Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.auch stehet / der sehe daß er nicht falle / noch seinen Priuat affectenAnno 1559. nachfolge / sondern sich an Gottes Wort vnd das Gebett halte / vnd dem Geist Christi die ehr gebe. Denn die warheit zusagen) was die Personen anlanget / die Philippus in seinem rhatschlag angezogen /Woher Philippus vngedültig worden. vnd jhnen Papistische jrrthumb / deren sie sich nicht bewust noch schüldig / zugemessen (da sie sich denn selbs bald hernach in offentlichen schrifften / für der gantzen Kirchen entschüldiget haben / wie denn auch noch heut zu tage / solche jrrthumb offentlich in vnsern Kirchen gestrafft vnd verworffen werden) ist er mit Priuat zorn vnd vngedult eingenommen vnd vbereilet worden / sonderlich weil die Artickel / so Philippus kurtz zuvor zur vergleichung gestellet / vnd in etlichen puncten noch bedencklich / vnd nit gnugsam waren / von D. Morlino vnd Sarcerio / Westphalo / vnd andern Sächsischen Predicanten nit wolten gewilliget / noch angenommen werden / wie in den Cantzeleyacten zusehen ist. Wir wöllen aber solchen fall vnd schwacheit jetzt beruhen lassen / vnd Gott dafür dancken / daß er seine warheit in vnsern Kirchen / wider alle anschläge / auch dazumal vnd hernach / gnädiglich vnd gewaltiglich erhalten hat / vnd was sonsten Gott guts durch Philippum außgerichtet in Kirchen vnd Schulen / gerne mit danckbarkeit erkennen / loben / behalten / vnd jm darumb dancken / was aber mit Gottes Wort nit stimmet (als diß sein iudicium de coena Domini) da wöllen vnd sollen wir vns erinnern der ernstlichen wort Christi vnsers Heilands: Wer Vatter vnd Muttur mehr liebet denn mich / der ist mein nit werth. Ob aber wol auch die Caluinisten sehr schreyen vnd rhümen / daß Philippus sich gegen sie schrifftlich vnd sonsten gar mild vnd freundlich erzeigt habe / so lassen wir doch solches alles anstehen / vnd befehlen es dem Gericht Gottes / darinn Philip. jetzund auch ist / vnd wir alle für dem Richtstul Christi erscheinen wöllen. Es were aber gleichwol nit gut / wenn schon einer / er sey großoder gering / Vatter / Mutter / Prediger / Fürst / Preceptor / oder wer er seyn mag / zurück wiche / oder einen fall thete / dz derhalben alle Kirchen vnd Theologen / auch stehet / der sehe daß er nicht falle / noch seinen Priuat affectenAnno 1559. nachfolge / sondern sich an Gottes Wort vnd das Gebett halte / vñ dem Geist Christi die ehr gebe. Deñ die warheit zusagen) was die Personen anlanget / die Philippus in seinem rhatschlag angezogẽ /Woher Philippus vngedültig worden. vnd jhnen Papistische jrrthumb / deren sie sich nicht bewust noch schüldig / zugemessen (da sie sich denn selbs bald hernach in offentlichen schrifften / für der gantzen Kirchen entschüldiget haben / wie denn auch noch heut zu tage / solche jrrthumb offentlich in vnsern Kirchen gestrafft vnd verworffen werden) ist er mit Priuat zorn vnd vngedult eingenommen vnd vbereilet worden / sonderlich weil die Artickel / so Philippus kurtz zuvor zur vergleichung gestellet / vnd in etlichen puncten noch bedencklich / vnd nit gnugsam waren / von D. Morlino vnd Sarcerio / Westphalo / vñ andern Sächsischen Predicanten nit wolten gewilliget / noch angenommen werden / wie in den Cantzeleyacten zusehen ist. Wir wöllen aber solchen fall vñ schwacheit jetzt beruhen lassen / vnd Gott dafür dancken / daß er seine warheit in vnsern Kirchen / wider alle anschläge / auch dazumal vnd hernach / gnädiglich vnd gewaltiglich erhalten hat / vnd was sonsten Gott guts durch Philippum außgerichtet in Kirchen vñ Schulen / gerne mit danckbarkeit erkennen / loben / behalten / vñ jm darumb dancken / was aber mit Gottes Wort nit stimmet (als diß sein iudicium de coena Domini) da wöllen vnd sollen wir vns erinnern der ernstlichen wort Christi vnsers Heilands: Wer Vatter vnd Muttur mehr liebet denn mich / der ist mein nit werth. Ob aber wol auch die Caluinisten sehr schreyen vñ rhümen / daß Philippus sich gegen sie schrifftlich vnd sonsten gar mild vnd freundlich erzeigt habe / so lassen wir doch solches alles anstehen / vñ befehlen es dem Gericht Gottes / dariñ Philip. jetzund auch ist / vñ wir alle für dem Richtstul Christi erscheinen wöllen. Es were aber gleichwol nit gut / weñ schon einer / er sey großoder gering / Vatter / Mutter / Prediger / Fürst / Preceptor / oder wer er seyn mag / zurück wiche / oder einẽ fall thete / dz derhalben alle Kirchen vñ Theologen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0631" n="615"/> auch stehet / der sehe daß er nicht falle / noch seinen Priuat affecten<note place="right">Anno 1559.