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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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sind / annemen wolten / solten sie auch im friede mit eingezogen vnd begriffenAnno 1532. sein / wo nicht / solte man sie lassen gehen / jhnen keine hülffe beweisen / noch einige bündnis mit jhnen machen.

DIe von Straßburg aber / vnd etliche Schwebische Städte /Die von Strasburg erkleren sich gemes der Augspurgischen Confession. haben jhr lehr / vom Abendmal deß HErrn / so sie in jhrer Confession zu Augspurg vbergeben / weitleufftiger vnd deutlicher / der Sächsischen Augspurgischen Confession gemeß / vnd einhellig erkleret. Vnd ist solche erklerung von den Sechsischen angenommen / vnd darauff ein gemeiner schluß vnd abschied gemacht / der den Keyserlichen Commissarijs fürgetragen / nemlich / das die protestierende Stende zu denen / so vom Nachtmal deß HErrn / oder von der Tauffe andexs lehren / denn jhre der Chur vnd Fürsten Confession / zu Augspurg vbergeben / mitbringt / sich / so viel die lehr belanget / nicht gesellen wollen. Vnd sind also die Schweitzer / vmb deß Zwinglischen jrrthumbsSchweitzer werden vmb des Zwinglischen jrrthunbs willen / von aller bündnis ausgeschlossen. willen / von der bündnis ausdrücklich abgewiesen vnd ausgeschlossen. Vnd ist die Augspurgische Confession / wie sie dem Keyser / von Chur / Fürsten / vnd zweyen Stedten / zu Augspurg vbergeben / auch mit denen von Straßburg vnd etlichen Schwebischen Stedten / je lenger je mehr / wie ferner diese verzeichnis anzeigen wird / bestettiget worden.

AVs diesem kurtzen warhafften bericht / ist zuersehen / das LauatherusLauatheri falscher bericht. / vnd andere Sacramentirer / hierinn felschlich berichten / das sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnd also bleiben lassen / das dieselbige gleich der Augspurgischen Sechsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jhre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behalten möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen friedshandlung / so damals im namen vnd aus befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.

IM selben jahr / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungenButzer rich tet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts aus / vnd macht D. Lutherun verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D. Lutherus schreibt dauon an Hertzogen in Preussen. / durch die Sacramentirer allerley ausgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / das man der Zwinglischen lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnd paß / auch in der protestirenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnd Schulen / gönnen vnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige antwort öffentlich in druck lassen ausgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wieder die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwin-

sind / annemen wolten / solten sie auch im friede mit eingezogen vnd begriffenAnno 1532. sein / wo nicht / solte man sie lassen gehen / jhnen keine hülffe beweisen / noch einige bündnis mit jhnen machen.

DIe von Straßburg aber / vnd etliche Schwebische Städte /Die von Strasburg erklerẽ sich gemes der Augspurgischen Confession. haben jhr lehr / vom Abendmal deß HErrn / so sie in jhrer Confession zu Augspurg vbergeben / weitleufftiger vnd deutlicher / der Sächsischen Augspurgischen Confession gemeß / vnd einhellig erkleret. Vnd ist solche erklerung von den Sechsischen angenommen / vnd darauff ein gemeiner schluß vnd abschied gemacht / der den Keyserlichen Commissarijs fürgetragen / nemlich / das die protestierende Stende zu denen / so vom Nachtmal deß HErrn / oder von der Tauffe andexs lehren / denn jhre der Chur vnd Fürsten Confession / zu Augspurg vbergeben / mitbringt / sich / so viel die lehr belanget / nicht gesellen wollen. Vnd sind also die Schweitzer / vmb deß Zwinglischen jrrthumbsSchweitzer werdẽ vmb des Zwinglischẽ jrrthũbs willen / von aller bündnis ausgeschlossen. willen / von der bündnis ausdrücklich abgewiesen vnd ausgeschlossen. Vnd ist die Augspurgische Confession / wie sie dem Keyser / von Chur / Fürsten / vnd zweyen Stedten / zu Augspurg vbergeben / auch mit denen von Straßburg vnd etlichen Schwebischen Stedten / je lenger je mehr / wie ferner diese verzeichnis anzeigen wird / bestettiget worden.

AVs diesem kurtzen warhafften bericht / ist zuersehen / das LauatherusLauatheri falscher bericht. / vnd andere Sacramentirer / hierinn felschlich berichtẽ / das sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnd also bleiben lassen / das dieselbige gleich der Augspurgischen Sechsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jhre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behalten möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen friedshandlung / so damals im namen vnd aus befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.

IM selben jahr / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungenButzer rich tet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts aus / vnd macht D. Lutherũ verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D. Lutherus schreibt dauon an Hertzogen in Preussen. / durch die Sacramentirer allerley ausgesprenget / vnd den Leutẽ eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / das man der Zwinglischen lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnd paß / auch in der protestirenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnd Schulen / gönnen vnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige antwort öffentlich in druck lassen ausgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wieder die damals vorstehẽde Buceri Conciliationes, die von den Zwin-

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[165/0181] sind / annemen wolten / solten sie auch im friede mit eingezogen vnd begriffen sein / wo nicht / solte man sie lassen gehen / jhnen keine hülffe beweisen / noch einige bündnis mit jhnen machen. Anno 1532. DIe von Straßburg aber / vnd etliche Schwebische Städte / haben jhr lehr / vom Abendmal deß HErrn / so sie in jhrer Confession zu Augspurg vbergeben / weitleufftiger vnd deutlicher / der Sächsischen Augspurgischen Confession gemeß / vnd einhellig erkleret. Vnd ist solche erklerung von den Sechsischen angenommen / vnd darauff ein gemeiner schluß vnd abschied gemacht / der den Keyserlichen Commissarijs fürgetragen / nemlich / das die protestierende Stende zu denen / so vom Nachtmal deß HErrn / oder von der Tauffe andexs lehren / denn jhre der Chur vnd Fürsten Confession / zu Augspurg vbergeben / mitbringt / sich / so viel die lehr belanget / nicht gesellen wollen. Vnd sind also die Schweitzer / vmb deß Zwinglischen jrrthumbs willen / von der bündnis ausdrücklich abgewiesen vnd ausgeschlossen. Vnd ist die Augspurgische Confession / wie sie dem Keyser / von Chur / Fürsten / vnd zweyen Stedten / zu Augspurg vbergeben / auch mit denen von Straßburg vnd etlichen Schwebischen Stedten / je lenger je mehr / wie ferner diese verzeichnis anzeigen wird / bestettiget worden. Die von Strasburg erklerẽ sich gemes der Augspurgischen Confession. Schweitzer werdẽ vmb des Zwinglischẽ jrrthũbs willen / von aller bündnis ausgeschlossen. AVs diesem kurtzen warhafften bericht / ist zuersehen / das Lauatherus / vnd andere Sacramentirer / hierinn felschlich berichtẽ / das sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnd also bleiben lassen / das dieselbige gleich der Augspurgischen Sechsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jhre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behalten möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen friedshandlung / so damals im namen vnd aus befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen. Lauatheri falscher bericht. IM selben jahr / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentirer allerley ausgesprenget / vnd den Leutẽ eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / das man der Zwinglischen lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnd paß / auch in der protestirenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnd Schulen / gönnen vnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige antwort öffentlich in druck lassen ausgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wieder die damals vorstehẽde Buceri Conciliationes, die von den Zwin- Butzer rich tet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts aus / vnd macht D. Lutherũ verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D. Lutherus schreibt dauon an Hertzogen in Preussen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/181>, abgerufen am 26.11.2024.