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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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ren Anno 1533.Georgen / Marggraffen zu Brandenburg / Fürsten in Schlesien / an Herrn Conrad von Kraigk auff jungen Buntzel / gestellet. Vnd weil dasselbige jhr Büchlein zuuor zu Zürich (aber nicht trewlich / wie sie selber am ende jhres Büchleins klagen) gedruckt / haben sie Anno 1533. etliche jhre abgesandten zu Luthero abgefertigt / mit jhm mündlich dauon / vnd sonderlich des Sacraments vnsers HErrn Ihesu Christi leibs vnd bluts halben / zuunterreden. Darauff Lutherus nicht allein gemeltes büchlein hat zu Wittenberg drucken lassen / sondern auch seine vorrede dafür gesetzt / wie in den deutschen Tomis zubefinden. Tom. 6. Ien. pag. 119.Dasselbige deuten vnd verkeren die jetzigen Sacramentierer dem frommen Luthero also / als habe er damit alles das jenige approbieret / gebillichet / vnd gleich canonisirt / was die Waldenser jemals vom Abendmal gelehret vnd geschrieben / als in jhrer Confession / Vladislao Regi Vngariae, Anno 1506. zu geschickt / vnd nachmals gedruckt.

WIr haben aber droben in historia Anni 1520. vnd 1521. klerlich erwiesen / was Lutherus an der Waldenser lehr / befunden vnd gestraffet habe / denn er ja offt darüber geklaget / das sie anders reden / denn sie gleuben / vnd gegenwertig für jhm anders jhre meinung von der gegenwertigkeit des leibs vnd bluts Christi im Abendmal / fürgebracht / vnd anders in etlichen jhren büchlein dauon geschrieben. Item / von der Kindertauff / denen sie den glauben absprechen. Item / vom glauben / das derselbige nicht ohne werck bestehe / vnd gerecht mache / vnd das die werck dem glauben helffen müssen. Item / von sieben Sacramenten / vom Ehelosen leben der Priester / von verachtung der sprachen / Kinderschulen vnd guter künste / vnd von dergleichen jhren jrrthumben mehr.

WEil aber die abgesandten mündlich mit D. Luthero zu rede kommen waren / vnd sich also erkleret hatten / das sie mit den Sacramentirern nicht gleich stimmeten / sondern gleubten / das im Sacrament der warhafftige leib vnd blut Christi empfangen werde / etc. hat D. Luther hat gedult mit den Waldensern / als mit eim schwachen gefes / vnd zerbrochenem Rhor / vnd armen Leuten / die noch nicht gnugsam vnterwiesen / vnd billichet doch derwegen jhre gantze lehre nicht.D. Lutherus obgedachte vorrede gesetzt / vnd mit jhnen aus Christlicher guter hoffnung / vnd hertzlichem vertrawen / gedult getragen / ob dermal eins / der Vater aller barmhertzigkeit (wie seine wort lauten) durch seinen lieben Sohn vnsern HErrn Ihesum Christum / seine reiche gnade dazu geben wolte / das doch der Rotten vnd spaltung weniger würden / etc. Es hat aber D. Luther gleichwol nicht alles gebillichet / was die Waldenser auch in demselben jhrem büchlein fürgegeben vnd geschrieben. Denn er sagt ausdrücklich in derselben vorrede / das er sie in der lehr vom heiligen Abendmal fast verdechtig gehabt / aber auff jhre erklerung (das im Sacrament der ware leib vnd blut Christi empfangen werde / vnd das die Papistische transsubstantiatio, vnd opus operatum nichts / etc.) sey er gelinder gegen jhnen

ren Anno 1533.Georgen / Marggraffen zu Brandenburg / Fürsten in Schlesien / an Herrn Conrad von Kraigk auff jungen Buntzel / gestellet. Vnd weil dasselbige jhr Büchlein zuuor zu Zürich (aber nicht trewlich / wie sie selber am ende jhres Büchleins klagen) gedruckt / haben sie Anno 1533. etliche jhre abgesandten zu Luthero abgefertigt / mit jhm mündlich dauon / vnd sonderlich des Sacraments vnsers HErrn Ihesu Christi leibs vnd bluts halben / zuunterreden. Darauff Lutherus nicht allein gemeltes büchlein hat zu Wittenberg drucken lassen / sondern auch seine vorrede dafür gesetzt / wie in den deutschen Tomis zubefinden. Tom. 6. Ien. pag. 119.Dasselbige deuten vnd verkeren die jetzigen Sacramentierer dem frommen Luthero also / als habe er damit alles das jenige approbieret / gebillichet / vnd gleich canonisirt / was die Waldenser jemals vom Abendmal gelehret vnd geschrieben / als in jhrer Confession / Vladislao Regi Vngariae, Anno 1506. zu geschickt / vnd nachmals gedruckt.

