Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1534.zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition Synec doche.oder predication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen genennet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset.

WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysammen sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.

Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen.

König Ferdinandus schreibt an Churfürsten zu Sachsen / das der Zwinglischen Sect gewehret werden möge.

FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer-

Anno 1534.zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition Synec doche.oder prędication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen geneñet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset.

WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysam̃en sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.

Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen.

König Ferdinandus schreibt an Churfürstẽ zu Sachsen / das der Zwinglischen Sect gewehret werden möge.

FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0214" n="198"/><note place="left">Anno 1534.</note>zwey vnterschiedene wesen beysammen                      sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in                      der rede / proposition <note place="left">Synec doche.</note>oder                      pr&#x0119;dication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor                      zeiten in den Schulen / Synecdochen genen&#x0303;et. Dadurch man                      gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum,                      figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey                      wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen                      verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person                      Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder                      die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern                      von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern                      exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset.</p>
        <p>WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset                      werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysam&#x0303;en sind /                      oder als continens &amp; contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede                      keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal                      zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc.</p>
        <p>Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem                      handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd                      weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae                      Concordiae, erholen.</p>
        <note place="left">König Ferdinandus schreibt an Churfürste&#x0303; zu                      Sachsen / das der Zwinglischen Sect gewehret werden möge.</note>
        <p>FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu                      Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd                      Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu                      etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen                      Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag                      mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd                      hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das                      daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd                      nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs                      Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen                      Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd                      grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite                      komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne                      blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet                      vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet /                      vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem                      solch beschwer-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[198/0214] zwey vnterschiedene wesen beysammen sind / vnd gleich wie continens vnd contentum coniungiret / vnd darumb auch in der rede / proposition oder prędication / zusammen gefasset werden / hat man / wie Lutherus sagt / vor zeiten in den Schulen / Synecdochen geneñet. Dadurch man gleichwol aber keines weges gemeinet oder verstanden hat / einen solchen tropum, figur oder bedeutung / eines weit vnd fern abwesenden dinges / sintemal zwey wesen da beysammen gegenwertig sind / wie Lutherus also seine Synecdochen verstehet / nicht das die Göttliche vnd die menschliche natur in der person Christi / Item / die leibliche gestalt der Tauben / vnd der heilige Geist / oder die sichtliche gestalt des Jünglings / vnd des Engels des HErrn / weit vnd fern von einander abgesondert vnd geschieden sein / wie er auch mit vielen andern exempeln in teglicher gemeiner rede erweiset. Anno 1534. Synec doche. WAs aber die gantze proposition vnd rede anlangt / da alle wort zusammen gefasset werden / vnd zwey vnterschiedliche wesen zugleich beysam̃en sind / oder als continens & contentum coniungirt werden / da leidet die gantze rede keinen tropum, keine figur / keine bedeutung eines abwesenden dinges / sintemal zwey wesen beysammen sind gegenwertig / etc. Vnd dauon sey auff dißmal / vnd an diesem ort / da wir historicam consignationem handlen / gnugsam gesagt / vnd kan der Christliche Leser sich gründlichers vnd weitleufftigers berichts aus Luthero selbs / vnd auch aus der Apologia Formae Concordiae, erholen. FErner hat der Römische dazumal König Ferdinandus / Anno 1534. an Churfürsten zu Sachsen nachfolgendes schreiben geschickt: HOchgeborner lieber Oeheim vnd Churfürst / wir haben die zeit her deß Kadawischen auffgerichten vertrags zu etlich malen warhafftig bericht empfangen / das sich an vielen orten im heiligen Reich / vnd fürnemlich bey den Stedten / die Zwinglische Sect von tag zu tag mehren / vnd erzeigen sol / welches nicht wenig erschrecklich / vnd gros vnd hoch zubesorgen ist / wo nicht nottürfftig vnd zeitig einsehen geschicht / das daraus verfürung Christlicher gewissen / vnwiederbringlicher schaden vnd nachtheil gemeiner Christenheit / darneben abfall vnd minderung deß Reichs Stende / vnd fürnemlich auch vngehorsam / empörung vnd auffstand deß gemeinen Mans wieder die ober vnd Obrigkeit erfolgen werde. Vnd dieweil dann die hohe vnd grosse notturfft erheischet / solchem angezündetem Fewer / ehe es in die weite komme vnd vberhand neme / nach aller müglichkeit zubegegnen / damit solches ohne blutuergiessen / schaden / verderben / vnd zerstörung deß Vaterlands / geleschet vnd gedempfft werden möge: So haben wir in abwesen Römischer Keyser. Mayestet / vnsers lieben Brudern vnd Herrn / als Römischer König / für vns selbst / dem solch beschwer-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/214
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/214>, abgerufen am 24.11.2024.