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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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kalden Anno 1561.Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd außleget: Vom Sacrament deß Altars halten wir / daß das Brod vnd der Wein im Abendmal sey der ware Leib vnd das ware Blut Christi / vnd halten / daß derselbige dargereicht vnd empfangen werde / nicht allein von frommen vnd Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnnd Gottlosen / Denn wir gläuben daß vnser HERR Jesus Christus / im rechten brauch deß heiligen Abendmals von jhm eyngesetzt / nicht allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen Natur / sondern auch mit seinem waren vnd natürlichen Leibe vnd Blut allhier auff Erden an vielen orten zugleich / wo das Abendmal deß HERRN nach seiner eynsetzung gehalten wird / warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vnd daß sein Leib vnd Blut im Abendmal / mit dem Brod vnnd Wein / nicht allein Geistlich durch den Glauben / oder was sein krafft / wirckung vnd gemeinschafft seiner wolthaten / sondern auch leiblich / oder was seines Leibes wesen anlanget / dargereicht vnd gegeben werde / auch nicht allein von wirdigen zur seligkeit / sondern auch von den vnwirdigen vnd heuchlern / zum Gericht vnd verdamniß genommen vnd empfangen werde.

Mit dieser allgemeinen bekenntniß aller Kirchen in Sachsen / vnd der andern in Deutschland / die da haben die reine Lehr deß H. Euangelij / welche durch D. Lutherum wider an tag gebracht / halten wir gäntzlich / daß ewerer Kirchen in Siebenbürgen kurtz bekenntniß vom heiligen Abendmal vns vbersendet / gäntzlich vbereinstimme. Vnsere Kirchen aber verwerffen vnd verdammen deutlich / zugleich der Sacramentirer Lehr / welche halten / daß das Brod vnd der Wein in dem rechten brauch deß Abendmals deß HERRN / welchs hier auff Erden außgetheilet / nicht sey der ware vnd wesentliche Leib vnd Blut deß HERRN Christi / sondern allein ein zeichen / oder eine bedeutung deß abwesenden waren natürlichen Leibs / welcher nach seinem wesen im Himmel sey / vnd als mittel / durch welche nicht anders / denn durch das wort / die krafft vnnd wirckung deß Leibs Christi / oder

kalden Anno 1561.Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd außleget: Vom Sacrament deß Altars halten wir / daß das Brod vnd der Wein im Abendmal sey der ware Leib vnd das ware Blut Christi / vñ halten / daß derselbige dargereicht vñ empfangen werde / nicht allein von from̃en vnd Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnnd Gottlosen / Denn wir gläuben daß vnser HERR Jesus Christus / im rechten brauch deß heiligen Abendmals von jhm eyngesetzt / nicht allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen Natur / sondern auch mit seinem waren vnd natürlichen Leibe vñ Blut allhier auff Erden an vielen orten zugleich / wo das Abendmal deß HERRN nach seiner eynsetzung gehalten wird / warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vñ daß sein Leib vñ Blut im Abendmal / mit dem Brod vnnd Wein / nicht allein Geistlich durch den Glauben / oder was sein krafft / wirckung vnd gemeinschafft seiner wolthaten / sondern auch leiblich / oder was seines Leibes wesen anlanget / dargereicht vnd gegeben werde / auch nicht allein von wirdigen zur seligkeit / sondern auch von den vnwirdigen vnd heuchlern / zum Gericht vnd verdamniß genommen vnd empfangen werde.

Mit dieser allgemeinen bekenntniß aller Kirchen in Sachsen / vnd der andern in Deutschland / die da haben die reine Lehr deß H. Euangelij / welche durch D. Lutherum wider an tag gebracht / halten wir gäntzlich / daß ewerer Kirchen in Siebenbürgen kurtz bekeñtniß vom heiligen Abendmal vns vbersendet / gäntzlich vbereinstim̃e. Vnsere Kirchen aber verwerffen vnd verdam̃en deutlich / zugleich der Sacramentirer Lehr / welche haltẽ / daß das Brod vñ der Wein in dem rechten brauch deß Abendmals deß HERRN / welchs hier auff Erden außgetheilet / nicht sey der ware vñ wesentliche Leib vnd Blut deß HERRN Christi / sondern allein ein zeichen / oder eine bedeutung deß abwesenden waren natürlichen Leibs / welcher nach seinem wesen im Him̃el sey / vnd als mittel / durch welche nicht anders / deñ durch das wort / die krafft vnnd wirckung deß Leibs Christi / oder

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[704/0720] kalden Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd außleget: Vom Sacrament deß Altars halten wir / daß das Brod vnd der Wein im Abendmal sey der ware Leib vnd das ware Blut Christi / vñ halten / daß derselbige dargereicht vñ empfangen werde / nicht allein von from̃en vnd Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnnd Gottlosen / Denn wir gläuben daß vnser HERR Jesus Christus / im rechten brauch deß heiligen Abendmals von jhm eyngesetzt / nicht allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen Natur / sondern auch mit seinem waren vnd natürlichen Leibe vñ Blut allhier auff Erden an vielen orten zugleich / wo das Abendmal deß HERRN nach seiner eynsetzung gehalten wird / warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vñ daß sein Leib vñ Blut im Abendmal / mit dem Brod vnnd Wein / nicht allein Geistlich durch den Glauben / oder was sein krafft / wirckung vnd gemeinschafft seiner wolthaten / sondern auch leiblich / oder was seines Leibes wesen anlanget / dargereicht vnd gegeben werde / auch nicht allein von wirdigen zur seligkeit / sondern auch von den vnwirdigen vnd heuchlern / zum Gericht vnd verdamniß genommen vnd empfangen werde. Anno 1561. Mit dieser allgemeinen bekenntniß aller Kirchen in Sachsen / vnd der andern in Deutschland / die da haben die reine Lehr deß H. Euangelij / welche durch D. Lutherum wider an tag gebracht / halten wir gäntzlich / daß ewerer Kirchen in Siebenbürgen kurtz bekeñtniß vom heiligen Abendmal vns vbersendet / gäntzlich vbereinstim̃e. Vnsere Kirchen aber verwerffen vnd verdam̃en deutlich / zugleich der Sacramentirer Lehr / welche haltẽ / daß das Brod vñ der Wein in dem rechten brauch deß Abendmals deß HERRN / welchs hier auff Erden außgetheilet / nicht sey der ware vñ wesentliche Leib vnd Blut deß HERRN Christi / sondern allein ein zeichen / oder eine bedeutung deß abwesenden waren natürlichen Leibs / welcher nach seinem wesen im Him̃el sey / vnd als mittel / durch welche nicht anders / deñ durch das wort / die krafft vnnd wirckung deß Leibs Christi / oder

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 704. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/720>, abgerufen am 23.11.2024.