm / in seinem vierdten teil der Märtyrer / beschrieben hat. DAraus deñ erscheinet / das auch die Oberlendischen Praedicanten die gefaste Concordiam nicht anders auffgenom̃en vnd verstanden / deñ wie Lutherus vnd die Sechsischen kirchen dieselbig allwege / erkleret haben. Vnd auff das ja hieran nichts fecle / wollen wir wolgedachtes lehrer Ludouici Rabi, als eines öberlendischen wolverdienten trewenlehrers / wort vnd erzelung auch anhören / welche also lautet: In dem 1536. jar / sind etliche der öberlendischen stedte Praedicanten / zu D. Martin Luthern gen Wittenberg kom̃en / vnd ist allda die Concordj vñ vereinigung / vom rechten waren schrifftlichen verstande der wort im H. Abendmal vnsers HErrn Jesu Christi / sampt etlichen andern nothwendigen Artickeln troffen / gemacht vñ bestettiget worden. Dieweil aber solche Historia von den sürnemsten vñ berümsten dieser zeit Historienschreibern / entweder gar vmbgangen vnd verschwiegen / oder aber mit kurtzen vnd wenig worten also schlecht vñ oben hin ist angereget vñ angezogen wordẽ / nichts desto weniger aber meines erachtens / an derselbigen nicht allein vnsern personen / die wir das H. Euangelium in den öberlendischen stedten predigen / sondern auch vnsern kirchẽ viel wil daran gelegen sein / Damit aber aller welt vnser bekentnis vñ lehr beweiset sey / achte ich der Christliche leser werde es im besten / vnd aus Christlichem gemüte von mir auffnemen / das ich dieselbe historiam aus gewissen actis etwas weitleufftiger / vñ aus vrsachen hie zu melden / vnnötig erzele: Wer es besser weiß vnd besser kan / der mache es besser.

AVff den 21. tag Maij / sind die herrn vnd prediger von den öberlendischen stedten zu Wittenberg glücklich ankom̃en / vñ in die herberge so jnen von Churfürstlichen befehl verordnet / eingezogen / vñ haben etliche aus jhnen noch denselbigen abend / den Herrn D. Luthern vnd andere fürneme Theologen zu Wittenberg angesprochen vnnd gegrüsset.

FOlgends den 22. Maij. haben D. Capito vnd D. Bucerus dem herrn D. Luthern alle brieffe vnd schrifften / so sie von allerley ortten mitgebracht / vberantwortet / vnd mit jme sich vnterredet / welcher gestalt vñ in was ordnung die gantze handlung / zur gemeinẽ Concordj / in solchen conuent / stadlich möchte fürgenom̃en werden. Auch vnter andern vermeldet / wiewol sie aus etlichen vmbstenden wol könten vermercken / das D. Luther vnd die seinen nun mehr wol wüsten / was sie vom H. Abendmal laut etlicher jhrer ausgegangenen Confessionen vnd Artickeln hielten / vnd deßhalben auch nicht sondere vnd weitere klage solten haben / jedoch wo er weitere erklerung würde begeren / wolten sie dasselbige mit willen vnd gantz getrewlich thun.

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[258/NaN] angezeiget ist / vnd kan zum vberfluß der Christliche Leser / auch besehen / wie solche obgedachte Concordj handlung D. Ludouicus Rabus Superintendens zu Vlm / in seinem vierdten teil der Märtyrer / beschrieben hat. DAraus deñ erscheinet / das auch die Oberlendischen Praedicanten die gefaste Concordiam nicht anders auffgenom̃en vnd verstanden / deñ wie Lutherus vnd die Sechsischen kirchen dieselbig allwege / erkleret haben. Vnd auff das ja hieran nichts fecle / wollen wir wolgedachtes lehrer Ludouici Rabi, als eines öberlendischen wolverdienten trewenlehrers / wort vnd erzelung auch anhören / welche also lautet: In dem 1536. jar / sind etliche der öberlendischen stedte Praedicanten / zu D. Martin Luthern gen Wittenberg kom̃en / vnd ist allda die Concordj vñ vereinigung / vom rechten waren schrifftlichen verstande der wort im H. Abendmal vnsers HErrn Jesu Christi / sampt etlichen andern nothwendigen Artickeln troffen / gemacht vñ bestettiget worden. Dieweil aber solche Historia von den sürnemsten vñ berümsten dieser zeit Historienschreibern / entweder gar vmbgangen vnd verschwiegen / oder aber mit kurtzen vnd wenig worten also schlecht vñ oben hin ist angereget vñ angezogen wordẽ / nichts desto weniger aber meines erachtens / an derselbigen nicht allein vnsern personen / die wir das H. Euangelium in den öberlendischen stedten predigen / sondern auch vnsern kirchẽ viel wil daran gelegen sein / Damit aber aller welt vnser bekentnis vñ lehr beweiset sey / achte ich der Christliche leser werde es im besten / vnd aus Christlichem gemüte von mir auffnemen / das ich dieselbe historiam aus gewissen actis etwas weitleufftiger / vñ aus vrsachen hie zu melden / vnnötig erzele: Wer es besser weiß vnd besser kan / der mache es besser. Anno 1536. D. Ludouicus Rabus von Vlm. AVff den 21. tag Maij / sind die herrn vnd prediger von den öberlendischen stedten zu Wittenberg glücklich ankom̃en / vñ in die herberge so jnen von Churfürstlichen befehl verordnet / eingezogen / vñ haben etliche aus jhnen noch denselbigen abend / den Herrn D. Luthern vnd andere fürneme Theologen zu Wittenberg angesprochen vnnd gegrüsset. FOlgends den 22. Maij. haben D. Capito vnd D. Bucerus dem herrn D. Luthern alle brieffe vnd schrifften / so sie von allerley ortten mitgebracht / vberantwortet / vnd mit jme sich vnterredet / welcher gestalt vñ in was ordnung die gantze handlung / zur gemeinẽ Concordj / in solchen conuent / stadlich möchte fürgenom̃en werden. Auch vnter andern vermeldet / wiewol sie aus etlichen vmbstenden wol könten vermercken / das D. Luther vnd die seinen nun mehr wol wüsten / was sie vom H. Abendmal laut etlicher jhrer ausgegangenen Confessionen vnd Artickeln hielten / vnd deßhalben auch nicht sondere vnd weitere klage solten haben / jedoch wo er weitere erklerung würde begeren / wolten sie dasselbige mit willen vnd gantz getrewlich thun.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/274>, abgerufen am 16.07.2024.