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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1530.zu Hessen / D. Luthero möchte zugeschickt / vnd offentlich gedruckt werden / Wie er dann gleicher weise an Licentiaten Johann Försterum / Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlern geschrieben / vnd gemelte schrifft vnter Hertzog Ernsts namen in druck verfertigen wollen / welche vergleichung eben der meinung / so jetzt erzelet worden / gewest.

D. Luther soll stillschweigen / vnnd dem Wolff das wasser nit trübe machen.

DEßgleichen hat an hochgedachten Fürsten / der Rhat zu Straßburg auch geschrieben / vnd gebeten / das seine F. G. bey D. Luthero wolte ein rhu vnd stillschweigen erlangen / vnd auff ein Concordi trachten / welches durchs Buceri büchlein / so es gedruckt würde / geschehen köndte.

DArauff hat Hertzog Ernst D. Luthero solches alles vermeldet / vnd bey jm / ohne weitleufftig bedencken / allen guten willen zu rechter Christlicher einigkeit befunden. Weil aber jtzt erwehnete schrifften Buceri / sampt seinem büchlein / noch auff schrauben stunde / vnd seltzame gedancken vnd vrtheil / auch ergernis / verursachen möchte / (wie die wort in der antwort Hertzog Ernstes / an den Rhat zu Straßburg / lauten) ist der druck desselben verblieben / dessen denn beyde / der Rhat vnd Bucerus gar wol zu frieden gewesen / da sie nur vernommen haben / das D. Lutherus vnd die vnsern / wolten die sache / aus hoffnung der einigkeit / darauff auch Hertzog Ernst wolte bedacht sein / eine weil beruhen lassen.

D. Lutheri antwort an Hertzog Ernsten zu Lüneburg.

DIeweil nun / wie angezeigt / Buceri büchlein / dadurch die einigkeit solte auffgericht werden / vngewiß / zweiffelhafftig / vnd beyden theilen gerecht war / hat D. Lutherus an Hertzog Ernst sein bedencken vnd antwort lassen abgehen / wie folget:

GNad vnd fried in Christo / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / auff E. F. G. begeren / hab ich schon lengst dem M. Butzer geantwortet / auff das aller freundlichste / aber das ich solte in solche seine deutung oder meinung willigen / habe ich jhm auch auffs gelimpfflichste abgeschlagen. Denn es ist nicht müglich / auff solche seine fürgegebene meinung vns zuuergleichen / were auch nicht gut. Es solte warlich aus solchem vergleichen wol erger werden / denn es jetzt ist / das kan E. F. G. selbst auch wol erkennen. Denn solten wir vns rhümen lassen solcher vereinigung / so müsten wir zu beyden teilen gestadten / das / wo vnsere Leute etwa zu jhnen kemen / vnd das Sacrament empfahen wolten / oder widerumb jhre Leute zu vns kemen / würde der vnleidliche Irrthumb angehen / das vnsere Leute eitel brod vnd wein empfiengen / vnd doch gleubten / das es der leib vnd blut Christi were / vnd jhre Leute bey vns den leib vnd blut Christi empfiengen / vnd doch gleubten / das eitel brod vnd wein were / vnd der grewel viel mehr. Das aber M. Bucerus fürgibt / es stehe der hader in worten allein / da wolte ich gern vmb sterben / wenn es so were. Es solte solcher span sich nicht lange erhalten / auch noch nie angefangen haben. Mir ist wol

Anno 1530.zu Hessen / D. Luthero möchte zugeschickt / vnd offentlich gedruckt werden / Wie er dann gleicher weise an Licentiaten Johann Försterum / Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlern geschrieben / vnd gemelte schrifft vnter Hertzog Ernsts namen in druck verfertigen wollen / welche vergleichung eben der meinung / so jetzt erzelet worden / gewest.

D. Luther soll stillschweigen / vnnd dem Wolff das wasser nit trübe machen.

DEßgleichen hat an hochgedachten Fürsten / der Rhat zu Straßburg auch geschrieben / vnd gebeten / das seine F. G. bey D. Luthero wolte ein rhu vnd stillschweigen erlangen / vnd auff ein Concordi trachten / welches durchs Buceri büchlein / so es gedruckt würde / geschehen köndte.

