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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Denn dieses sind die vier Hauptpunct / dauon der Streit zwyAnno 1561. schen vns vnnd den Sacramentirern ist / daß die Sacramentierer lehren. 1. Daß Brot vnd Wein im Abendtmal nicht sey der natürliche Leib vnd Blut Christi. 2. Daß der ware natürliche Leib CHristi mit seinem Wesen nur in einem ort im Himmel wesentlich sey / vnd allhie im Abendmal nicht anders / als mit seiner krafft vnd wirckung / warhafftiglich gegenwertig sey. 3. Daß die Vnwirdigen vnnd Gottlosen nicht den waren Leib Christi empfangen zu jhrem Gericht vnd Verdammniß. 4. Daß wir den Leib Christi allein mit dem Glauben / vnnd nicht leiblich mit dem Munde / empfangen.

Nun haben vnsere Kirchen diesen Irrthumb eben zu der zeit / da die Confession zu Augspurg der Keyserlichen Mayestet vbergeben / vnd hernach allzeit bey D. Lutheri leben / auff das ernstlichst gestrafft vnd verworffen. Darumb er auch jetzundt / dieweil er von newen in vnsere Kirchen mit gewalt eynreisset / außdrücklich vnnd in Specie / von allen die nicht für Sacramentierer wollen gehalten seyn / muß verworffen werden. Vnd muß dagegen die rechte lehre / wie sie in den worten Christi / vnd Schmalkaldischen Artickeln deut lich erkläret ist / bekannt werden. Nemlich / daß im heiligen Abendtmal / wo das nach Christi einsetzung gehalten wird / brot vnd wein / sey der ware leib vnd blut Christi / welcher Leib Christi zugleich an vielen örtern / wo das Abendtmal gehalten / allhie auff Erden wesent lich gegenwertig sey / vnd nicht allein geistlich mit dem Glauben / sondern auch leiblich mit dem Munde / empfangen werde / nicht allein von den Frommen zu jhrem Trost / sondern auch von den bösen Christen zu jrem gericht / etc.

So viel sey von dem Naumburgischen Chur vnd Fürstentage / wider deß vnwarhafftigen Wolffij / vnd dergleichen Gesellen / nichtiges fürgeben / kürtzlich gesagt.

Vnd haben sich hernach die Chur vnd Fürsten gegen einanderDer Chur vnd Fürsten offtmals erkläret / daß sie der Zwinglischen lehre nicht raum /

Deñ dieses sind die vier Hauptpunct / dauon der Streit zwyAnno 1561. schen vns vnnd den Sacramentirern ist / daß die Sacramentierer lehren. 1. Daß Brot vnd Wein im Abendtmal nicht sey der natürliche Leib vnd Blut Christi. 2. Daß der ware natürliche Leib CHristi mit seinem Wesen nur in einem ort im Himmel wesentlich sey / vnd allhie im Abendmal nicht anders / als mit seiner krafft vñ wirckung / warhafftiglich gegenwertig sey. 3. Daß die Vnwirdigen vnnd Gottlosen nicht den waren Leib Christi empfangen zu jhrem Gericht vnd Verdam̃niß. 4. Daß wir den Leib Christi allein mit dem Glauben / vnnd nicht leiblich mit dem Munde / empfangen.

Nun haben vnsere Kirchen diesen Irrthumb eben zu der zeit / da die Confession zu Augspurg der Keyserlichen Mayestet vbergeben / vnd hernach allzeit bey D. Lutheri leben / auff das ernstlichst gestrafft vnd verworffen. Darumb er auch jetzundt / dieweil er von newen in vnsere Kirchen mit gewalt eynreisset / außdrücklich vnnd in Specie / von allen die nicht für Sacramentierer wollen gehalten seyn / muß verworffen werden. Vnd muß dagegen die rechte lehre / wie sie in den worten Christi / vñ Schmalkaldischen Artickeln deut lich erkläret ist / bekannt werden. Nemlich / daß im heiligen Abendtmal / wo das nach Christi einsetzung gehalten wird / brot vnd wein / sey der ware leib vnd blut Christi / welcher Leib Christi zugleich an vielen örtern / wo das Abendtmal gehalten / allhie auff Erdẽ wesent lich gegenwertig sey / vnd nicht allein geistlich mit dem Glauben / sondern auch leiblich mit dem Munde / empfangen werde / nicht allein von den Frommen zu jhrem Trost / sondern auch von den bösen Christen zu jrem gericht / etc.

So viel sey von dem Naumburgischen Chur vnd Fürstentage / wider deß vnwarhafftigen Wolffij / vnd dergleichen Gesellẽ / nichtiges fürgeben / kürtzlich gesagt.

Vnd haben sich hernach die Chur vnd Fürsten gegen einanderDer Chur vnd Fürsten offtmals erkläret / daß sie der Zwinglischen lehre nicht raum /

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[651/0667] Deñ dieses sind die vier Hauptpunct / dauon der Streit zwy schen vns vnnd den Sacramentirern ist / daß die Sacramentierer lehren. 1. Daß Brot vnd Wein im Abendtmal nicht sey der natürliche Leib vnd Blut Christi. 2. Daß der ware natürliche Leib CHristi mit seinem Wesen nur in einem ort im Himmel wesentlich sey / vnd allhie im Abendmal nicht anders / als mit seiner krafft vñ wirckung / warhafftiglich gegenwertig sey. 3. Daß die Vnwirdigen vnnd Gottlosen nicht den waren Leib Christi empfangen zu jhrem Gericht vnd Verdam̃niß. 4. Daß wir den Leib Christi allein mit dem Glauben / vnnd nicht leiblich mit dem Munde / empfangen. Anno 1561. Nun haben vnsere Kirchen diesen Irrthumb eben zu der zeit / da die Confession zu Augspurg der Keyserlichen Mayestet vbergeben / vnd hernach allzeit bey D. Lutheri leben / auff das ernstlichst gestrafft vnd verworffen. Darumb er auch jetzundt / dieweil er von newen in vnsere Kirchen mit gewalt eynreisset / außdrücklich vnnd in Specie / von allen die nicht für Sacramentierer wollen gehalten seyn / muß verworffen werden. Vnd muß dagegen die rechte lehre / wie sie in den worten Christi / vñ Schmalkaldischen Artickeln deut lich erkläret ist / bekannt werden. Nemlich / daß im heiligen Abendtmal / wo das nach Christi einsetzung gehalten wird / brot vnd wein / sey der ware leib vnd blut Christi / welcher Leib Christi zugleich an vielen örtern / wo das Abendtmal gehalten / allhie auff Erdẽ wesent lich gegenwertig sey / vnd nicht allein geistlich mit dem Glauben / sondern auch leiblich mit dem Munde / empfangen werde / nicht allein von den Frommen zu jhrem Trost / sondern auch von den bösen Christen zu jrem gericht / etc. So viel sey von dem Naumburgischen Chur vnd Fürstentage / wider deß vnwarhafftigen Wolffij / vnd dergleichen Gesellẽ / nichtiges fürgeben / kürtzlich gesagt. Vnd haben sich hernach die Chur vnd Fürsten gegen einander offtmals erkläret / daß sie der Zwinglischen lehre nicht raum / Der Chur vnd Fürsten

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 651. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/667>, abgerufen am 22.11.2024.