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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1535. Buceri erklerung / sich der Augspurgischen Confession gemes zuuerhalten / vnd also zu lehren.

SO fern gehet D. Lutheri bedencken vnd instruction / welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferne kommen / das Bucerus sich erkleret / er wolle der Augspurgischen Confession vnd Apologia / so von Chur vnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemeß lehren / nemlich / das Christi leib warhafftig vnd wesentlich im brod deß Abendmals deß HErrn gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd das auff solche seine erklerung / nu wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.

D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia.

HIerauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit nachfolgenden worten:

AVff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel gebracht / ist diß mein gutdüncken. Erstlich / weil darinn vermeldet / Das die Praedicanten wollen vnd sollen / der Confession vnd Apologia gemeß lehren / kan vnd weiß ich solche Concordia nicht auszuschlagen für mein person.

ZVm andern / Weil sie deutlich bekennen / das Christi leib warhafftig vnd wesentlich im Abendmal / im brod gereichet / empfangen vnd gessen werde / etc. Wo jhr hertz stehet / wie die wort lauten / weiß ich auff dißmal die wort nicht zustraffen.

ZVm dritten / Nu aber diese sache von anfang daher weit vnd tieff eingerissen ist / das bey den vnsern noch zur zeit schwerlich gegleubt wird / das es jene so lauter meinen / als die wort da stehen / vnd die beysorge noch gar starck ist / das jhrer etliche vnserm namen vnd glauben fast feind sind / sehe ich für nütz vnd gut an / das man die Concordia nicht so plötzlich schliesse / damit jene nicht vbereilet / vnd bey den vnsern nicht ein zwietracht sich errege. Dann sie gehören auch zur sache / die nicht mein / oder jemands allein ist / sondern / wo man aus den vorgesetzten worten begündt freundlicher gegeneinander zuhandeln / würde sichs mit der zeit wol ereugen / ob jhre meinung rein vnd recht were / oder ob sie etwas dahinden hetten / damit solche Concordia hernach / erger discordia möchte werden / etc.

VNd diß / von Lutheri resolution vnd bedencken / hat Philippus bald dem Bucero zugeschrieben / den 3. Februarij / Anno 1535. mit ferner anmeldung / das ers auch an andere fürneme Kirchendiener / so es mit Lutheri meinung vnd lehr hielten / würde gelangen lassen müssen / wie dauon eine Epistola Philippi verhanden ist / Tomo Buceri Anglicano, pag. 631.

VNd weil derselbige handel hat sollen auch an andere fürneme Kirchendiener gebracht werden / wollen wir dauon eine Copey eines kurtzen brieffleins Philip. Melanth. an D. Vrbanum Regium hieher setzen.

Anno 1535. Buceri erklerũg / sich der Augspurgischen Confession gemes zuuerhalten / vnd also zu lehren.

SO fern gehet D. Lutheri bedencken vnd instruction / welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferne kommen / das Bucerus sich erkleret / er wolle der Augspurgischen Confession vnd Apologia / so von Chur vnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemeß lehren / nemlich / das Christi leib warhafftig vnd wesentlich im brod deß Abendmals deß HErrn gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd das auff solche seine erklerung / nu wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.

D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia.

HIerauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit nachfolgenden worten:

AVff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel gebracht / ist diß mein gutdüncken. Erstlich / weil darinn vermeldet / Das die Praedicanten wollen vnd sollen / der Confession vnd Apologia gemeß lehren / kan vnd weiß ich solche Concordia nicht auszuschlagen für mein person.

ZVm andern / Weil sie deutlich bekennen / das Christi leib warhafftig vnd wesentlich im Abendmal / im brod gereichet / empfangen vnd gessen werde / etc. Wo jhr hertz stehet / wie die wort lauten / weiß ich auff dißmal die wort nicht zustraffen.

