Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammenAnno 1561. kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung. Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzen H. Christlichen Kirchen (wenn wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vnd darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vnd gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan. So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet. vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammenAnno 1561. kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung. Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzẽ H. Christlichen Kirchen (weñ wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vñ darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vñ gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan. So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0675" n="659"/> vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammen<note place="right">Anno 1561.</note> kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung.</p> <p>Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzẽ H. Christlichen Kirchen (weñ wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vñ darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vñ gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan.</p> <p>So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet.</p> </div> </body> </text> </TEI> [659/0675]
vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammen kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung.
Anno 1561. Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzẽ H. Christlichen Kirchen (weñ wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vñ darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vñ gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan.
So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |