Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.chet Anno 1534./ vnd als recht angenommen / so haben wir desselben allhie gedencken wollen / auff das dem Christlichen Leser augenscheinlich gezeiget möchte werden / wie vnuerschempt vnd vnerbar diese leute damit vmbgehen / wann sie Lutheri / oder anderer Scribenten zeugnis / anziehen / vnd auff jhre Sacramentirische meinung felschlich deuten. Dann wann der Leser nur einfeltig gegen einander helt / wie die wort Lutheri / an gezeigtem ort / gantz stehen vnd lauten / vnd wie sie im Newstedtischen vnd Bremischen büchern eingefüret werden / so weiset der augenschein / wie dieselben Sacramentirer / an den worten Lutheri / einen Crimen falsi.offentlichen betrug vnd crimen falsi, begehen / vnd jhm seine wort verstümmelt / vnd felschlich anziehen / behalten / was sie vermeinen auff jhren wahn zuuerkeren / das ander aber / so offentlich wieder sie ist / lassen sie aussen / vnd schneidens ab. Sonderlich aber haben sie hinderlistiger weise / aus vnd beygesetzt / die ausdrucklichen wort Lutheri / da er daselbs spricht / das solches diene contra Sacramentariorum errorem, wieder den jrrthum der Sacramentirer / mit welchen worten er jhre lehr ausdrücklich verwirfft / Noch dürffen sie dichten / Lutherus sey am selben ort Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen. SIe lassen aussen die wort / da Lutherus sagt (das wir offt reden von einem stück / als von dem gantzen vereinigten dinge.) Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / Es werde beydes gezeiget / nemlich / die gestalt vnd der HErr selbst in der gestalt / vtrumque demonstratur, continens & contentum, gleich wie brod vnd leib im Abendmal. Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / es sey gleich ein art zu reden / als wenn die Schrifft spricht / Das ist mein lieber Sohn / da denn Lutherus die Sacramentlichen reden / als / Das ist mein leib / Inusitatae praedicatio nes.etc. mit der persönlichen vereinigung beyder naturen in einer Person / auff seine art / vergleichet / vnd also beyde ad inusitatas praedicationes referirt. HIeraus kan ja ein jeder Christlicher Leser leichtlich sehen / mit was vnwarheit vnd felscherey solche gesellen vmbgehen / vnd was doch hinfort in andern stücken jhnen für glauben zuzustellen sein sol. Warlich / wenn man einen auff solchem vngrund ergreifft / sol man ja dabey spüren können das jhm wenig gutes forthin zuuertrawen sey. DAs sie aber die wort Lutheri erhaschen / da ers daselbs nennet / figuram sermonis, (ein figur vnd sonderliche art zureden) vnd wollen daraus schliessen / man solle die wort der einsetzung nicht verstehen / wie sie lauten / sondern sie von jhrer eigentlichen bedeutung abwenden / vnd per tropum dahin ziehen / das der leib vnd blut Christi ferner vnd weiter vom brod vnd wein im Abendmal abwesend sey / denn der Himel von der Erden ist / dasselbige gedicht leiden die exempel / die Lutherus Esaie am 6. einfüret / keines weges nicht. Vnd hat Lutherus / lengst zuuor wieder den Carlstad / vnd in seinem Bekentnis vom chet Anno 1534./ vnd als recht angenommen / so haben wir desselben allhie gedencken wollen / auff das dem Christlichen Leser augenscheinlich gezeiget möchte werden / wie vnuerschempt vnd vnerbar diese leute damit vmbgehen / wann sie Lutheri / oder anderer Scribenten zeugnis / anziehen / vnd auff jhre Sacramentirische meinung felschlich deuten. Dann wann der Leser nur einfeltig gegen einander helt / wie die wort Lutheri / an gezeigtem ort / gantz stehen vnd lauten / vnd wie sie im Newstedtischen vnd Bremischen büchern eingefüret werden / so weiset der augenschein / wie dieselben Sacramentirer / an den worten Lutheri / einen Crimen falsi.offentlichen betrug vnd crimen falsi, begehen / vnd jhm seine