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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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zugleich im andern artickel der Concordi verworffen. Auff das aberAnno 1536. niemand sie dafür hielte / als wolten sie hiedurch dem Sacrament etwas entziehen / welches ein gemeinsch afft ist deß leibs vnd bluts Christi / wie Christus selbs spricht / Nemet / esset / das ist mein leib / etc. vnd Paulus nennet es eine Communicationem corporis, außteilung vnd niessung deß leibs vnd bluts deß HErrn: Derhalben so sey ausdrücklich gesetzt / das / wenn das brod gegeben werde / so werde warhafftig der leib des HErrn gegeben / darumb sage man / das brod sey der leib deß Herrn / sintemal der HErr selber sagt / da er das brod gibt: Nemet / esset / das ist mein leib / etc. da er denn deutlich befohlen / das man von jhm mit dem brod seinen waren leib nemen vnd essen sol / vnd nicht allein ein figur / bild / oder deutung seines fern abwesenden leibs / sondern warhafftig den leib deß HErrn selbs.

Im dritten Artickel der Concordi hetten sie zwey ding gesetzt / das erste / daß das Abendmal gelte / von wegen der einsetzung vnd wort Christi / vnd hindere daran nicht / ob gleich der / so es gibt oder nimpt vnd empfehet / wirdig oder vnwirdig ist: vnd dis müsse wegen der Widerteuffer behalten vnd gelehret werden / welche das Sacrament vernichten / wenn der Diener / oder der es empfehet / nicht wirdig befunden wird / so doch in der Kirchen das gantze Sacrament nach der ordnung vnd einsetzung deß HErrn gehalten wird / das ist / Sacramentum, & Res Sacramenti, das gesegnete brod vnd der ware leib Christi allezeit beysammen sein / vnd von allen / die in der Kirchen sind / vnd das Sacrament austheilen oder empfahen / sie sind wirdig oder vnwirdig / auch perfidi, glaubloß vnd trewloß (wie Judas bey dem Abendmal also gewest ist) gantz ausgetheilet vnd empfangen wird / nemlich brod vnd wein / leib vnd blut / etc. Das ander stück sey / das sie gesetzt haben / das auch den vnwirdigen der leib des HErrn mit dem brod gegeben / vnd von jhnen empfangen werde / wie Paulus selbs schreibt / das die es vnwirdig essen / schüldig werden am leib vnd blut deß HErren / etc.

DIese erklerung Buceri ist recht / deutlich / vnd nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch gewest / dem genommenen abschied zu Wittenberg gemeß / etc.

DAs aber Bucerus daran gehenget hat / das dreyerley Leute sind / die diß Sacrament nemen können / dieweil etliche gantz Gottloß /Buceri newes gedicht / von dreyerley leuten in der Kirchen die das Sacrament empfahen. die alles verachten vnd verlachen / vnd nichts gleuben / was der HErr sagt / vnd das diese nicht mehr / denn brod vnd wein erkennen / sehen / fülen / vnd auch empfahen / sintemal sie die wort vnd einsetzung Christi verkeren. Etliche aber gleuben den worten deß HErrn / der seinen leib darreichet / vnd in solchem glauben empfahen sie das Sacrament / vnd rem Sacramenti, den leib vnd blut des HErrn / vnd weil sie diese gabe Gottes nicht recht betrachten / so machen sie sich durch jhre

zugleich im andern artickel der Concordi verworffen. Auff das aberAnno 1536. niemand sie dafür hielte / als wolten sie hiedurch dem Sacrament etwas entziehen / welches ein gemeinsch afft ist deß leibs vnd bluts Christi / wie Christus selbs spricht / Nemet / esset / das ist mein leib / etc. vnd Paulus nennet es eine Communicationem corporis, außteilung vnd niessung deß leibs vnd bluts deß HErrn: Derhalben so sey ausdrücklich gesetzt / das / wenn das brod gegeben werde / so werde warhafftig der leib des HErrn gegeben / darumb sage man / das brod sey der leib deß Herrn / sintemal der HErr selber sagt / da er das brod gibt: Nemet / esset / das ist mein leib / etc. da er denn deutlich befohlen / das man von jhm mit dem brod seinen waren leib nemen vnd essen sol / vnd nicht allein ein figur / bild / oder deutung seines fern abwesenden leibs / sondern warhafftig den leib deß HErrn selbs.

Im dritten Artickel der Concordi hetten sie zwey ding gesetzt / das erste / daß das Abendmal gelte / von wegen der einsetzung vnd wort Christi / vnd hindere daran nicht / ob gleich der / so es gibt oder nimpt vnd empfehet / wirdig oder vnwirdig ist: vnd dis müsse wegen der Widerteuffer behalten vnd gelehret werden / welche das Sacrament vernichten / wenn der Diener / oder der es empfehet / nicht wirdig befunden wird / so doch in der Kirchen das gantze Sacrament nach der ordnung vnd einsetzung deß HErrn gehalten wird / das ist / Sacramentum, & Res Sacramenti, das gesegnete brod vnd der ware leib Christi allezeit beysammen sein / vnd von allen / die in der Kirchen sind / vnd das Sacrament austheilen oder empfahen / sie sind wirdig oder vnwirdig / auch perfidi, glaubloß vnd trewloß (wie Judas bey dem Abendmal also gewest ist) gantz ausgetheilet vnd empfangen wird / nemlich brod vnd wein / leib vnd blut / etc. Das ander stück sey / das sie gesetzt haben / das auch den vnwirdigen der leib des HErrn mit dem brod gegeben / vnd von jhnen empfangen werde / wie Paulus selbs schreibt / das die es vnwirdig essen / schüldig werden am leib vnd blut deß HErren / etc.

