Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite
Anno 1561.

Wiewol wir nun hieuor / auff ewer Fürstlichen Gnaden erst lich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben / keine schließliche antwort gegeben / sondern die handlung vnd subscription jrer wichtigkeit / vnd etlicher Puncten halben / die vns dazumal beygewonet / in ein bedencken gestellt / so wollen wir vns doch vnderthäniglich versehen E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben auß hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngst erklärung / vnd auß den Confession Tractaten / vnnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten / vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstand in dieser hochwichtigen sachen / begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnnd befunden / daß durch die hochlöbliche versammlung der Chur vnd Für sten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd eynhelligkeit / in den Religion vnd Glaubens sachen / vnd gar nichts weltlichs gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnnd Fürstlichen Gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekenntniß / vnd widerholung der ersten Christlichen Confession / nit absondern / son dern vns auff E. F. G. so gnädig vnd standthafft ersuchen / neben den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Ständen / zu vnterschreiben / vnnd vnsern Glauben in den Hauptpuncten vngescheucht zu bekennen / vnnd zu repetiren / nit vnterlassen sollen / noch wollen. Vnangesehen / daß wir vnser eynfalt nach / wol hetten leyden mögen / daß der Artickel deß heyligen Abendtmals / der an viel orten in der Christenheit mit mancherley Irrthumen vnd verkehrten Glossen / wider den rechten verstand deß Göttlichen Worts / vnnd der Augspurgischen Confession / vnd darauff gefolgter Apologia / eyngerissen / etwas weiter außgeführet / vnd den Einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwyschen den Sectischen vnd den vnsern ein vernem lichen vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnädiglich ermahnet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so

Anno 1561.

