Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1534.zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition Synec doche.oder predication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen genennet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset. WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysammen sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc. Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen. König Ferdinandus schreibt an Churfürsten zu Sachsen / das der Zwinglischen Sect gewehret werden möge.FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer- Anno 1534.zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition Synec doche.oder prędication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen geneñet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset. WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysam̃en sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc. Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen. König Ferdinandus schreibt an Churfürstẽ zu Sachsen / das der Zwinglischen Sect gewehret werden möge.FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0214" n="198"/><note place="left">Anno 1534.</note>zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition <note place="left">Synec doche.</note>oder prędication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen geneñet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset.</p> <p>WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysam̃en sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.</p> <p>Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen.</p> <note place="left">König Ferdinandus schreibt an Churfürstẽ zu Sachsen / das der Zwinglischen Sect gewehret werden möge.</note> <p>FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer- </p> </div> </body> </text> </TEI> [198/0214]
zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition oder prędication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen geneñet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset.
Anno 1534.
Synec doche. WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysam̃en sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.
Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen.
FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer-
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