WIr haben aber droben in historia Anni 1520. vnd 1521. klerlich erwiesen / was Lutherus an der Waldenser lehr / befunden vnd gestraffet habe / denn er ja offt darüber geklaget / das sie anders reden / denn sie gleuben / vnd gegenwertig für jhm anders jhre meinung von der gegenwertigkeit des leibs vnd bluts Christi im Abendmal / fürgebracht / vnd anders in etlichen jhren büchlein dauon geschrieben. Item / von der Kindertauff / denen sie den glauben absprechen. Item / vom glauben / das derselbige nicht ohne werck bestehe / vnd gerecht mache / vnd das die werck dem glauben helffen müssen. Item / von sieben Sacramenten / vom Ehelosen leben der Priester / von verachtung der sprachen / Kinderschulen vnd guter künste / vnd von dergleichen jhren jrrthumben mehr.

WEil aber die abgesandten mündlich mit D. Luthero zu rede kommen waren / vnd sich also erkleret hatten / das sie mit den Sacramentirern nicht gleich stimmeten / sondern gleubten / das im Sacrament der warhafftige leib vnd blut Christi empfangen werde / etc. hat D. Luther hat gedult mit den Waldensern / als mit eim schwachen gefes / vnd zerbrochenem Rhor / vnd armen Leuten / die noch nicht gnugsam vnterwiesen / vnd billichet doch derwegen jhre gantze lehre nicht.D. Lutherus obgedachte vorrede gesetzt / vnd mit jhnen aus Christlicher guter hoffnung / vnd hertzlichem vertrawen / gedult getragen / ob dermal eins / der Vater aller barmhertzigkeit (wie seine wort lauten) durch seinen lieben Sohn vnsern HErrn Ihesum Christum / seine reiche gnade dazu geben wolte / das doch der Rotten vnd spaltung weniger würden / etc. Es hat aber D. Luther gleichwol nicht alles gebillichet / was die Waldenser auch in demselben jhrem büchlein fürgegeben vnd geschrieben. Denn er sagt ausdrücklich in derselben vorrede / das er sie in der lehr vom heiligen Abendmal fast verdechtig gehabt / aber auff jhre erklerung (das im Sacrament der ware leib vnd blut Christi empfangen werde / vnd das die Papistische transsubstantiatio, vnd opus operatum nichts / etc.) sey er gelinder gegen jhnen