Wiewol wir nun hieuor / auff ewer Fürstlichen Gnadẽ erst lich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben / keine schließliche antwort gegeben / sondern die handlung vnd subscription jrer wichtigkeit / vnd etlicher Puncten halben / die vns dazumal beygewonet / in ein bedencken gestellt / so wollẽ wir vns doch vnderthäniglich versehen E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben auß hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngst erklärung / vnd auß den Confession Tractaten / vnnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten / vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstand in dieser hochwichtigen sachen / begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnnd befunden / daß durch die hochlöbliche versam̃lung der Chur vnd Für sten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd eynhelligkeit / in den Religion vnd Glaubens sachen / vnd gar nichts weltlichs gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnnd Fürstlichen Gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekenntniß / vnd widerholung der ersten Christlichen Confession / nit absondern / son dern vns auff E. F. G. so gnädig vñ standthafft ersuchẽ / neben den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Ständen / zu vnterschreiben / vnnd vnsern Glauben in den Hauptpuncten vngescheucht zu bekennen / vnnd zu repetiren / nit vnterlassen sollen / noch wollen. Vnangesehen / daß wir vnser eynfalt nach / wol hetten leydẽ mögen / daß der Artickel deß heyligen Abendtmals / der an viel ortẽ in der Christenheit mit mancherley Irrthumen vnd verkehrten Glossen / wider den rechten verstand deß Göttlichen Worts / vnnd der Augspurgischen Confession / vnd darauff gefolgter Apologia / eyngerissen / etwas weiter außgeführet / vñ den Einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwyschen den Sectischen vnd den vnsern ein vernem lichen vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnädiglich ermahnet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0656" n="640"/>
        <note place="left">Anno 1561.</note>
        <p>Wiewol wir nun hieuor / auff ewer Fürstlichen Gnade&#x0303; erst lich                      ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben / keine schließliche antwort                      gegeben / sondern die handlung vnd subscription jrer wichtigkeit / vnd etlicher                      Puncten halben / die vns dazumal beygewonet / in ein bedencken gestellt / so                          wolle&#x0303; wir vns doch vnderthäniglich versehen E. F. G. vnd                      derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben auß hieuor zum                      theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns                      auff geschehene E. F. G. jüngst erklärung / vnd auß den Confession Tractaten /                      vnnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von                      newen abgehöret / gegeneinander gehalten / vnd conferiret / vnd so viel vnser                      geringer verstand in dieser hochwichtigen sachen / begreiffen vnnd erlangen                      mögen / mit allem fleiß erweget / vnnd befunden / daß durch die hochlöbliche                          versam&#x0303;lung der Chur vnd Für sten / nichts anders / denn eine                      Christliche vergleichung vnd eynhelligkeit / in den Religion vnd Glaubens sachen                      / vnd gar nichts weltlichs gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnnd                      Fürstlichen Gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekenntniß / vnd                      widerholung der ersten Christlichen Confession / nit absondern / son dern vns                      auff E. F. G. so gnädig vn&#x0303; standthafft ersuche&#x0303; /                      neben den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Ständen / zu                      vnterschreiben / vnnd vnsern Glauben in den Hauptpuncten vngescheucht zu                      bekennen / vnnd zu repetiren / nit vnterlassen sollen / noch wollen. Vnangesehen                      / daß wir vnser eynfalt nach / wol hetten leyde&#x0303; mögen / daß der                      Artickel deß heyligen Abendtmals / der an viel orte&#x0303; in der                      Christenheit mit mancherley Irrthumen vnd verkehrten Glossen / wider den rechten                      verstand deß Göttlichen Worts / vnnd der Augspurgischen Confession / vnd darauff                      gefolgter Apologia / eyngerissen / etwas weiter außgeführet / vn&#x0303;                      den Einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwyschen den Sectischen vnd den vnsern ein                      vernem lichen vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns                      gnädiglich ermahnet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[640/0656] Wiewol wir nun hieuor / auff ewer Fürstlichen Gnadẽ erst lich ersuchen vnd begeren / vnterschreibens halben / keine schließliche antwort gegeben / sondern die handlung vnd subscription jrer wichtigkeit / vnd etlicher Puncten halben / die vns dazumal beygewonet / in ein bedencken gestellt / so wollẽ wir vns doch vnderthäniglich versehen E. F. G. vnd derselben zugewandten Chur vnd Fürsten / werden vns / im selben auß hieuor zum theil angezeigten vrsachen / in keinen vngnaden verdencken. Als wir aber vns auff geschehene E. F. G. jüngst erklärung / vnd auß den Confession Tractaten / vnnd was wir sonst derhalben bey handen gehabt / zur notturfft ersehen / die von newen abgehöret / gegeneinander gehalten / vnd conferiret / vnd so viel vnser geringer verstand in dieser hochwichtigen sachen / begreiffen vnnd erlangen mögen / mit allem fleiß erweget / vnnd befunden / daß durch die hochlöbliche versam̃lung der Chur vnd Für sten / nichts anders / denn eine Christliche vergleichung vnd eynhelligkeit / in den Religion vnd Glaubens sachen / vnd gar nichts weltlichs gesucht / haben wir vns dennoch von jhren Chur vnnd Fürstlichen Gnaden in solcher Gottseligen einhelligen bekenntniß / vnd widerholung der ersten Christlichen Confession / nit absondern / son dern vns auff E. F. G. so gnädig vñ standthafft ersuchẽ / neben den hochlöblichen Churfürsten / Fürsten vnd andern Ständen / zu vnterschreiben / vnnd vnsern Glauben in den Hauptpuncten vngescheucht zu bekennen / vnnd zu repetiren / nit vnterlassen sollen / noch wollen. Vnangesehen / daß wir vnser eynfalt nach / wol hetten leydẽ mögen / daß der Artickel deß heyligen Abendtmals / der an viel ortẽ in der Christenheit mit mancherley Irrthumen vnd verkehrten Glossen / wider den rechten verstand deß Göttlichen Worts / vnnd der Augspurgischen Confession / vnd darauff gefolgter Apologia / eyngerissen / etwas weiter außgeführet / vñ den Einfeltigen baß fürgebildet / vnd zwyschen den Sectischen vnd den vnsern ein vernem lichen vnterscheid gemacht worden were. Nach dem denn E. F. G. vns gnädiglich ermahnet / zugelassen / vnnd vorbehalten haben / so

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/656
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 640. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/656>, abgerufen am 22.11.2024.