DIese erklerung Buceri ist recht / deutlich / vnd nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch gewest / dem genommenen abschied zu Wittenberg gemeß / etc.

DAs aber Bucerus daran gehenget hat / das dreyerley Leute sind / die diß Sacrament nemen können / dieweil etliche gantz Gottloß /Buceri newes gedicht / von dreyerley leutẽ in der Kirchẽ die das Sacrament empfahen. die alles verachten vnd verlachen / vnd nichts gleuben / was der HErr sagt / vnd das diese nicht mehr / denn brod vnd wein erkennen / sehen / fülen / vnd auch empfahen / sintemal sie die wort vnd einsetzung Christi verkeren. Etliche aber gleuben den worten deß HErrn / der seinen leib darreichet / vnd in solchem glauben empfahen sie das Sacrament / vnd rem Sacramenti, den leib vnd blut des HErrn / vnd weil sie diese gabe Gottes nicht recht betrachten / so machen sie sich durch jhre

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[239/0255] zugleich im andern artickel der Concordi verworffen. Auff das aber niemand sie dafür hielte / als wolten sie hiedurch dem Sacrament etwas entziehen / welches ein gemeinsch afft ist deß leibs vnd bluts Christi / wie Christus selbs spricht / Nemet / esset / das ist mein leib / etc. vnd Paulus nennet es eine Communicationem corporis, außteilung vnd niessung deß leibs vnd bluts deß HErrn: Derhalben so sey ausdrücklich gesetzt / das / wenn das brod gegeben werde / so werde warhafftig der leib des HErrn gegeben / darumb sage man / das brod sey der leib deß Herrn / sintemal der HErr selber sagt / da er das brod gibt: Nemet / esset / das ist mein leib / etc. da er denn deutlich befohlen / das man von jhm mit dem brod seinen waren leib nemen vnd essen sol / vnd nicht allein ein figur / bild / oder deutung seines fern abwesenden leibs / sondern warhafftig den leib deß HErrn selbs. Anno 1536. Im dritten Artickel der Concordi hetten sie zwey ding gesetzt / das erste / daß das Abendmal gelte / von wegen der einsetzung vnd wort Christi / vnd hindere daran nicht / ob gleich der / so es gibt oder nimpt vnd empfehet / wirdig oder vnwirdig ist: vnd dis müsse wegen der Widerteuffer behalten vnd gelehret werden / welche das Sacrament vernichten / wenn der Diener / oder der es empfehet / nicht wirdig befunden wird / so doch in der Kirchen das gantze Sacrament nach der ordnung vnd einsetzung deß HErrn gehalten wird / das ist / Sacramentum, & Res Sacramenti, das gesegnete brod vnd der ware leib Christi allezeit beysammen sein / vnd von allen / die in der Kirchen sind / vnd das Sacrament austheilen oder empfahen / sie sind wirdig oder vnwirdig / auch perfidi, glaubloß vnd trewloß (wie Judas bey dem Abendmal also gewest ist) gantz ausgetheilet vnd empfangen wird / nemlich brod vnd wein / leib vnd blut / etc. Das ander stück sey / das sie gesetzt haben / das auch den vnwirdigen der leib des HErrn mit dem brod gegeben / vnd von jhnen empfangen werde / wie Paulus selbs schreibt / das die es vnwirdig essen / schüldig werden am leib vnd blut deß HErren / etc. DIese erklerung Buceri ist recht / deutlich / vnd nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch gewest / dem genommenen abschied zu Wittenberg gemeß / etc. DAs aber Bucerus daran gehenget hat / das dreyerley Leute sind / die diß Sacrament nemen können / dieweil etliche gantz Gottloß / die alles verachten vnd verlachen / vnd nichts gleuben / was der HErr sagt / vnd das diese nicht mehr / denn brod vnd wein erkennen / sehen / fülen / vnd auch empfahen / sintemal sie die wort vnd einsetzung Christi verkeren. Etliche aber gleuben den worten deß HErrn / der seinen leib darreichet / vnd in solchem glauben empfahen sie das Sacrament / vnd rem Sacramenti, den leib vnd blut des HErrn / vnd weil sie diese gabe Gottes nicht recht betrachten / so machen sie sich durch jhre Buceri newes gedicht / von dreyerley leutẽ in der Kirchẽ die das Sacrament empfahen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/255>, abgerufen am 25.11.2024.