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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1530.esse, ideo constanter arguas eos publice & priuatim, cum erit occasio. Vituperes hoc quoque In eis, quod de vsu Sacramentorum nihil dicunt, Nulla est mentio fidei iustificantis in omnibus Zuuinglianorum libris. Cum nominant fidem, non intelligunt illam, quae credit remissionem peccatorum, quae credit nos recipi in gratiam, exaudiri & defendi a DEO, sed intelligunt Historicam. Vsum autem & exercitium fidei Christianos nosse oportet. Vale. Christus gubernet tuum ministerium. Das ist: Was die Zwinglische Rott belangt / sollet jhr gutes muts sein / ich habe selbs erfaren / da jhre fürnembsten Redlesfürer zu Marpurg beysammen gewest / das sie keine Christliche lehr haben / sondern alleine kindisch vnd lecherlich philosophirn vnd geuckeln / Darumb werden sie nicht bestehen. Denn alle pflantzen / so nicht von Gott ist / wird ausgerottet. Wenn sie gleich sechs hundert jhar disputieren / so bringen sie mehr nicht / denn allein dieses / Das fleisch ist kein nütze. Vnd diese wort ziehen sie mit gewalt auff das fleisch Christi. Was meine meinung sey / habt jhr aus meinen Die Sacra mentirer leren nichts rechts / weder vom glauben noch Sacramenten.büchlein zusehen / von den sprüchen der Veter. Ich wolte lieber sterben / denn es mit jnen halten / vnd sagen / Der leib Christi muß vnd könne nur an einem ort sein. Darumb wollet sie getrost straffen / offentlich vnd sonsten / wenn vnd wo es die gelegenheit gibt. Wollet auch dis an jhnen straffen / das sie vom brauch der Sacrament nichts rechts lehren. Man findet ja in allen Zwinglischen Büchern nit einige meldung vom glauben / dadurch wir für Gott gerecht werden. Wenn sie gleich den glauben nennen / so versiehen sie doch nicht den glauben / der vergebung der sünden gleubet / vnd gewis ist / das wir zu gnaden angenommen / erhöret / vnd von Gott beschützet vnd erhalten werden / sondern sie verstehen nur einen Historischen glauben (den auch die Teuffel haben) ein schlecht bloß wissen. Es sollen aber die Christen den brauch vnd vbung des glaubens wissen. Gott befohlen. Der HErr Christus regiere ewer Predigampt.

Anno 1531.
Anno 1531. Zwinglianer lassen widerumb ansuchen / dz sie möchten inn die Brüderschafft von D. Luthero vnd vnsern Kirchen / angenommen werden.

IN diesem jhar ist abermal eine schrifft ausgesprenget / darinn die Zwinglianer noch wie vor / disputirten vnd ansuchten / das sie von den protestirenden Lutherischen Theologen / in die brüderschafft möchten angenommen werden. Item / Ob man ohne ein Concilium / oder zuuor / ehe denn darüber ein sonderlich Concilium gehalten würde / die Zwinglische lehr / dauon wir gewiß sein / das sie vnrecht / in vnd bey vnsern Kirchen verbieten möchten. Vnd weil dieselbige frage / von der Brüderschafft / wie zuuor gezeiget / Anno tausent / fünff hundert / vnd neun vnd zwentzig / an Lutherum zu Marpurg / vnd folgends Anno / tausent / fünff hundert / vnd dreissig / zu Aug-

Anno 1530.esse, ideo constãter arguas eos publicè & priuatim, cùm erit occasio. Vituperes hoc quoque In eis, quòd de vsu Sacramentorum nihil dicunt, Nulla est mentio fidei iustificantis in omnibus Zuuinglianorum libris. Cùm nominant fidem, non intelligunt illam, quae credit remissionem peccatorum, quae credit nos recipi in gratiam, exaudiri & defendi à DEO, sed intelligunt Historicam. Vsum autem & exercitium fidei Christianos nosse oportet. Vale. Christus gubernet tuum ministerium. Das ist: Was die Zwinglische Rott belangt / sollet jhr gutes muts sein / ich habe selbs erfaren / da jhre fürnembsten Redlesfürer zu Marpurg beysammen gewest / das sie keine Christliche lehr haben / sondern alleine kindisch vnd lecherlich philosophirn vnd geuckeln / Darumb werden sie nicht bestehen. Denn alle pflantzen / so nicht von Gott ist / wird ausgerottet. Wenn sie gleich sechs hundert jhar disputieren / so bringen sie mehr nicht / denn allein dieses / Das fleisch ist kein nütze. Vnd diese wort ziehen sie mit gewalt auff das fleisch Christi. Was meine meinung sey / habt jhr aus meinen Die Sacra mentirer leren nichts rechts / weder vom glaubẽ noch Sacramẽten.büchlein zusehen / von den sprüchen der Veter. Ich wolte lieber sterben / denn es mit jnen halten / vnd sagen / Der leib Christi muß vnd könne nur an einem ort sein. Darumb wollet sie getrost straffen / offentlich vnd sonsten / wenn vnd wo es die gelegenheit gibt. Wollet auch dis an jhnen straffen / das sie vom brauch der Sacrament nichts rechts lehren. Man findet ja in allen Zwinglischen Büchern nit einige meldung vom glauben / dadurch wir für Gott gerecht werden. Wenn sie gleich den glauben nennen / so versiehen sie doch nicht den glauben / der vergebung der sünden gleubet / vnd gewis ist / das wir zu gnaden angenommen / erhöret / vnd von Gott beschützet vnd erhalten werden / sondern sie verstehen nur einen Historischen glauben (den auch die Teuffel haben) ein schlecht bloß wissen. Es sollen aber die Christen den brauch vnd vbung des glaubens wissen. Gott befohlen. Der HErr Christus regiere ewer Predigampt.

