Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.pfangen. Anno 1561.Wo auch solches nicht geschehen / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn ferrner Specification / welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wol te er sich doch zugleich erkläret haben / daß er sich dardurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen haben mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwider / theilhafftig machen wolle / Sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstandt / neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnnd andern / durch Gottes hülffe / biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stände gelangen zulassen / vnnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnnd sein bedencken / daß die Chur vnnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklärung (wie sie oben in der andern Form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff daß sie derer Last / so solches mit jnen nicht einig seyn / nicht auff sich laden / noch sich jres verstands theilhafftig machen. Der Landgraff zu Hessen / ober wol jhm an der General gemeinen Form benügen läßt / so erkläret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß Glaubens / daß im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brot / Kelch oder becher / wie mans nennen wil / der warhafftige Leib vnd Blut vnsers HERREN Jesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern Leiben / in aller massen / wie das die Concordi innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Buccrus / vnd die Oberländischen Kirchen sich vnterein ander verglichen / etc. Item: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / daß Christus warer Gott vnd Mensch / ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht welilicher vnd raumlicher / sondern pfangen. Anno 1561.Wo auch solches nicht geschehẽ / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn ferrner Specification / welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wol te er sich doch zugleich erkläret haben / daß er sich dardurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen habẽ mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwider / theilhafftig machen wolle / Sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstandt / neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnnd andern / durch Gottes hülffe / biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stände gelangen zulassen / vnnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnnd sein bedencken / daß die Chur vnnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklärung (wie sie oben in der andern Form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff daß sie derer Last / so solches mit jnen nicht einig seyn / nicht auff sich laden / noch sich jres verstands theilhafftig machen. Der Landgraff zu Hessen / ober wol jhm an der General gemeinen Form benügen läßt / so erkläret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß Glaubens / daß im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brot / Kelch oder becher / wie mans neñen wil / der warhafftige Leib vnd Blut vnsers HERREN Jesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern Leiben / in aller massen / wie das die Concordi innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Buccrus / vñ die Oberländischen Kirchen sich vnterein ander verglichen / etc. Item: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / daß Christus warer Gott vnd Mensch / ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht welilicher vnd raumlicher / sondern <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0654" n="638"/> pfangen. <note place="left">Anno 1561.</note>Wo auch solches nicht geschehẽ / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn ferrner Specification / welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wol te er sich doch zugleich erkläret haben / daß er sich dardurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen habẽ mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwider / theilhafftig machen wolle / Sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstandt / neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnnd andern / durch Gottes hülffe / biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stände gelangen zulassen / vnnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnnd sein bedencken / daß die Chur vnnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklärung (wie sie oben in der andern Form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff daß sie derer Last / so solches mit jnen nicht einig seyn / nicht auff sich laden / noch sich jres verstands theilhafftig machen.</p> <note place="left">Landgrafius Hassiae, &c.</note> <p>Der Landgraff zu Hessen / ober wol jhm an der General gemeinen Form benügen läßt / so erkläret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß Glaubens / daß im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brot / Kelch oder becher / wie mans neñen wil / der warhafftige Leib vnd Blut vnsers HERREN Jesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern Leiben / in aller massen / wie das die Concordi innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Buccrus / vñ die Oberländischen Kirchen sich vnterein ander verglichen / etc.</p> <p>Item: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / daß Christus warer Gott vnd Mensch / ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht welilicher vnd raumlicher / sondern </p> </div> </body> </text> </TEI> [638/0654]
pfangen. Wo auch solches nicht geschehẽ / sondern es allein bey der General gemeinen form ohn ferrner Specification / welche doch mit gemeinet / verstanden / vnd keines weges verneinet würde / bleiben solte / ob er sich wol daran für sein Person benügen liesse / so wol te er sich doch zugleich erkläret haben / daß er sich dardurch keiner Secten / sie heisse Caluinisch / Zwinglisch / oder wie sie namen habẽ mögen / so der Augspurgischen Confession / zuwider / theilhafftig machen wolle / Sondern gedencke bey solcher Confession / vnd derselben reinen verstandt / neben dem Churfürsten zu Sachsen / vnnd andern / durch Gottes hülffe / biß an sein ende zuuerharren / etc. Er bete auch / solche seine meinung an andere Stände gelangen zulassen / vnnd der Schmalkaldischen Artickel nicht zuuergessen. So es auch je bey der ersten General form bewenden solte / so were deß Churfürsten zu Brandenburg vnnd sein bedencken / daß die Chur vnnd Fürsten / in einem besondern beyschreiben deß Sacraments halben / die erklärung (wie sie oben in der andern Form erzehlet worden) für sich thun wolten / auff daß sie derer Last / so solches mit jnen nicht einig seyn / nicht auff sich laden / noch sich jres verstands theilhafftig machen.
Anno 1561. Der Landgraff zu Hessen / ober wol jhm an der General gemeinen Form benügen läßt / so erkläret er sich doch schrifftlich / mit nachfolgenden worten: Wir sind deß Glaubens / daß im Nachtmal vns vnd andern / die das empfahen / dargereichet / vnd zugeniessen gegeben wird / mit dem brot / Kelch oder becher / wie mans neñen wil / der warhafftige Leib vnd Blut vnsers HERREN Jesu Christi / nicht allein zum besten vnser Seelen / sondern auch vnsern Leiben / in aller massen / wie das die Concordi innhelt / der vor lange zeit Lutherus / Buccrus / vñ die Oberländischen Kirchen sich vnterein ander verglichen / etc.
Item: Wir seind auch mit Brentio einig / sonderlich deß / daß Christus warer Gott vnd Mensch / ein vnzertrenliche Person sey / vnd alles erfülle / doch nicht welilicher vnd raumlicher / sondern
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