Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1561.haltens dafür / daß die Lehre vom H. Abendmal in dieser Confession im grund vnd summa (die wort vnd reden / darinn schlecht vnd one vbel deutung vnd cauillation zu verstehen) recht vnd rein sey / auch der H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vnd also diser Länder Kirchen Lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vnd Philippi zeiten geführet / vnd noch öffentlich gebreuchlich ist / gemeß sey / denn sie de substantia coenae wol redet / daß im Abendmal nicht alleine Brod vnd Wein als ledige zeichen deß abwesenden Leibs vnd Bluts Christi gereichet vnd empfangen werden / sonder auch mit den sichtbaren vnd doch vnverwandelten Brod vnd Wein zugleich der Leib Christi am Creutz für vus gegeben / vnd das Blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HERRN Christi / vnd daß solche niessung nicht allein geschehe geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist zum rechten fruchtbarlichem gebrauch deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem Mund / welche Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glauben geschihet / warhafftig erlangen die wolthat / so der HERR Christus mit seinem sterben vnd blutvergiessen erworben hat / vnd den schein Christen / die auß gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung jhrer mißhandelung / den Leib vnd Blut Christi nach der eynsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb daß sie den Leib vnnd Blut deß HERRN nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnnd also deß thewren Schatzes schändlich / vnd jnen zum schaden mißbrauchen.

So lehret diese Confession auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / daß es eyngesetzet sey / vnnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu sterckung deß Glaubens / der auß dem wort vnd verheissung deß Euangelij vergebung der Sünden

Anno 1561.haltens dafür / daß die Lehre vom H. Abendmal in dieser Confession im grund vnd summa (die wort vnd reden / darinn schlecht vnd one vbel deutung vnd cauillation zu verstehen) recht vnd rein sey / auch der H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vñ also diser Länder Kirchen Lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vñ Philippi zeiten geführet / vñ noch öffentlich gebreuchlich ist / gemeß sey / deñ sie de substantia coenae wol redet / daß im Abendmal nicht alleine Brod vnd Wein als ledige zeichen deß abwesenden Leibs vñ Bluts Christi gereichet vnd empfangen werden / sonder auch mit den sichtbaren vnd doch vnverwandelten Brod vnd Wein zugleich der Leib Christi am Creutz für vus gegeben / vñ das Blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HERRN Christi / vñ daß solche niessung nicht allein geschehe geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist zum rechtẽ fruchtbarlichem gebrauch deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem Mund / welche Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glaubẽ geschihet / warhafftig erlangẽ die wolthat / so der HERR Christus mit seinem sterben vñ blutvergiessen erworben hat / vñ den schein Christen / die auß gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung jhrer mißhandelung / den Leib vnd Blut Christi nach der eynsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb daß sie den Leib vnnd Blut deß HERRN nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnnd also deß thewren Schatzes schändlich / vnd jnen zum schaden mißbrauchen.

So lehret diese Confession auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / daß es eyngesetzet sey / vnnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu sterckung deß Glaubens / der auß dem wort vnd verheissung deß Euangelij vergebung der Sünden

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0706" n="690"/><note place="left">Anno 1561.</note>haltens dafür / daß die Lehre vom H.                      Abendmal in dieser Confession im grund vnd summa (die wort vnd reden / darinn                      schlecht vnd one vbel deutung vnd cauillation zu verstehen) recht vnd rein sey /                      auch der H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vn&#x0303; also                      diser Länder Kirchen Lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vn&#x0303; Philippi zeiten geführet / vn&#x0303; noch öffentlich                      gebreuchlich ist / gemeß sey / den&#x0303; sie de substantia coenae wol                      redet / daß im Abendmal nicht alleine Brod vnd Wein als ledige zeichen deß                      abwesenden Leibs vn&#x0303; Bluts Christi gereichet vnd empfangen werden                      / sonder auch mit den sichtbaren vnd doch vnverwandelten Brod vnd Wein zugleich                      der Leib Christi am Creutz für vus gegeben / vn&#x0303; das Blut für vns                      vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut                      vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HERRN Christi / vn&#x0303; daß                      solche niessung nicht allein geschehe geistlicher weise mit dem glauben (welches                      geistlich essen doch auch nötig ist zum rechte&#x0303; fruchtbarlichem                      gebrauch deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem Mund / welche                      Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die                      durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glaube&#x0303;                      geschihet / warhafftig erlange&#x0303; die wolthat / so der HERR Christus                      mit seinem sterben vn&#x0303; blutvergiessen erworben hat / vn&#x0303; den schein Christen / die auß gewonheit / zwang oder zum schein                      vnd beschönung jhrer mißhandelung / den Leib vnd Blut Christi nach der                      eynsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd                      jnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb daß sie den Leib vnnd Blut                      deß HERRN nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es                      bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnnd also deß thewren Schatzes                      schändlich / vnd jnen zum schaden mißbrauchen.</p>
        <p>So lehret diese Confession auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / daß es                      eyngesetzet sey / vnnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung /                      zu sterckung deß Glaubens / der auß dem wort vnd verheissung deß Euangelij                      vergebung der Sünden
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[690/0706] haltens dafür / daß die Lehre vom H. Abendmal in dieser Confession im grund vnd summa (die wort vnd reden / darinn schlecht vnd one vbel deutung vnd cauillation zu verstehen) recht vnd rein sey / auch der H. Schrifft vnd Augspurgischen Confession / vñ also diser Länder Kirchen Lehre / wie dieselbe zu deß Herrn D. Lutheri vñ Philippi zeiten geführet / vñ noch öffentlich gebreuchlich ist / gemeß sey / deñ sie de substantia coenae wol redet / daß im Abendmal nicht alleine Brod vnd Wein als ledige zeichen deß abwesenden Leibs vñ Bluts Christi gereichet vnd empfangen werden / sonder auch mit den sichtbaren vnd doch vnverwandelten Brod vnd Wein zugleich der Leib Christi am Creutz für vus gegeben / vñ das Blut für vns vergossen / gegenwertig / vnd barüber geschenckt vnd genossen werde / nach laut vnd krafft der wort vnd stifftung vnsers HERRN Christi / vñ daß solche niessung nicht allein geschehe geistlicher weise mit dem glauben (welches geistlich essen doch auch nötig ist zum rechtẽ fruchtbarlichem gebrauch deß Abendmals) sondern auch Sacramentlicher weise mit dem Mund / welche Sacramentliche mündliche niessung gemein sey / beyde den frommen Christen / die durch zuthuung der geistlichen niessung / welche durch den glaubẽ geschihet / warhafftig erlangẽ die wolthat / so der HERR Christus mit seinem sterben vñ blutvergiessen erworben hat / vñ den schein Christen / die auß gewonheit / zwang oder zum schein vnd beschönung jhrer mißhandelung / den Leib vnd Blut Christi nach der eynsetzung Christi nur Sacramentlich vnd mündlich empfahen ohne frucht / vnd jnen selbst zum gericht / schaden vnd straff / darumb daß sie den Leib vnnd Blut deß HERRN nicht vnterscheiden / nicht zugleich auch geistlich essen / sondern es bey dem mündlichen essen wenden lassen / vnnd also deß thewren Schatzes schändlich / vnd jnen zum schaden mißbrauchen. Anno 1561. So lehret diese Confession auch recht vom gebrauch dieses Sacraments / daß es eyngesetzet sey / vnnd sol gebraucht werden in warhafftiger ernster bekerung / zu sterckung deß Glaubens / der auß dem wort vnd verheissung deß Euangelij vergebung der Sünden

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/706
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 690. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/706>, abgerufen am 23.11.2024.