Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd FürstenAnno 1530. den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / das also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestirende Stende / gehalten würde. OB nun wol aus vorigem bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen gedichts offenbar wird / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wird aus dem / so jetzt so bald folget / der vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnd abschewlicher. DEnn es je wissentlich vnd vnlaugbar ist / das wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte brüderschafft der Zwinglianer oder Sacramentirer / mit den Protestirenden / kein mal hat können erlanget vnd erhalten werden / sondern da die Protestirende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre bekentnis / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wird die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vierVier Stedte. Stedte / Straßburg / Coßnitz / Memmingen / Lindaw / weil dieselben damals nicht einerley meinung mit den protestirenden Stenden vom Abendmal des HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauatherus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keyserlichen ausschreibens zum Reichßtage / vbergeben. NVn ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd allso gestellet gewesen / das man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnd wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnd verstehen. Denn es stehet darinn / das derSchlüpfferige bekentnis vom Abendmal. HErr in diesem Sacrament seinen waren leib vnd blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur speise der Seele / vnd zum ewigen leben / das sie in jhm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / das bey jhnen gar nicht / die heiligen wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wird auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnis / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche punct vnd wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputirens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnd spricht / das die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal des HERREN nicht einerley meinung mit den Sachsen vnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd FürstenAnno 1530. den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / das also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestirende Stende / gehalten würde. OB nun wol aus vorigem bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen gedichts offenbar wird / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wird aus dem / so jetzt so bald folget / der vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnd abschewlicher. DEnn es je wissentlich vnd vnlaugbar ist / das wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte brüderschafft der Zwinglianer oder Sacramentirer / mit den Protestirenden / kein mal hat können erlanget vnd erhalten werden / sondern da die Protestirende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre bekentnis / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wird die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vierVier Stedte. Stedte / Straßburg / Coßnitz / Memmingen / Lindaw / weil dieselben damals nicht einerley meinung mit den protestirenden Stenden vom Abendmal des HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauatherus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keyserlichen ausschreibens zum Reichßtage / vbergeben. NVn ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd allso gestellet gewesen / das man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnd wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnd verstehen. Denn es stehet darinn / das derSchlüpfferige bekentnis vom Abendmal. HErr in diesem Sacrament seinen waren leib vnd blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur speise der Seele / vnd zum ewigen leben / das sie in jhm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / das bey jhnen gar nicht / die heiligen wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wird auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnis / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche punct vnd wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputirens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnd spricht / das die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal des HERREN nicht einerley meinung mit den Sachsen vnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0143" n="127"/> vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd Fürsten<note place="right">Anno 1530.</note> den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / das also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestirende Stende / gehalten würde.</p> <p>OB nun wol aus vorigem bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen gedichts offenbar wird / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wird aus dem / so jetzt so bald folget / der vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnd abschewlicher.</p> <p>DEnn es je wissentlich vnd vnlaugbar ist / das wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte brüderschafft der Zwinglianer oder Sacramentirer / mit den Protestirenden / kein mal hat können erlanget vnd erhalten werden / sondern da die Protestirende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre bekentnis / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wird die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vier<note place="right">Vier Stedte.</note> Stedte / Straßburg / Coßnitz / Memmingen / Lindaw / weil dieselben damals nicht einerley meinung mit den protestirenden Stenden vom Abendmal des HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauatherus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keyserlichen ausschreibens zum Reichßtage / vbergeben.</p> <p>NVn ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd allso gestellet gewesen / das man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnd wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnd verstehen. 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Hergegen aber sind etliche punct vnd wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputirens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnd spricht / das die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal des HERREN nicht einerley meinung mit den Sachsen vnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können / </p> </div> </body> </text> </TEI> [127/0143]
vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd Fürsten den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / das also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestirende Stende / gehalten würde.
Anno 1530. OB nun wol aus vorigem bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen gedichts offenbar wird / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wird aus dem / so jetzt so bald folget / der vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnd abschewlicher.
DEnn es je wissentlich vnd vnlaugbar ist / das wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte brüderschafft der Zwinglianer oder Sacramentirer / mit den Protestirenden / kein mal hat können erlanget vnd erhalten werden / sondern da die Protestirende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre bekentnis / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wird die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vier Stedte / Straßburg / Coßnitz / Memmingen / Lindaw / weil dieselben damals nicht einerley meinung mit den protestirenden Stenden vom Abendmal des HErren waren (wie auch Sleidanus vnd Lauatherus schreiben) jhre eigene besondere Confession / vermöge des Keyserlichen ausschreibens zum Reichßtage / vbergeben.
Vier Stedte. NVn ist zwar derselbige achtzehende Artickel jhrer Confession / vom Sacrament des leibs vnd bluts Christi / nicht richtig / sondern zu kurtz vnd schlüpfferig / vnd allso gestellet gewesen / das man jhn / vmb etlicher einuerleibter Puncten vnd wort willen / hat können auff gut Lutherisch deuten vnd verstehen. Denn es stehet darinn / das der HErr in diesem Sacrament seinen waren leib vnd blut warlich zuessen vnd zutrincken gebe / zur speise der Seele / vnd zum ewigen leben / das sie in jhm / vnd er in jhnen bleibe. Item / Sie bethewren hoch / das bey jhnen gar nicht / die heiligen wort Christi / verkeret vnd zurissen / vnd nichts denn Beckenbrot vnd schlechter Wein / im Nachtmal gereichet werde. So wird auch Doctor Luthers lehr vom heiligen Abendmal / wie die in der Augspurgischen Confession verfasset / in der vier obbemelten Stedten bekentnis / nicht angegriffen / gestraffet / noch verworffen. Hergegen aber sind etliche punct vnd wort darinn gewesen / darunter sich die Zwinglianer haben können verkriechen vnd behelffen / daher es bey vielen / sonderlich bey den politicis, allerley disputirens verursachet hat / wie Sleidanus lib. 7. solches widerholet / vnd spricht / das die vier Stedte / in jhrer Confession vom Abendmal des HERREN nicht einerley meinung mit den Sachsen vnd jhren verwandten / gehabt / Vnd wie / vnd warumb die Protestierende denselben Artickel nicht billichen / noch für recht halten können /
Schlüpfferige bekentnis vom Abendmal.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/143>, abgerufen am 17.02.2025. |