</note> nachfolge / sondern sich an Gottes Wort vnd das Gebett halte / vñ dem Geist Christi die ehr gebe. 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Wir wöllen aber solchen fall vñ schwacheit jetzt beruhen lassen / vnd Gott dafür dancken / daß er seine warheit in vnsern Kirchen / wider alle anschläge / auch dazumal vnd hernach / gnädiglich vnd gewaltiglich erhalten hat / vnd was sonsten Gott guts durch Philippum außgerichtet in Kirchen vñ Schulen / gerne mit danckbarkeit erkennen / loben / behalten / vñ jm darumb dancken / was aber mit Gottes Wort nit stimmet (als diß sein iudicium de coena Domini) da wöllen vnd sollen wir vns erinnern der ernstlichen wort Christi vnsers Heilands: Wer Vatter vnd Muttur mehr liebet denn mich / der ist mein nit werth.</p> <p>Ob aber wol auch die Caluinisten sehr schreyen vñ rhümen / daß Philippus sich gegen sie schrifftlich vnd sonsten gar mild vnd freundlich erzeigt habe / so lassen wir doch solches alles anstehen / vñ befehlen es dem Gericht Gottes / dariñ Philip. jetzund auch ist / vñ wir alle für dem Richtstul Christi erscheinen wöllen. 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auch stehet / der sehe daß er nicht falle / noch seinen Priuat affecten nachfolge / sondern sich an Gottes Wort vnd das Gebett halte / vñ dem Geist Christi die ehr gebe. Deñ die warheit zusagen) was die Personen anlanget / die Philippus in seinem rhatschlag angezogẽ / vnd jhnen Papistische jrrthumb / deren sie sich nicht bewust noch schüldig / zugemessen (da sie sich denn selbs bald hernach in offentlichen schrifften / für der gantzen Kirchen entschüldiget haben / wie denn auch noch heut zu tage / solche jrrthumb offentlich in vnsern Kirchen gestrafft vnd verworffen werden) ist er mit Priuat zorn vnd vngedult eingenommen vnd vbereilet worden / sonderlich weil die Artickel / so Philippus kurtz zuvor zur vergleichung gestellet / vnd in etlichen puncten noch bedencklich / vnd nit gnugsam waren / von D. Morlino vnd Sarcerio / Westphalo / vñ andern Sächsischen Predicanten nit wolten gewilliget / noch angenommen werden / wie in den Cantzeleyacten zusehen ist. Wir wöllen aber solchen fall vñ schwacheit jetzt beruhen lassen / vnd Gott dafür dancken / daß er seine warheit in vnsern Kirchen / wider alle anschläge / auch dazumal vnd hernach / gnädiglich vnd gewaltiglich erhalten hat / vnd was sonsten Gott guts durch Philippum außgerichtet in Kirchen vñ Schulen / gerne mit danckbarkeit erkennen / loben / behalten / vñ jm darumb dancken / was aber mit Gottes Wort nit stimmet (als diß sein iudicium de coena Domini) da wöllen vnd sollen wir vns erinnern der ernstlichen wort Christi vnsers Heilands: Wer Vatter vnd Muttur mehr liebet denn mich / der ist mein nit werth.
Anno 1559.
Woher Philippus vngedültig worden. Ob aber wol auch die Caluinisten sehr schreyen vñ rhümen / daß Philippus sich gegen sie schrifftlich vnd sonsten gar mild vnd freundlich erzeigt habe / so lassen wir doch solches alles anstehen / vñ befehlen es dem Gericht Gottes / dariñ Philip. jetzund auch ist / vñ wir alle für dem Richtstul Christi erscheinen wöllen. Es were aber gleichwol nit gut / weñ schon einer / er sey großoder gering / Vatter / Mutter / Prediger / Fürst / Preceptor / oder wer er seyn mag / zurück wiche / oder einẽ fall thete / dz derhalben alle Kirchen vñ Theologen /
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 615. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/631>, abgerufen am 16.02.2025. |