Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.ritualiter & vere carne eius vesci, & sanguinem eius bibere.Anno 1524. Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut. Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff derZwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft. Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte. So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend- ritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere.Anno 1524. Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut. Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff derZwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft. Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte. So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0063" n="47"/> ritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere.<note place="right">Anno 1524.</note> Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut.</p> <p>Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff der<note place="right">Zwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft.</note> Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte.</p> <p>So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend- </p> </div> </body> </text> </TEI> [47/0063]
ritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere. Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut.
Anno 1524. Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff der Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte.
Zwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft. So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/63>, abgerufen am 16.02.2025. |