Anno 1531.
Anno 1531. Zwinglianer lassen widerumb ansuchen / dz sie möchten inn die Brüderschafft von D. Luthero vnd vnsern Kirchen / angenommen werden.

IN diesem jhar ist abermal eine schrifft ausgesprenget / darinn die Zwinglianer noch wie vor / disputirten vnd ansuchten / das sie von den protestirenden Lutherischen Theologen / in die brüderschafft möchten angenommen werden. Item / Ob man ohne ein Concilium / oder zuuor / ehe denn darüber ein sonderlich Concilium gehalten würde / die Zwinglische lehr / dauon wir gewiß sein / das sie vnrecht / in vnd bey vnsern Kirchen verbieten möchten. Vnd weil dieselbige frage / von der Brüderschafft / wie zuuor gezeiget / Anno tausent / fünff hundert / vnd neun vnd zwentzig / an Lutherum zu Marpurg / vnd folgends Anno / tausent / fünff hundert / vnd dreissig / zu Aug-

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[154/0170] esse, ideo constãter arguas eos publicè & priuatim, cùm erit occasio. Vituperes hoc quoque In eis, quòd de vsu Sacramentorum nihil dicunt, Nulla est mentio fidei iustificantis in omnibus Zuuinglianorum libris. Cùm nominant fidem, non intelligunt illam, quae credit remissionem peccatorum, quae credit nos recipi in gratiam, exaudiri & defendi à DEO, sed intelligunt Historicam. Vsum autem & exercitium fidei Christianos nosse oportet. Vale. Christus gubernet tuum ministerium. Das ist: Was die Zwinglische Rott belangt / sollet jhr gutes muts sein / ich habe selbs erfaren / da jhre fürnembsten Redlesfürer zu Marpurg beysammen gewest / das sie keine Christliche lehr haben / sondern alleine kindisch vnd lecherlich philosophirn vnd geuckeln / Darumb werden sie nicht bestehen. Denn alle pflantzen / so nicht von Gott ist / wird ausgerottet. Wenn sie gleich sechs hundert jhar disputieren / so bringen sie mehr nicht / denn allein dieses / Das fleisch ist kein nütze. Vnd diese wort ziehen sie mit gewalt auff das fleisch Christi. Was meine meinung sey / habt jhr aus meinen büchlein zusehen / von den sprüchen der Veter. Ich wolte lieber sterben / denn es mit jnen halten / vnd sagen / Der leib Christi muß vnd könne nur an einem ort sein. Darumb wollet sie getrost straffen / offentlich vnd sonsten / wenn vnd wo es die gelegenheit gibt. Wollet auch dis an jhnen straffen / das sie vom brauch der Sacrament nichts rechts lehren. Man findet ja in allen Zwinglischen Büchern nit einige meldung vom glauben / dadurch wir für Gott gerecht werden. Wenn sie gleich den glauben nennen / so versiehen sie doch nicht den glauben / der vergebung der sünden gleubet / vnd gewis ist / das wir zu gnaden angenommen / erhöret / vnd von Gott beschützet vnd erhalten werden / sondern sie verstehen nur einen Historischen glauben (den auch die Teuffel haben) ein schlecht bloß wissen. Es sollen aber die Christen den brauch vnd vbung des glaubens wissen. Gott befohlen. Der HErr Christus regiere ewer Predigampt. Anno 1530. Die Sacra mentirer leren nichts rechts / weder vom glaubẽ noch Sacramẽten. Anno 1531. IN diesem jhar ist abermal eine schrifft ausgesprenget / darinn die Zwinglianer noch wie vor / disputirten vnd ansuchten / das sie von den protestirenden Lutherischen Theologen / in die brüderschafft möchten angenommen werden. Item / Ob man ohne ein Concilium / oder zuuor / ehe denn darüber ein sonderlich Concilium gehalten würde / die Zwinglische lehr / dauon wir gewiß sein / das sie vnrecht / in vnd bey vnsern Kirchen verbieten möchten. Vnd weil dieselbige frage / von der Brüderschafft / wie zuuor gezeiget / Anno tausent / fünff hundert / vnd neun vnd zwentzig / an Lutherum zu Marpurg / vnd folgends Anno / tausent / fünff hundert / vnd dreissig / zu Aug-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/170>, abgerufen am 25.11.2024.