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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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lar Anno 1532./ vnd anderswo / vnd sonderlich zu Münster / mit bildstürmen / Orgel herunter reissen / vnd Glocken abwerffen / vnd dergleichen / gewaltig begundten zurumoren / wie noch heutiges tages in Niderlanden vnd anderswo / da sie einnisteln / jhr brauch ist: Ist ein Erbar Die Stadt Braunschweig thut jhr Christlich bekentnis wieder die Sacramentirer.Rath zu Braunschweig nicht wenig dadurch bewogen worden (sonderlich / weil auch jhrer etliche / beyde im Rathstuel / vnd vnter den patritijs noch hart vber der Bäpstischen Religion hielten / vnd aus dieser zusammenrottung vnd rumorn der Widerteuffer vnd Sacramentschwermer / jhnen die hoffnung macheten / das die gantze / damals auch zu Braunschweig Anno 28. einhelliglich angenommene Lutherische lehre / hiedurch von jhr selber fallen solte.) Es hat aber gedachter Rath zu Braunschweig dem ergerlichen / boßhafftigen geschmeiß der Wiederteuffer vnd Sacramentirer / in jrer Gemein vorzubawen / vnd die Bürgerschafft dawieder zuuorwahren / vnd bey der rechten / reinen Lutherischen Lehr zuerhalten / die damals jhrer Stadt Predicanten vor sich erfordert / vnd jhren Glauben vnd Bekentnis von dem heiligen Abendmal erstlich mündlich thun lassen / vud darnach dasselbige auch in schrifft zuuerfassen / aufferlegt / welchs auch geschehen / vnd haben dasselbe jhr Bekentnis / vmb mehrer gewißheit willen / zu Luthero gen Wittenberg gesandt / der es vbersehen / vnd es jhm dermassen gefallen lassen / das ers öffentlich zu publiciren befohlen / welchs auch geschehen / vnd ist erstlich zu Wittenberg in diesem 1532. jhar gedruckt / vnd darnach Anno 1536. zu Magdeburgk wiederumb auffgelegt.

OB nun wol dasselbige Bekentnis den einfeltigen Leyen zum besten sich wieder die damals auch in die zarte angehende Kirche zu Braunschweig allgemach einschleichende Wiederteuffer vnd Sacramentirer desto baß zuuorwahren / mit wenig worten gestellet: So ist doch alle das jenige / was zur erklerung deß Artickels vom heiligen abendmal nöttig / auffs aller einfeltigst darinnen gefasset / vnd ist sonderlich die Antithesis nicht alleine wieder Papisten / sondern fürnemlich wieder die Sacramentirer deutlich gesetzet / vnd damit die damals Prediger sich rund vnd deutlich erklerten / das sie mit des Carlstadts [fremdsprachliches Material], so jhm der hellisch Vater offenbaret / vnd mit des Zwingels significat, so er zum teil aus eim Trawm / zum teil aus eines Hollenders Bündlin empfangen / nichts zuschaffen haben / sondern mit Luthero bey dem wort bleiben / vnd also nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch sein wolten / So setzen sie die wort der einsetzung Christi zum grund jhrer Bekentnis / vnd nemen daraus die einfeltige erklerung des Artickels von dem heiligen Abendmvl / welche sie in vier Vier puncten der lehre vom H. Abendmal.punct gefasset haben. 1. Von wem das Sacrament eingesetzt. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das wesen deß Sacraments sey. 4. Welchs sey die frucht oder nutz der empfahung deß Sacraments / etc.

lar Anno 1532./ vnd anderswo / vnd sonderlich zu Münster / mit bildstürmen / Orgel herunter reissen / vnd Glocken abwerffen / vnd dergleichen / gewaltig begundten zurumoren / wie noch heutiges tages in Niderlanden vnd anderswo / da sie einnisteln / jhr brauch ist: Ist ein Erbar Die Stadt Braunschweig thut jhr Christlich bekentnis wieder die Sacramẽtirer.Rath zu Braunschweig nicht wenig dadurch bewogen worden (sonderlich / weil auch jhrer etliche / beyde im Rathstuel / vnd vnter den patritijs noch hart vber der Bäpstischen Religion hielten / vnd aus dieser zusammenrottung vnd rumorn der Widerteuffer vnd Sacramentschwermer / jhnen die hoffnung macheten / das die gantze / damals auch zu Braunschweig Anno 28. einhelliglich angenommene Lutherische lehre / hiedurch von jhr selber fallen solte.) Es hat aber gedachter Rath zu Braunschweig dem ergerlichen / boßhafftigen geschmeiß der Wiederteuffer vnd Sacramentirer / in jrer Gemein vorzubawen / vnd die Bürgerschafft dawieder zuuorwahren / vnd bey der rechten / reinen Lutherischen Lehr zuerhalten / die damals jhrer Stadt Prędicanten vor sich erfordert / vnd jhren Glauben vnd Bekentnis von dem heiligen Abendmal erstlich mündlich thun lassen / vud darnach dasselbige auch in schrifft zuuerfassen / aufferlegt / welchs auch geschehen / vnd haben dasselbe jhr Bekentnis / vmb mehrer gewißheit willen / zu Luthero gen Wittenberg gesandt / der es vbersehen / vnd es jhm dermassen gefallen lassen / das ers öffentlich zu publiciren befohlen / welchs auch geschehen / vnd ist erstlich zu Wittenberg in diesem 1532. jhar gedruckt / vnd darnach Anno 1536. zu Magdeburgk wiederumb auffgelegt.

