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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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allein von frommen / sondern auch von den bösen Christen / also /Anno 1561. daß die niessung deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht allein geistlich mit dem Glauben / Sondern auch eusserlich vnd leiblich mit demBedencken wie im Abschied von H. Abendtmal zu reden / vnd zu lehren seye. Munde geschehe / vnd zugleich von Wirdigen vnd Vnwirdigen / nach der Lehre Christi vnd Pauli / empfangen werde.

Diese Form hat / wegen der Caluinisten / die leichtlich vnter der ersten form jren behelff zu suchen / sich vnterstehen würden / sollen gesetzet werden. Vnd haben jr dieselbige auch Pfaltzgraff Wolffgang vnd Hertzog Christoph zu Wirttenberg / mit vnd neben Sach sen / wolgefallen lassen / vnd sonderlich vermeldet / daß die jenigen / welche in verdacht deß Caluinismi sind / vnd doch der ersten Form vnterschrieben / vnter den general worten jre falsche meinung schmü cken / oder darauß klauben würden.

Der Churfürst von Brandenburg erkläret sich auch mit disenElector Brandeburgicus. &c. Worten / welche D. Georg Crocouius in seiner schrifftlichen Relation gebracht / nemlich / daß diß sein glaube sey / daß im Abend mal der ware Leib vnd Blut Christi / nit nur geistlich / sondern auch leiblich / gereicht vnd außgetheilet werde / so wol bösen als guten Chri sten / nach laut der Wort Christi vnd S. Pauli. Solche bekenntniß vnd erklärung müste man richtig thun / vnnd nicht bedencken / was gutes oder böses darauß erfolgen köndte / Sondern schlechts vnnd stracks vber dem Wort vnd der Ehr Gottes halten / vnd jhme den Außgang befehlen / vnnd wo solches verbliebe / so machte man sich deß Zwinglianismi verdächtig / vnd der andern sünde theilhafftig / welches jme nicht gelegen sey. Wo auch etliche auff jhrem Sinne beharren / vnd sich darwider setzen wolten / so müste mans Gott befehlen / vnd / wie beschwerlich auch solche Spaltung were / sie fahren / vnd es Gott walten lassen.

Marggraff Hans schreibet dergleichen / vnnd erinnert / daß Marchio Inhannes man sich gegen vnd wider die Sacramentirer wol verwaren sol / vnd sonderlich / daß nicht außgelassen werde / daß die Bösen so wol als die Frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi em-

allein von frommen / sondern auch von den bösen Christen / also /Anno 1561. daß die niessung deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht allein geistlich mit dem Glauben / Sondern auch eusserlich vnd leiblich mit demBedencken wie im Abschied võ H. Abendtmal zu reden / vñ zu lehren seye. Munde geschehe / vnd zugleich von Wirdigen vnd Vnwirdigen / nach der Lehre Christi vnd Pauli / empfangen werde.

Diese Form hat / wegen der Caluinisten / die leichtlich vnter der ersten form jren behelff zu suchen / sich vnterstehen würden / sollẽ gesetzet werden. Vnd haben jr dieselbige auch Pfaltzgraff Wolffgang vnd Hertzog Christoph zu Wirttenberg / mit vñ neben Sach sen / wolgefallen lassen / vnd sonderlich vermeldet / daß die jenigen / welche in verdacht deß Caluinismi sind / vnd doch der ersten Form vnterschrieben / vnter den general wortẽ jre falsche meinung schmü cken / oder darauß klauben würden.

Der Churfürst von Brandenburg erkläret sich auch mit disenElector Brandeburgicus. &c. Worten / welche D. Georg Crocouius in seiner schrifftlichen Relation gebracht / nemlich / daß diß sein glaube sey / daß im Abend mal der ware Leib vnd Blut Christi / nit nur geistlich / sondern auch leiblich / gereicht vñ außgetheilet werde / so wol bösen als guten Chri sten / nach laut der Wort Christi vnd S. Pauli. Solche bekeñtniß vnd erklärung müste man richtig thun / vnnd nicht bedencken / was gutes oder böses darauß erfolgen köndte / Sondern schlechts vnnd stracks vber dem Wort vnd der Ehr Gottes halten / vnd jhme den Außgang befehlen / vnnd wo solches verbliebe / so machte man sich deß Zwinglianismi verdächtig / vnd der andern sünde theilhafftig / welches jme nicht gelegen sey. Wo auch etliche auff jhrem Sinne beharren / vnd sich darwider setzen wolten / so müste mans Gott befehlen / vnd / wie beschwerlich auch solche Spaltung were / sie fahrẽ / vnd es Gott walten lassen.

Marggraff Hans schreibet dergleichen / vnnd erinnert / daß Marchio Inhannes man sich gegen vnd wider die Sacramentirer wol verwaren sol / vñ sonderlich / daß nicht außgelassen werde / daß die Bösen so wol als die Frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi em-

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[637/0653] allein von frommen / sondern auch von den bösen Christen / also / daß die niessung deß Leibs vnd Bluts Christi / nicht allein geistlich mit dem Glauben / Sondern auch eusserlich vnd leiblich mit dem Munde geschehe / vnd zugleich von Wirdigen vnd Vnwirdigen / nach der Lehre Christi vnd Pauli / empfangen werde. Anno 1561. Bedencken wie im Abschied võ H. Abendtmal zu reden / vñ zu lehren seye. Diese Form hat / wegen der Caluinisten / die leichtlich vnter der ersten form jren behelff zu suchen / sich vnterstehen würden / sollẽ gesetzet werden. Vnd haben jr dieselbige auch Pfaltzgraff Wolffgang vnd Hertzog Christoph zu Wirttenberg / mit vñ neben Sach sen / wolgefallen lassen / vnd sonderlich vermeldet / daß die jenigen / welche in verdacht deß Caluinismi sind / vnd doch der ersten Form vnterschrieben / vnter den general wortẽ jre falsche meinung schmü cken / oder darauß klauben würden. Der Churfürst von Brandenburg erkläret sich auch mit disen Worten / welche D. Georg Crocouius in seiner schrifftlichen Relation gebracht / nemlich / daß diß sein glaube sey / daß im Abend mal der ware Leib vnd Blut Christi / nit nur geistlich / sondern auch leiblich / gereicht vñ außgetheilet werde / so wol bösen als guten Chri sten / nach laut der Wort Christi vnd S. Pauli. Solche bekeñtniß vnd erklärung müste man richtig thun / vnnd nicht bedencken / was gutes oder böses darauß erfolgen köndte / Sondern schlechts vnnd stracks vber dem Wort vnd der Ehr Gottes halten / vnd jhme den Außgang befehlen / vnnd wo solches verbliebe / so machte man sich deß Zwinglianismi verdächtig / vnd der andern sünde theilhafftig / welches jme nicht gelegen sey. Wo auch etliche auff jhrem Sinne beharren / vnd sich darwider setzen wolten / so müste mans Gott befehlen / vnd / wie beschwerlich auch solche Spaltung were / sie fahrẽ / vnd es Gott walten lassen. Elector Brandeburgicus. &c. Marggraff Hans schreibet dergleichen / vnnd erinnert / daß man sich gegen vnd wider die Sacramentirer wol verwaren sol / vñ sonderlich / daß nicht außgelassen werde / daß die Bösen so wol als die Frommen in der niessung den waren leib vnd blut Christi em- Marchio Inhannes

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/653>, abgerufen am 22.11.2024.