DArauff hat Hertzog Ernst D. Luthero solches alles vermeldet / vnd bey jm / ohne weitleufftig bedencken / allen guten willen zu rechter Christlicher einigkeit befunden. Weil aber jtzt erwehnete schrifften Buceri / sampt seinem büchlein / noch auff schrauben stunde / vnd seltzame gedancken vnd vrtheil / auch ergernis / verursachen möchte / (wie die wort in der antwort Hertzog Ernstes / an den Rhat zu Straßburg / lauten) ist der druck desselben verblieben / dessen denn beyde / der Rhat vnd Bucerus gar wol zu frieden gewesen / da sie nur vernommen haben / das D. Lutherus vnd die vnsern / wolten die sache / aus hoffnung der einigkeit / darauff auch Hertzog Ernst wolte bedacht sein / eine weil beruhen lassen.

D. Lutheri antwort an Hertzog Ernsten zu Lüneburg.

DIeweil nun / wie angezeigt / Buceri büchlein / dadurch die einigkeit solte auffgericht werden / vngewiß / zweiffelhafftig / vnd beyden theilen gerecht war / hat D. Lutherus an Hertzog Ernst sein bedencken vnd antwort lassen abgehen / wie folget:

GNad vnd fried in Christo / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / auff E. F. G. begeren / hab ich schon lengst dem M. Butzer geantwortet / auff das aller freundlichste / aber das ich solte in solche seine deutung oder meinung willigen / habe ich jhm auch auffs gelimpfflichste abgeschlagen. Denn es ist nicht müglich / auff solche seine fürgegebene meinung vns zuuergleichen / were auch nicht gut. Es solte warlich aus solchem vergleichen wol erger werden / denn es jetzt ist / das kan E. F. G. selbst auch wol erkennen. Denn solten wir vns rhümen lassen solcher vereinigung / so müsten wir zu beyden teilen gestadten / das / wo vnsere Leute etwa zu jhnen kemen / vnd das Sacrament empfahen wolten / oder widerumb jhre Leute zu vns kemen / würde der vnleidliche Irrthumb angehen / das vnsere Leute eitel brod vnd wein empfiengen / vnd doch gleubten / das es der leib vnd blut Christi were / vnd jhre Leute bey vns den leib vnd blut Christi empfiengen / vnd doch gleubten / das eitel brod vnd wein were / vnd der grewel viel mehr. Das aber M. Bucerus fürgibt / es stehe der hader in worten allein / da wolte ich gern vmb sterben / wenn es so were. Es solte solcher span sich nicht lange erhalten / auch noch nie angefangen haben. Mir ist wol