OB nun wol dasselbige Bekentnis den einfeltigen Leyen zum besten sich wieder die damals auch in die zarte angehende Kirche zu Braunschweig allgemach einschleichende Wiederteuffer vnd Sacramentirer desto baß zuuorwahren / mit wenig worten gestellet: So ist doch alle das jenige / was zur erklerung deß Artickels vom heiligen abendmal nöttig / auffs aller einfeltigst darinnen gefasset / vnd ist sonderlich die Antithesis nicht alleine wieder Papisten / sondern fürnemlich wieder die Sacramentirer deutlich gesetzet / vnd damit die damals Prediger sich rund vnd deutlich erklerten / das sie mit des Carlstadts [fremdsprachliches Material], so jhm der hellisch Vater offenbaret / vnd mit des Zwingels significat, so er zum teil aus eim Trawm / zum teil aus eines Hollenders Bündlin empfangen / nichts zuschaffen haben / sondern mit Luthero bey dem wort bleiben / vnd also nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch sein wolten / So setzen sie die wort der einsetzung Christi zum grund jhrer Bekentnis / vnd nemen daraus die einfeltige erklerung des Artickels von dem heiligen Abendmvl / welche sie in vier Vier puncten der lehre vom H. Abendmal.punct gefasset haben. 1. Von wem das Sacrament eingesetzt. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das wesen deß Sacraments sey. 4. Welchs sey die frucht oder nutz der empfahung deß Sacraments / etc.

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[172/0188] lar / vnd anderswo / vnd sonderlich zu Münster / mit bildstürmen / Orgel herunter reissen / vnd Glocken abwerffen / vnd dergleichen / gewaltig begundten zurumoren / wie noch heutiges tages in Niderlanden vnd anderswo / da sie einnisteln / jhr brauch ist: Ist ein Erbar Rath zu Braunschweig nicht wenig dadurch bewogen worden (sonderlich / weil auch jhrer etliche / beyde im Rathstuel / vnd vnter den patritijs noch hart vber der Bäpstischen Religion hielten / vnd aus dieser zusammenrottung vnd rumorn der Widerteuffer vnd Sacramentschwermer / jhnen die hoffnung macheten / das die gantze / damals auch zu Braunschweig Anno 28. einhelliglich angenommene Lutherische lehre / hiedurch von jhr selber fallen solte.) Es hat aber gedachter Rath zu Braunschweig dem ergerlichen / boßhafftigen geschmeiß der Wiederteuffer vnd Sacramentirer / in jrer Gemein vorzubawen / vnd die Bürgerschafft dawieder zuuorwahren / vnd bey der rechten / reinen Lutherischen Lehr zuerhalten / die damals jhrer Stadt Prędicanten vor sich erfordert / vnd jhren Glauben vnd Bekentnis von dem heiligen Abendmal erstlich mündlich thun lassen / vud darnach dasselbige auch in schrifft zuuerfassen / aufferlegt / welchs auch geschehen / vnd haben dasselbe jhr Bekentnis / vmb mehrer gewißheit willen / zu Luthero gen Wittenberg gesandt / der es vbersehen / vnd es jhm dermassen gefallen lassen / das ers öffentlich zu publiciren befohlen / welchs auch geschehen / vnd ist erstlich zu Wittenberg in diesem 1532. jhar gedruckt / vnd darnach Anno 1536. zu Magdeburgk wiederumb auffgelegt. Anno 1532. Die Stadt Braunschweig thut jhr Christlich bekentnis wieder die Sacramẽtirer. OB nun wol dasselbige Bekentnis den einfeltigen Leyen zum besten sich wieder die damals auch in die zarte angehende Kirche zu Braunschweig allgemach einschleichende Wiederteuffer vnd Sacramentirer desto baß zuuorwahren / mit wenig worten gestellet: So ist doch alle das jenige / was zur erklerung deß Artickels vom heiligen abendmal nöttig / auffs aller einfeltigst darinnen gefasset / vnd ist sonderlich die Antithesis nicht alleine wieder Papisten / sondern fürnemlich wieder die Sacramentirer deutlich gesetzet / vnd damit die damals Prediger sich rund vnd deutlich erklerten / das sie mit des Carlstadts _ , so jhm der hellisch Vater offenbaret / vnd mit des Zwingels significat, so er zum teil aus eim Trawm / zum teil aus eines Hollenders Bündlin empfangen / nichts zuschaffen haben / sondern mit Luthero bey dem wort bleiben / vnd also nicht Zwinglisch / sondern gut Lutherisch sein wolten / So setzen sie die wort der einsetzung Christi zum grund jhrer Bekentnis / vnd nemen daraus die einfeltige erklerung des Artickels von dem heiligen Abendmvl / welche sie in vier punct gefasset haben. 1. Von wem das Sacrament eingesetzt. 2. Wem es eingesetzt. 3. Was das wesen deß Sacraments sey. 4. Welchs sey die frucht oder nutz der empfahung deß Sacraments / etc. Vier puncten der lehre vom H. Abendmal.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/188>, abgerufen am 27.11.2024.