ZVm dritten / Nu aber diese sache von anfang daher weit vnd tieff eingerissen ist / das bey den vnsern noch zur zeit schwerlich gegleubt wird / das es jene so lauter meinen / als die wort da stehen / vnd die beysorge noch gar starck ist / das jhrer etliche vnserm namen vnd glauben fast feind sind / sehe ich für nütz vnd gut an / das man die Concordia nicht so plötzlich schliesse / damit jene nicht vbereilet / vnd bey den vnsern nicht ein zwietracht sich errege. Dann sie gehören auch zur sache / die nicht mein / oder jemands allein ist / sondern / wo man aus den vorgesetzten worten begündt freundlicher gegeneinander zuhandeln / würde sichs mit der zeit wol ereugen / ob jhre meinung rein vnd recht were / oder ob sie etwas dahinden hetten / damit solche Concordia hernach / erger discordia möchte werden / etc.

VNd diß / von Lutheri resolution vnd bedencken / hat Philippus bald dem Bucero zugeschrieben / den 3. Februarij / Anno 1535. mit ferner anmeldung / das ers auch an andere fürneme Kirchendiener / so es mit Lutheri meinung vnd lehr hielten / würde gelangen lassen müssen / wie dauon eine Epistola Philippi verhanden ist / Tomo Buceri Anglicano, pag. 631.

VNd weil derselbige handel hat sollen auch an andere fürneme Kirchendiener gebracht werden / wollen wir dauon eine Copey eines kurtzen brieffleins Philip. Melanth. an D. Vrbanum Regium hieher setzen.

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        <p>VNd diß / von Lutheri resolution vnd bedencken / hat Philippus bald dem Bucero                      zugeschrieben / den 3. Februarij / Anno 1535. mit ferner anmeldung / das ers                      auch an andere fürneme Kirchendiener / so es mit Lutheri meinung vnd lehr                      hielten / würde gelangen lassen müssen / wie dauon eine Epistola Philippi                      verhanden ist / Tomo Buceri Anglicano, pag. 631.</p>
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[216/0232] SO fern gehet D. Lutheri bedencken vnd instruction / welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferne kommen / das Bucerus sich erkleret / er wolle der Augspurgischen Confession vnd Apologia / so von Chur vnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemeß lehren / nemlich / das Christi leib warhafftig vnd wesentlich im brod deß Abendmals deß HErrn gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd das auff solche seine erklerung / nu wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden. HIerauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit nachfolgenden worten: AVff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel gebracht / ist diß mein gutdüncken. Erstlich / weil darinn vermeldet / Das die Praedicanten wollen vnd sollen / der Confession vnd Apologia gemeß lehren / kan vnd weiß ich solche Concordia nicht auszuschlagen für mein person. ZVm andern / Weil sie deutlich bekennen / das Christi leib warhafftig vnd wesentlich im Abendmal / im brod gereichet / empfangen vnd gessen werde / etc. Wo jhr hertz stehet / wie die wort lauten / weiß ich auff dißmal die wort nicht zustraffen. ZVm dritten / Nu aber diese sache von anfang daher weit vnd tieff eingerissen ist / das bey den vnsern noch zur zeit schwerlich gegleubt wird / das es jene so lauter meinen / als die wort da stehen / vnd die beysorge noch gar starck ist / das jhrer etliche vnserm namen vnd glauben fast feind sind / sehe ich für nütz vnd gut an / das man die Concordia nicht so plötzlich schliesse / damit jene nicht vbereilet / vnd bey den vnsern nicht ein zwietracht sich errege. Dann sie gehören auch zur sache / die nicht mein / oder jemands allein ist / sondern / wo man aus den vorgesetzten worten begündt freundlicher gegeneinander zuhandeln / würde sichs mit der zeit wol ereugen / ob jhre meinung rein vnd recht were / oder ob sie etwas dahinden hetten / damit solche Concordia hernach / erger discordia möchte werden / etc. VNd diß / von Lutheri resolution vnd bedencken / hat Philippus bald dem Bucero zugeschrieben / den 3. Februarij / Anno 1535. mit ferner anmeldung / das ers auch an andere fürneme Kirchendiener / so es mit Lutheri meinung vnd lehr hielten / würde gelangen lassen müssen / wie dauon eine Epistola Philippi verhanden ist / Tomo Buceri Anglicano, pag. 631. VNd weil derselbige handel hat sollen auch an andere fürneme Kirchendiener gebracht werden / wollen wir dauon eine Copey eines kurtzen brieffleins Philip. Melanth. an D. Vrbanum Regium hieher setzen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/232>, abgerufen am 23.11.2024.