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        <p><pb facs="#f0172" n="156"/><note place="left">Anno 1530.</note>zu Hessen / D. Luthero möchte                      zugeschickt / vnd offentlich gedruckt werden / Wie er dann gleicher weise an                      Licentiaten Johann Försterum / Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlern geschrieben                      / vnd gemelte schrifft vnter Hertzog Ernsts namen in druck verfertigen wollen /                      welche vergleichung eben der meinung / so jetzt erzelet worden / gewest.</p>
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        <p>GNad vnd fried in Christo / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr                      / auff E. F. G. begeren / hab ich schon lengst dem M. Butzer geantwortet / auff                      das aller freundlichste / aber das ich solte in solche seine deutung oder                      meinung willigen / habe ich jhm auch auffs gelimpfflichste abgeschlagen. Denn es                      ist nicht müglich / auff solche seine fürgegebene meinung vns zuuergleichen /                      were auch nicht gut. Es solte warlich aus solchem vergleichen wol erger werden /                      denn es jetzt ist / das kan E. F. G. selbst auch wol erkennen. Denn solten wir                      vns rhümen lassen solcher vereinigung / so müsten wir zu beyden teilen gestadten                      / das / wo vnsere Leute etwa zu jhnen kemen / vnd das Sacrament empfahen wolten                      / oder widerumb jhre Leute zu vns kemen / würde der vnleidliche Irrthumb angehen                      / das vnsere Leute eitel brod vnd wein empfiengen / vnd doch gleubten / das es                      der leib vnd blut Christi were / vnd jhre Leute bey vns den leib vnd blut                      Christi empfiengen / vnd doch gleubten / das eitel brod vnd wein were / vnd der                      grewel viel mehr. Das aber M. Bucerus fürgibt / es stehe der hader in worten                      allein / da wolte ich gern vmb sterben / wenn es so were. Es solte solcher span                      sich nicht lange erhalten / auch noch nie angefangen haben. Mir ist wol
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[156/0172] zu Hessen / D. Luthero möchte zugeschickt / vnd offentlich gedruckt werden / Wie er dann gleicher weise an Licentiaten Johann Försterum / Fürstlichen Lüneburgischen Cantzlern geschrieben / vnd gemelte schrifft vnter Hertzog Ernsts namen in druck verfertigen wollen / welche vergleichung eben der meinung / so jetzt erzelet worden / gewest. Anno 1530. DEßgleichen hat an hochgedachten Fürsten / der Rhat zu Straßburg auch geschrieben / vnd gebeten / das seine F. G. bey D. Luthero wolte ein rhu vnd stillschweigen erlangen / vnd auff ein Concordi trachten / welches durchs Buceri büchlein / so es gedruckt würde / geschehen köndte. DArauff hat Hertzog Ernst D. Luthero solches alles vermeldet / vnd bey jm / ohne weitleufftig bedencken / allen guten willen zu rechter Christlicher einigkeit befunden. Weil aber jtzt erwehnete schrifften Buceri / sampt seinem büchlein / noch auff schrauben stunde / vnd seltzame gedancken vnd vrtheil / auch ergernis / verursachen möchte / (wie die wort in der antwort Hertzog Ernstes / an den Rhat zu Straßburg / lauten) ist der druck desselben verblieben / dessen denn beyde / der Rhat vnd Bucerus gar wol zu frieden gewesen / da sie nur vernommen haben / das D. Lutherus vnd die vnsern / wolten die sache / aus hoffnung der einigkeit / darauff auch Hertzog Ernst wolte bedacht sein / eine weil beruhen lassen. DIeweil nun / wie angezeigt / Buceri büchlein / dadurch die einigkeit solte auffgericht werden / vngewiß / zweiffelhafftig / vnd beyden theilen gerecht war / hat D. Lutherus an Hertzog Ernst sein bedencken vnd antwort lassen abgehen / wie folget: GNad vnd fried in Christo / Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / auff E. F. G. begeren / hab ich schon lengst dem M. Butzer geantwortet / auff das aller freundlichste / aber das ich solte in solche seine deutung oder meinung willigen / habe ich jhm auch auffs gelimpfflichste abgeschlagen. Denn es ist nicht müglich / auff solche seine fürgegebene meinung vns zuuergleichen / were auch nicht gut. Es solte warlich aus solchem vergleichen wol erger werden / denn es jetzt ist / das kan E. F. G. selbst auch wol erkennen. Denn solten wir vns rhümen lassen solcher vereinigung / so müsten wir zu beyden teilen gestadten / das / wo vnsere Leute etwa zu jhnen kemen / vnd das Sacrament empfahen wolten / oder widerumb jhre Leute zu vns kemen / würde der vnleidliche Irrthumb angehen / das vnsere Leute eitel brod vnd wein empfiengen / vnd doch gleubten / das es der leib vnd blut Christi were / vnd jhre Leute bey vns den leib vnd blut Christi empfiengen / vnd doch gleubten / das eitel brod vnd wein were / vnd der grewel viel mehr. Das aber M. Bucerus fürgibt / es stehe der hader in worten allein / da wolte ich gern vmb sterben / wenn es so were. Es solte solcher span sich nicht lange erhalten / auch noch nie angefangen haben. Mir ist wol

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/172>, abgerufen am 25.11.2024.