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        <p>WIr haben aber droben in historia Anni 1520. vnd 1521. klerlich erwiesen / was                      Lutherus an der Waldenser lehr / befunden vnd gestraffet habe / denn er ja offt                      darüber geklaget / das sie anders reden / denn sie gleuben / vnd gegenwertig für                      jhm anders jhre meinung von der gegenwertigkeit des leibs vnd bluts Christi im                      Abendmal / fürgebracht / vnd anders in etlichen jhren büchlein dauon                      geschrieben. Item / von der Kindertauff / denen sie den glauben absprechen. Item                      / vom glauben / das derselbige nicht ohne werck bestehe / vnd gerecht mache /                      vnd das die werck dem glauben helffen müssen. Item / von sieben Sacramenten /                      vom Ehelosen leben der Priester / von verachtung der sprachen / Kinderschulen                      vnd guter künste / vnd von dergleichen jhren jrrthumben mehr.</p>
        <p>WEil aber die abgesandten mündlich mit D. Luthero zu rede kommen waren / vnd sich                      also erkleret hatten / das sie mit den Sacramentirern nicht gleich stimmeten /                      sondern gleubten / das im Sacrament der warhafftige leib vnd blut Christi                      empfangen werde / etc. hat <note place="left">D. Luther hat gedult mit                          den Waldensern / als mit eim schwachen gefes / vnd zerbrochenem Rhor / vnd                          armen Leuten / die noch nicht gnugsam vnterwiesen / vnd billichet doch                          derwegen jhre gantze lehre nicht.</note>D. Lutherus obgedachte vorrede                      gesetzt / vnd mit jhnen aus Christlicher guter hoffnung / vnd hertzlichem                      vertrawen / gedult getragen / ob dermal eins / der Vater aller barmhertzigkeit                      (wie seine wort lauten) durch seinen lieben Sohn vnsern HErrn Ihesum Christum /                      seine reiche gnade dazu geben wolte / das doch der Rotten vnd spaltung weniger                      würden / etc. Es hat aber D. Luther gleichwol nicht alles gebillichet / was die                      Waldenser auch in demselben jhrem büchlein fürgegeben vnd geschrieben. Denn er                      sagt ausdrücklich in derselben vorrede / das er sie in der lehr vom heiligen                      Abendmal fast verdechtig gehabt / aber auff jhre erklerung (das im Sacrament der                      ware leib vnd blut Christi empfangen werde / vnd das die Papistische                      transsubstantiatio, vnd opus operatum nichts / etc.) sey er gelinder gegen jhnen
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[174/0190] ren Georgen / Marggraffen zu Brandenburg / Fürsten in Schlesien / an Herrn Conrad von Kraigk auff jungen Buntzel / gestellet. Vnd weil dasselbige jhr Büchlein zuuor zu Zürich (aber nicht trewlich / wie sie selber am ende jhres Büchleins klagen) gedruckt / haben sie Anno 1533. etliche jhre abgesandten zu Luthero abgefertigt / mit jhm mündlich dauon / vnd sonderlich des Sacraments vnsers HErrn Ihesu Christi leibs vnd bluts halben / zuunterreden. Darauff Lutherus nicht allein gemeltes büchlein hat zu Wittenberg drucken lassen / sondern auch seine vorrede dafür gesetzt / wie in den deutschen Tomis zubefinden. Dasselbige deuten vnd verkeren die jetzigen Sacramentierer dem frommen Luthero also / als habe er damit alles das jenige approbieret / gebillichet / vnd gleich canonisirt / was die Waldenser jemals vom Abendmal gelehret vnd geschrieben / als in jhrer Confession / Vladislao Regi Vngariae, Anno 1506. zu geschickt / vnd nachmals gedruckt. Anno 1533. Tom. 6. Ien. pag. 119. WIr haben aber droben in historia Anni 1520. vnd 1521. klerlich erwiesen / was Lutherus an der Waldenser lehr / befunden vnd gestraffet habe / denn er ja offt darüber geklaget / das sie anders reden / denn sie gleuben / vnd gegenwertig für jhm anders jhre meinung von der gegenwertigkeit des leibs vnd bluts Christi im Abendmal / fürgebracht / vnd anders in etlichen jhren büchlein dauon geschrieben. Item / von der Kindertauff / denen sie den glauben absprechen. Item / vom glauben / das derselbige nicht ohne werck bestehe / vnd gerecht mache / vnd das die werck dem glauben helffen müssen. Item / von sieben Sacramenten / vom Ehelosen leben der Priester / von verachtung der sprachen / Kinderschulen vnd guter künste / vnd von dergleichen jhren jrrthumben mehr. WEil aber die abgesandten mündlich mit D. Luthero zu rede kommen waren / vnd sich also erkleret hatten / das sie mit den Sacramentirern nicht gleich stimmeten / sondern gleubten / das im Sacrament der warhafftige leib vnd blut Christi empfangen werde / etc. hat D. Lutherus obgedachte vorrede gesetzt / vnd mit jhnen aus Christlicher guter hoffnung / vnd hertzlichem vertrawen / gedult getragen / ob dermal eins / der Vater aller barmhertzigkeit (wie seine wort lauten) durch seinen lieben Sohn vnsern HErrn Ihesum Christum / seine reiche gnade dazu geben wolte / das doch der Rotten vnd spaltung weniger würden / etc. Es hat aber D. Luther gleichwol nicht alles gebillichet / was die Waldenser auch in demselben jhrem büchlein fürgegeben vnd geschrieben. Denn er sagt ausdrücklich in derselben vorrede / das er sie in der lehr vom heiligen Abendmal fast verdechtig gehabt / aber auff jhre erklerung (das im Sacrament der ware leib vnd blut Christi empfangen werde / vnd das die Papistische transsubstantiatio, vnd opus operatum nichts / etc.) sey er gelinder gegen jhnen D. Luther hat gedult mit den Waldensern / als mit eim schwachen gefes / vnd zerbrochenem Rhor / vnd armen Leuten / die noch nicht gnugsam vnterwiesen / vnd billichet doch derwegen jhre gantze lehre nicht.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/190>, abgerufen am 27.11.2024.