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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.

Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio dieser vnser Kirchen Lehr gemäß ist / welche erstlich vnd fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein / oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser Kirchen Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536. außdrücklich verfasset ist / vnd in disen Kirchen vnd Schulen gebreuchlich geblieben ist / vnd noch durch Got tes gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vnd Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus & docilibus, vnd insanabilibus & pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung erweitern / für solcher Lehr

Anno 1561.

Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio dieser vnser Kirchẽ Lehr gemäß ist / welche erstlich vñ fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein / oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser Kirchẽ Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536. außdrücklich verfasset ist / vñ in disen Kirchen vñ Schulen gebreuchlich geblieben ist / vñ noch durch Got tes gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vñ Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus & docilibus, vnd insanabilibus & pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung erweitern / für solcher Lehr

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[698/0714] Dieweil denn der ehrwir digen Herrn Kirchendienern in Siebenbürgen Confessio dieser vnser Kirchẽ Lehr gemäß ist / welche erstlich vñ fürnemlich auff deß HERRN Christi ware Wort der eynsetzung / vnd auff der Euangelisten vnd Aposteln gleichstimmende Schrifft vnd Lehr gegründet ist / vnd zeugniß hat von der Apostolischen Catholischen Kirchen / vnnd allen bewerten Scribenten / auß welchen klar zubeweisen / daß sie etwas mehres vnd thewerbares im Abendmal deß HERRN / denn gemein oder schlecht Brod vnnd Wein / oder aber ledige Symbola deß abwesenden Leibs gegenwertig gegläubt / vnd derwegen dasselbige so reuerentialiter gehandelt haben / auch gewißlich diß im grund der verstand vnd meinung ist / der Predigten vnd öffentlichen Schrifften Lutheri / Philippi vnnd anderer / die in dieser Land Kirchen vnd Schulen rein gelehret / vnd geschrieben haben / vnd also in der Augspurgischen Confession Keyserlicher Maiestet / vnd dem gantzen Reich fürgetragen / vnd in der Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln erkläret / vnd sonst offt widerholet / auch in der Formula Concordiae, die zu Wittenberg zwischen Luthero / sampt andern dieser Kirchẽ Theologen gemacht / vnterschrieben ist / Anno 1536. außdrücklich verfasset ist / vñ in disen Kirchen vñ Schulen gebreuchlich geblieben ist / vñ noch durch Got tes gnad erhalten wird / bey welchen wir auch mit hülff deß allmäch tigen gütigen Gottes gedencken zuverharren / lassen wir vns derwegen jhre Confession im grundt vnd in der summa gefallen / vnd achtens darfür / daß sie billiche vrsachen haben / daß sie den andern jhren benachbarten Superintendenten / vñ Pastorn / so diese Lehr von der gegenwertigkeit deß Leibs vnnd Bluts Christi im Abendmal verwerffen / schmähen / vnd als Papistisch vnd Abgöttisch verdammen dörffen / mit gebürlicher bescheidenheit vnnd sanfftmütigkeit / auch mit gehaltener billicher vnterscheid zwischen den sanabilibus & docilibus, vnd insanabilibus & pertinacibus widersprechen / vnd jhre Zuhörer ohne lästerige grewliche Schmähewort / die nur grössere verbitterung machen / vnnd die spaltung erweitern / für solcher Lehr

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 698. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/714>, abgerufen am 23.11.2024.