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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.etliche anders von jm dichten würden / so solte man jhnen weder folgen noch gleuben / etc.

D. Luth. schrifft an Raht zu Strassburg.

DEn gesandten / da sie widerumb von Wittenberg abgereiset / hat D. Luther ein freundlich friedliebend schreiben an Raht zu Straßburg mit geben / also lautend.

GNad vnd fried in Christo. Erbare / fürsichtige liebe Herrn / Was wir hie mit Gottes gnaden angerichtet haben / werden Er Capito Doctor / vnd M. Bucer E. F. wol anzeigen. Weil denn Gott der Vater euch fürnemlich gegeben / solche einigkeit zu fördern / bitte ich denselben vnsern lieben Vater durch Christum vnsern Heiland / wolle seine angefangen gnad in euch barmhertziglich volbringen / zu seinem lob vnd vnser aller seligkeit / Amen. Vnd wenn solche vnser angefangen einigkeit den ewren vnd allen Predigern gefellig sein wird / woltet jhr dasselbige schrifftlich mit der zeit vns zu erkennen geben / wie wir hinwider der vnsern gefallen / euch auch wollen zu wissen thun / damit wirs in druck offentlich mügen lassen außgehen. Denn es sol / ob Gott wil an mir nicht mangeln / so viel mir müglich ist / was ich thun vnd leiden sol / zu einer rechten gründlichen / bestendigen einigkeit. So hat vns die erfarung fastwol gelehret / was vneinigkeit der kirchen frome (leider.) Christus vnser fried vnd trost / sey mit euch allen bis ans ende / Amen. In Nouissima Confess. M. Buceri de Coena Domini &c. Impressa Lipsiae. An. 62. Bucerus er kleret zu Strassburg die Wittenber gischen Artickel der Concordien.Montags nach Exaudi / Anno etc. 36.

NAchdem nu Bucerus widerumm anheim komen / hat er zu Straßburg die Wittenbergische artickel der Concordien / seinen Collegen vnd Brüdern erkleret / nemlich / vnd zum ersten / das im Abendmal des HErrn zwey ding sein / ein jrrdisch (brod vnd wein) vnd ein himmlisch (der leib vnd das blut Christi) vnd solches sey der vrsach halben / also zubehalten / auff das man wisse / das wir nit nur allein blosse zeichen / wein vnd brod / vnd jrdischedinge / oder nur ein gedechtnis eines abwesenden dinges im Abendmal haben (wie etliche von vns / sagt Bucerus / argwonen.) Iten / das man sehe / wie Luth. keine natürliche / reumliche vereinigung oder einschliessung des leibs in das brod / lere / sondern / das man gewis sey / dz zwey ding gegenwertig sein / vnd nit nur ein jrdisch brod vnd wein / one den leib vnd one das blut Christi / welcher leib weit von vns sey / sondern / das der leib vnd das blut Christi selbs warhafftig zugegen sey / nit schlecht effectiue, krefftiglich / wircklich / geistlich / sondern vere, substantialiter, essentialiter, wesentlich vnd warhafftig / vnd werde gegeben vnd empfangen mit brod vnd wein. Denn man müsse vnterscheiden Sacramentum & rem Sacramenti, nemlich dz der leib vnd das blut Christi (als res Sacramenti) gegeben vnd empfangen werde / mit den brod vnd wein im Abendmal. Für eins.

Zum andern / die Papistische Transubstantiation / Item die reumliche einschliessung / localem inclusionem, vnd die Sacramentliche vereinigung Christi mit den eusserlichen Elementen oder Symbolis / ausserhalb vnd ohne den rechten brauch des Sacraments / hetten sie

Anno 1536.etliche anders von jm dichten würden / so solte man jhnen weder folgen noch gleuben / etc.

D. Luth. schrifft an Raht zu Strassburg.

DEn gesandten / da sie widerumb von Wittenberg abgereiset / hat D. Luther ein freundlich friedliebend schreiben an Raht zu Straßburg mit geben / also lautend.

GNad vnd fried in Christo. Erbare / fürsichtige liebe Herrn / Was wir hie mit Gottes gnaden angerichtet haben / werden Er Capito Doctor / vnd M. Bucer E. F. wol anzeigen. Weil denn Gott der Vater euch fürnemlich gegeben / solche einigkeit zu fördern / bitte ich denselben vnsern lieben Vater durch Christum vnsern Heiland / wolle seine angefangen gnad in euch barmhertziglich volbringen / zu seinem lob vnd vnser aller seligkeit / Amen. Vnd wenn solche vnser angefangen einigkeit den ewren vnd allen Predigern gefellig sein wird / woltet jhr dasselbige schrifftlich mit der zeit vns zu erkennen geben / wie wir hinwider der vnsern gefallen / euch auch wollen zu wissen thun / damit wirs in druck offentlich mügen lassen außgehen. Denn es sol / ob Gott wil an mir nicht mangeln / so viel mir müglich ist / was ich thun vnd leiden sol / zu einer rechten gründlichen / bestendigen einigkeit. So hat vns die erfarung fastwol gelehret / was vneinigkeit der kirchen frome (leider.) Christus vnser fried vnd trost / sey mit euch allen bis ans ende / Amen. In Nouissima Confess. M. Buceri de Coena Domini &c. Impressa Lipsiae. An. 62. Bucerus er kleret zu Strassburg die Wittenber gischen Artickel der Concordiẽ.Montags nach Exaudi / Anno etc. 36.