wort verstümmelt / vnd felschlich anziehen / behalten / was sie vermeinen auff jhren wahn zuuerkeren / das ander aber / so offentlich wieder sie ist / lassen sie aussen / vnd schneidens ab. Sonderlich aber haben sie hinderlistiger weise / aus vnd beygesetzt / die ausdrucklichen wort Lutheri / da er daselbs spricht / das solches diene contra Sacramentariorum errorem, wieder den jrrthum der Sacramentirer / mit welchen worten er jhre lehr ausdrücklich verwirfft / Noch dürffen sie dichten / Lutherus sey am selben ort Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen. SIe lassen aussen die wort / da Lutherus sagt (das wir offt reden von einem stück / als von dem gantzen vereinigten dinge.) Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / Es werde beydes gezeiget / nemlich / die gestalt vnd der HErr selbst in der gestalt / vtrumque demonstratur, continens & contentum, gleich wie brod vnd leib im Abendmal. Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / es sey gleich ein art zu reden / als wenn die Schrifft spricht / Das ist mein lieber Sohn / da denn Lutherus die Sacramentlichen reden / als / Das ist mein leib / Inusitatae praedicatio nes.etc. mit der persönlichen vereinigung beyder naturen in einer Person / auff seine art / vergleichet / vnd also beyde ad inusitatas praedicationes referirt. HIeraus kan ja ein jeder Christlicher Leser leichtlich sehen / mit was vnwarheit vnd felscherey solche gesellen vmbgehen / vnd was doch hinfort in andern stücken jhnen für glauben zuzustellen sein sol. Warlich / wenn man einen auff solchem vngrund ergreifft / sol man ja dabey spüren können das jhm wenig gutes forthin zuuertrawen sey. DAs sie aber die wort Lutheri erhaschen / da ers daselbs nennet / figuram sermonis, (ein figur vnd sonderliche art zureden) vnd wollen daraus schliessen / man solle die wort der einsetzung nicht verstehen / wie sie lauten / sondern sie von jhrer eigentlichen bedeutung abwenden / vnd per tropum dahin ziehen / das der leib vnd blut Christi ferner vnd weiter vom brod vnd wein im Abendmal abwesend sey / denn der Himel von der Erden ist / dasselbige gedicht leiden die exempel / die Lutherus Esaię am 6. einfüret / keines weges nicht. 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Dann wann der Leser nur einfeltig gegen einander helt / wie die wort Lutheri / an gezeigtem ort / gantz stehen vnd lauten / vnd wie sie im Newstedtischen vnd Bremischen büchern eingefüret werden / so weiset der augenschein / wie dieselben Sacramentirer / an den worten Lutheri / einen <note place="left">Crimen falsi.</note>offentlichen betrug vnd crimen falsi, begehen / vnd jhm seine wort verstümmelt / vnd felschlich anziehen / behalten / was sie vermeinen auff jhren wahn zuuerkeren / das ander aber / so offentlich wieder sie ist / lassen sie aussen / vnd schneidens ab. Sonderlich aber haben sie hinderlistiger weise / aus vnd beygesetzt / die ausdrucklichen wort Lutheri / da er daselbs spricht / das solches diene contra Sacramentariorum errorem, wieder den jrrthum der Sacramentirer / mit welchen worten er jhre lehr ausdrücklich verwirfft / Noch dürffen sie dichten / Lutherus sey am selben ort Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen.</p> <p>SIe lassen aussen die wort / da Lutherus sagt (das wir offt reden von einem stück / als von dem gantzen vereinigten dinge.) Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / Es werde beydes gezeiget / nemlich / die gestalt vnd der HErr selbst in der gestalt / vtrumque demonstratur, continens & contentum, gleich wie brod vnd leib im Abendmal. 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Warlich / wenn man einen auff solchem vngrund ergreifft / sol man ja dabey spüren können das jhm wenig gutes forthin zuuertrawen sey.