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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1558.zu Schmalkalden confirmirt worden ist / daß in diesem abschiede / eine solche stattliche der Kirchen Condemnation vbergangen.

Demnach so würde es billich gelassen bey der Augspurgischen Confession / Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln / auch bey gemeldter der Euangelischen reinen Kirchen Condemnation.

Hohe Obrig keit hat es mit den Franck fordtschen ab schied Christ lich vnd recht gemeinet.

Auß diesem warhafftigen bericht / der den Christlichen Chur vnd Fürsten / so vmb diesen abschiedt wissenschafft haben / bekannt / vnnd bey Fürstlichen Cantzeleyen beygelegt ist / sihet ja jedermann / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vnd wie sie dem Sacramentirischen schwarm / in keinem wege haben auff die Beine helffen / Sondern viel mehr demselben wehren wollen. Daß es etlichen aber an getreu wen / beständigen vnd richtigen Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vnnd werden dieselbe jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / daß weder die Obrigkeit / noch Theologen / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / daß etwas gefehrlichs vnnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendtmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen Irrthummen vnd Lästerungen von hertzen feindt gewesen / vnd haben gleichwol viel Stände jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdecket / vnnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nicht allein gemerckt / Sondern auch in der that befunden / daß man die Caluinische Schwermerey / vnter dem Tittel vnd Namen deß Franckfordischen abschieds hat einfüh ren / bemänteln / beschönen vnd vertheidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / son dern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man da mit meinete vnnd suchte / daß etliche Theologi anfiengen / von der biß daher geführten vnd gebrauchten eynfalt vnd richtigkeit von die sem Artickel zu lehren vnd zu reden / abwichen / vnnd neuwe Phrases der Obrigkeit erstlich eynzubilden sich vnterstunden / wie im

Anno 1558.zu Schmalkalden confirmirt worden ist / daß in diesem abschiede / eine solche stattliche der Kirchen Condemnation vbergangen.

Demnach so würde es billich gelassen bey der Augspurgischẽ Confession / Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln / auch bey gemeldter der Euangelischen reinen Kirchen Condemnation.

Hohe Obrig keit hat es mit dẽ Frãck fordtschẽ ab schied Christ lich vñ recht gemeinet.

Auß diesem warhafftigen bericht / der den Christlichen Chur vnd Fürsten / so vmb diesen abschiedt wissenschafft haben / bekannt / vnnd bey Fürstlichen Cantzeleyen beygelegt ist / sihet ja jedermann / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vnd wie sie dem Sacramentirischẽ schwarm / in keinem wege haben auff die Beine helffen / Sondern viel mehr demselben wehren wollen. Daß es etlichen aber an getreu wen / beständigen vnd richtigen Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vnnd werden dieselbe jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / daß weder die Obrigkeit / noch Theologẽ / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / daß etwas gefehrlichs vnnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendtmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen Irrthummen vnd Lästerungen von hertzen feindt gewesen / vnd haben gleichwol viel Stände jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdecket / vnnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nicht allein gemerckt / Sondern auch in der that befunden / daß man die Caluinische Schwermerey / vnter dem Tittel vnd Namen deß Franckfordischen abschieds hat einfüh ren / bemänteln / beschönen vnd vertheidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / son dern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man da mit meinete vnnd suchte / daß etliche Theologi anfiengen / von der biß daher geführten vnd gebrauchten eynfalt vñ richtigkeit von die sem Artickel zu lehren vnd zu reden / abwichen / vnnd neuwe Phrases der Obrigkeit erstlich eynzubilden sich vnterstunden / wie im

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[584/0600] zu Schmalkalden confirmirt worden ist / daß in diesem abschiede / eine solche stattliche der Kirchen Condemnation vbergangen. Anno 1558. Demnach so würde es billich gelassen bey der Augspurgischẽ Confession / Apologia vnd Schmalkaldischen Artickeln / auch bey gemeldter der Euangelischen reinen Kirchen Condemnation. Auß diesem warhafftigen bericht / der den Christlichen Chur vnd Fürsten / so vmb diesen abschiedt wissenschafft haben / bekannt / vnnd bey Fürstlichen Cantzeleyen beygelegt ist / sihet ja jedermann / wie Christlich vnd gut es die hohe Obrigkeit gemeinet / was sie gesuchet / gewündscht vnd gewolt / vnd wie sie dem Sacramentirischẽ schwarm / in keinem wege haben auff die Beine helffen / Sondern viel mehr demselben wehren wollen. Daß es etlichen aber an getreu wen / beständigen vnd richtigen Theologen gemangelt / muß man Gott befehlen / vnnd werden dieselbe jhre rechenschafft auch geben müssen. Doch ist gewiß / daß weder die Obrigkeit / noch Theologẽ / so viel derselben recht vnd rein gewesen / gedacht / daß etwas gefehrlichs vnnd vngerades vnter obgesetztem Artickel deß Abendtmals / im abschied versteckt were / sind auch den Sacramentirischen Irrthummen vnd Lästerungen von hertzen feindt gewesen / vnd haben gleichwol viel Stände jhre Christliche erinnerung gethan / vnd die heimlichen griffe derer / die die liebe Obrigkeit hindergehen wollen / gemercket / entdecket / vnnd verhindert. Es hat auch die Obrigkeit selbst bald hernach solchs nicht allein gemerckt / Sondern auch in der that befunden / daß man die Caluinische Schwermerey / vnter dem Tittel vnd Namen deß Franckfordischen abschieds hat einfüh ren / bemänteln / beschönen vnd vertheidigen wollen / Sonderlich aber ists nicht bey blossen gedancken vnd argwohn allein blieben / son dern ist mit gantzem hellem hauffen herfür gebrochen / was man da mit meinete vnnd suchte / daß etliche Theologi anfiengen / von der biß daher geführten vnd gebrauchten eynfalt vñ richtigkeit von die sem Artickel zu lehren vnd zu reden / abwichen / vnnd neuwe Phrases der Obrigkeit erstlich eynzubilden sich vnterstunden / wie im

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 584. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/600>, abgerufen am 22.11.2024.