NAchdem nu Bucerus widerum̃ anheim komen / hat er zu Straßburg die Wittenbergische artickel der Concordien / seinen Collegen vnd Brüdern erkleret / nemlich / vñ zum erstẽ / das im Abendmal des HErrn zwey ding sein / ein jrrdisch (brod vnd wein) vnd ein him̃lisch (der leib vnd das blut Christi) vñ solches sey der vrsach halbẽ / also zubehaltẽ / auff das man wisse / das wir nit nur allein blosse zeichẽ / wein vñ brod / vñ jrdischedinge / oder nur ein gedechtnis eines abwesendẽ dinges im Abendmal habẽ (wie etliche võ vns / sagt Bucerus / argwonen.) Itẽ / das man sehe / wie Luth. keine natürliche / reumliche vereinigung oder einschliessung des leibs in das brod / lere / sondern / das mã gewis sey / dz zwey ding gegenwertig sein / vñ nit nur ein jrdisch brod vnd wein / one den leib vnd one das blut Christi / welcher leib weit von vns sey / sondern / das der leib vñ das blut Christi selbs warhafftig zugegen sey / nit schlecht effectiuè, krefftiglich / wircklich / geistlich / sondern verè, substantialiter, essentialiter, wesentlich vñ warhafftig / vñ werde gegebẽ vnd empfangẽ mit brod vnd wein. Deñ man müsse vnterscheiden Sacramentum & rem Sacramenti, nemlich dz der leib vñ das blut Christi (als res Sacramẽti) gegeben vñ empfangen werde / mit dẽ brod vñ wein im Abẽdmal. Für eins.

Zum andern / die Papistische Transubstantiation / Item die reumliche einschliessung / localem inclusionem, vnd die Sacramentliche vereinigung Christi mit den eusserlichen Elementen oder Symbolis / ausserhalb vnd ohne den rechten brauch des Sacraments / hetten sie

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        <p>Zum andern / die Papistische Transubstantiation / Item die reumliche                      einschliessung / localem inclusionem, vnd die Sacramentliche vereinigung Christi                      mit den eusserlichen Elementen oder Symbolis / ausserhalb vnd ohne den rechten                      brauch des Sacraments / hetten sie
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[238/NaN] etliche anders von jm dichten würden / so solte man jhnen weder folgen noch gleuben / etc. Anno 1536. DEn gesandten / da sie widerumb von Wittenberg abgereiset / hat D. Luther ein freundlich friedliebend schreiben an Raht zu Straßburg mit geben / also lautend. GNad vnd fried in Christo. Erbare / fürsichtige liebe Herrn / Was wir hie mit Gottes gnaden angerichtet haben / werden Er Capito Doctor / vnd M. Bucer E. F. wol anzeigen. Weil denn Gott der Vater euch fürnemlich gegeben / solche einigkeit zu fördern / bitte ich denselben vnsern lieben Vater durch Christum vnsern Heiland / wolle seine angefangen gnad in euch barmhertziglich volbringen / zu seinem lob vnd vnser aller seligkeit / Amen. Vnd wenn solche vnser angefangen einigkeit den ewren vnd allen Predigern gefellig sein wird / woltet jhr dasselbige schrifftlich mit der zeit vns zu erkennen geben / wie wir hinwider der vnsern gefallen / euch auch wollen zu wissen thun / damit wirs in druck offentlich mügen lassen außgehen. Denn es sol / ob Gott wil an mir nicht mangeln / so viel mir müglich ist / was ich thun vnd leiden sol / zu einer rechten gründlichen / bestendigen einigkeit. So hat vns die erfarung fastwol gelehret / was vneinigkeit der kirchen frome (leider.) Christus vnser fried vnd trost / sey mit euch allen bis ans ende / Amen. Montags nach Exaudi / Anno etc. 36. In Nouissima Confess. M. Buceri de Coena Domini &c. Impressa Lipsiae. An. 62. Bucerus er kleret zu Strassburg die Wittenber gischen Artickel der Concordiẽ. NAchdem nu Bucerus widerum̃ anheim komen / hat er zu Straßburg die Wittenbergische artickel der Concordien / seinen Collegen vnd Brüdern erkleret / nemlich / vñ zum erstẽ / das im Abendmal des HErrn zwey ding sein / ein jrrdisch (brod vnd wein) vnd ein him̃lisch (der leib vnd das blut Christi) vñ solches sey der vrsach halbẽ / also zubehaltẽ / auff das man wisse / das wir nit nur allein blosse zeichẽ / wein vñ brod / vñ jrdischedinge / oder nur ein gedechtnis eines abwesendẽ dinges im Abendmal habẽ (wie etliche võ vns / sagt Bucerus / argwonen.) Itẽ / das man sehe / wie Luth. keine natürliche / reumliche vereinigung oder einschliessung des leibs in das brod / lere / sondern / das mã gewis sey / dz zwey ding gegenwertig sein / vñ nit nur ein jrdisch brod vnd wein / one den leib vnd one das blut Christi / welcher leib weit von vns sey / sondern / das der leib vñ das blut Christi selbs warhafftig zugegen sey / nit schlecht effectiuè, krefftiglich / wircklich / geistlich / sondern verè, substantialiter, essentialiter, wesentlich vñ warhafftig / vñ werde gegebẽ vnd empfangẽ mit brod vnd wein. Deñ man müsse vnterscheiden Sacramentum & rem Sacramenti, nemlich dz der leib vñ das blut Christi (als res Sacramẽti) gegeben vñ empfangen werde / mit dẽ brod vñ wein im Abẽdmal. Für eins. Zum andern / die Papistische Transubstantiation / Item die reumliche einschliessung / localem inclusionem, vnd die Sacramentliche vereinigung Christi mit den eusserlichen Elementen oder Symbolis / ausserhalb vnd ohne den rechten brauch des Sacraments / hetten sie

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/254>, abgerufen am 25.11.2024.