</p> <p>DAs sie aber die wort Lutheri erhaschen / da ers daselbs nennet / figuram sermonis, (ein figur vnd sonderliche art zureden) vnd wollen daraus schliessen / man solle die wort der einsetzung nicht verstehen / wie sie lauten / sondern sie von jhrer eigentlichen bedeutung abwenden / vnd per tropum dahin ziehen / das der leib vnd blut Christi ferner vnd weiter vom brod vnd wein im Abendmal abwesend sey / denn der Himel von der Erden ist / dasselbige gedicht leiden die exempel / die Lutherus Esaię am 6. einfüret / keines weges nicht. Vnd hat Lutherus / lengst zuuor wieder den Carlstad / vnd in seinem Bekentnis vom </p> </div> </body> </text> </TEI> [196/0212]
chet / vnd als recht angenommen / so haben wir desselben allhie gedencken wollen / auff das dem Christlichen Leser augenscheinlich gezeiget möchte werden / wie vnuerschempt vnd vnerbar diese leute damit vmbgehen / wann sie Lutheri / oder anderer Scribenten zeugnis / anziehen / vnd auff jhre Sacramentirische meinung felschlich deuten. Dann wann der Leser nur einfeltig gegen einander helt / wie die wort Lutheri / an gezeigtem ort / gantz stehen vnd lauten / vnd wie sie im Newstedtischen vnd Bremischen büchern eingefüret werden / so weiset der augenschein / wie dieselben Sacramentirer / an den worten Lutheri / einen offentlichen betrug vnd crimen falsi, begehen / vnd jhm seine wort verstümmelt / vnd felschlich anziehen / behalten / was sie vermeinen auff jhren wahn zuuerkeren / das ander aber / so offentlich wieder sie ist / lassen sie aussen / vnd schneidens ab. Sonderlich aber haben sie hinderlistiger weise / aus vnd beygesetzt / die ausdrucklichen wort Lutheri / da er daselbs spricht / das solches diene contra Sacramentariorum errorem, wieder den jrrthum der Sacramentirer / mit welchen worten er jhre lehr ausdrücklich verwirfft / Noch dürffen sie dichten / Lutherus sey am selben ort Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen.
Anno 1534.
Crimen falsi. SIe lassen aussen die wort / da Lutherus sagt (das wir offt reden von einem stück / als von dem gantzen vereinigten dinge.) Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / Es werde beydes gezeiget / nemlich / die gestalt vnd der HErr selbst in der gestalt / vtrumque demonstratur, continens & contentum, gleich wie brod vnd leib im Abendmal. Item / sie lassen aussen / das Lutherus sagt / es sey gleich ein art zu reden / als wenn die Schrifft spricht / Das ist mein lieber Sohn / da denn Lutherus die Sacramentlichen reden / als / Das ist mein leib / etc. mit der persönlichen vereinigung beyder naturen in einer Person / auff seine art / vergleichet / vnd also beyde ad inusitatas praedicationes referirt.
Inusitatae praedicatio nes. HIeraus kan ja ein jeder Christlicher Leser leichtlich sehen / mit was vnwarheit vnd felscherey solche gesellen vmbgehen / vnd was doch hinfort in andern stücken jhnen für glauben zuzustellen sein sol. Warlich / wenn man einen auff solchem vngrund ergreifft / sol man ja dabey spüren können das jhm wenig gutes forthin zuuertrawen sey.
DAs sie aber die wort Lutheri erhaschen / da ers daselbs nennet / figuram sermonis, (ein figur vnd sonderliche art zureden) vnd wollen daraus schliessen / man solle die wort der einsetzung nicht verstehen / wie sie lauten / sondern sie von jhrer eigentlichen bedeutung abwenden / vnd per tropum dahin ziehen / das der leib vnd blut Christi ferner vnd weiter vom brod vnd wein im Abendmal abwesend sey / denn der Himel von der Erden ist / dasselbige gedicht leiden die exempel / die Lutherus Esaię am 6. einfüret / keines weges nicht. Vnd hat Lutherus / lengst zuuor wieder den Carlstad / vnd in seinem Bekentnis vom
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/212>, abgerufen am 17.02.2025. |